Informationen zur Anreise nach Spanien

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Deutsche Staatsangehörige können für die Einreise nach Spanien als Mitglied des Schengen-Raums mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis einreisen. Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Reisedokumente müssen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Minderjährige benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
In einzelnen Regionen Spaniens können zusätzliche Regelungen (z. B. Leinen- oder Maulkorbpflicht) gelten. Für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen gelten regionale Sonderbestimmungen.
Die Einfuhr von Vögeln sowie anderen Tieren unterliegt gesonderten tierseuchenrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union und kann zusätzliche Gesundheits- oder Transportdokumente erfordern.
Ausführliche Informationen zur Einreise und den Bestimmungen für die Mitnahme von Tieren erhalten Sie bei der Landwirtschaftsabteilung der Spanischen Botschaft in Berlin oder über das spanische Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (MAPA). Aktuelle Kontaktdaten und Informationen werden in der Regel online oder telefonisch bereitgestellt.

Kfz: Nationaler Führerschein und Zulassung sind ausreichend. Das Länder-Kennzeichen »D« muss am Fahrzeug und am Anhänger angebracht sein, bzw. im EU-Nummernschild enthalten sein. Haftpflichtversicherung besteht für Personenschäden. Die »Internationale Grüne Versicherungskarte« sollte mitgeführt werden. Ersatzglühbirnen und zwei genormte Warndreiecke sind Vorschrift. Ist der Fahrer nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine notariell beglaubigte Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters vorliegen.

Verkehrsvorschriften: In Spanien herrscht Rechtsverkehr. Die allgemeinen Verkehrsregeln entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie Überholverbote sind durch Verkehrszeichen geregelt und unbedingt zu beachten.
Für alle Fahrzeuginsassen besteht Anschnallpflicht. Motorrad- und Mopedfahrer müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Bei einer Panne oder einem Unfall ist besondere Vorsicht geboten. Wer das Fahrzeug auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen verlässt, muss eine reflektierende Warnweste tragen. Zudem sind die jeweils geltenden Vorschriften zur Absicherung der Unfall- oder Pannenstelle zu beachten.
In Städten und touristischen Regionen bestehen häufig gebührenpflichtige Parkzonen. Die jeweiligen örtlichen Parkregelungen und Beschilderungen sind zu beachten.
Promillegrenze 0,5 - für die meisten Fahrer. Für Fahranfänger und bestimmte Berufsfahrer gelten niedrigere Grenzwerte.

Umweltzonen: In zahlreichen spanischen Städten bestehen Umweltzonen (Zonas de Bajas Emisiones – ZBE), für die besondere Zufahrtsbeschränkungen gelten. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Stadt und können von der Emissionsklasse, dem Fahrzeugtyp sowie von örtlichen Vorschriften abhängen.
Für in Spanien zugelassene Fahrzeuge wird die Umweltklassifizierung durch das System „Distintivo Ambiental“ der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) geregelt. Für ausländische Fahrzeuge gelten teilweise gesonderte Verfahren, beispielsweise Registrierungs- oder Nachweispflichten. Reisende sollten sich daher vor der Einfahrt in eine Umweltzone über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren.
Aktuelle Informationen zu Umweltzonen und Zufahrtsregelungen bieten die zuständigen Stadtverwaltungen sowie die spanische Verkehrsbehörde DGT.
Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.Distintivo-Ambiental.es oder www.Green-Zones-App.eu.

Straßengebühren: Die meisten spanischen Autobahnen sind inzwischen mautfrei. Auf einzelnen Autobahnen sowie einigen Brücken und Tunneln werden jedoch weiterhin streckenabhängige Mautgebühren erhoben. Die Bezahlung kann in der Regel bar oder mit gängigen Kredit- und Debitkarten (z. B. Visa oder Mastercard) erfolgen. Je nach Strecke werden auch elektronische Mautsysteme akzeptiert.

Autofähren: Spanien verfügt über ein dichtes Netz an Fährverbindungen zwischen dem Festland, den Balearen, den Kanarischen Inseln sowie Nordafrika. Aktuelle Verbindungen, Fahrpläne und Preise können über Fährportale oder direkt bei den jeweiligen Reedereien eingesehen werden. Da Fahrpläne und Streckenangebote saisonalen Änderungen unterliegen, empfiehlt sich vor Reiseantritt eine aktuelle Prüfung.
Die Kanarischen Inseln werden ganzjährig durch Fährverbindungen miteinander verbunden. Zu den wichtigsten Inseln zählen Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, La Gomera, El Hierro und La Graciosa. Darüber hinaus bestehen Fährverbindungen vom spanischen Festland, insbesondere von Cádiz und Huelva. Die Überfahrten sind aufgrund der großen Entfernung vergleichsweise lang und dauern je nach Route meist mehr als einen Tag.
Die Balearen mit Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera sind durch zahlreiche Fährverbindungen mit dem spanischen Festland sowie untereinander verbunden. Zu den wichtigsten Abfahrtshäfen auf dem Festland zählen Barcelona, Valencia, Dénia und Alicante. Die Überfahrt zwischen Ibiza und Formentera dauert je nach Verbindung etwa 25 bis 35 Minuten.

Telefon: Deutschland – Spanien: +34, dann Durchwahl mit der ersten Ziffer 9. Spanien – Deutschland: +49, dann Weiterwahl ohne die erste Ziffer der Ortsnetzkennzahl (0).

Unfallnotruf: Der europaweit gültige Notruf 112 ist in Spanien die zentrale Rufnummer für alle Notfälle (Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr) und kann landesweit kostenfrei erreicht werden.
Pannenhilfeleistungen werden von verschiedenen Automobilclubs und privaten Anbietern angeboten. Je nach Mitgliedschaft kann beispielsweise der spanische Automobilclub RACE oder der eigene Heimatclub kontaktiert werden. Die jeweiligen Servicenummern sind abhängig vom Anbieter und sollten vor Reiseantritt geprüft werden.
Der Abschleppdienst ist in der Regel kostenpflichtig. Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur durch autorisierte Abschleppdienste entfernt werden. Eigenständiges Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Hinweise für Autofahrer: Reisenden wird empfohlen, insbesondere auf Park- und Rastplätzen an Autobahnen die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und keine Wertgegenstände im Fahrzeug sichtbar zurückzulassen. Wie in vielen europäischen Ländern kann es vereinzelt zu Diebstählen aus Fahrzeugen kommen.
Aktuelle Sicherheitshinweise und Verhaltensempfehlungen im Straßenverkehr werden von den zuständigen Behörden, der Polizei sowie Automobilclubs bereitgestellt und sollten vor und während der Reise beachtet werden.

Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt gestattet.
Bei der Ein- oder Ausfuhr von Barmitteln im Wert von 10.000 EUR oder mehr besteht jedoch eine Deklarationspflicht gegenüber den Zollbehörden. Dies gilt sowohl für Bargeld in Euro und Fremdwährungen als auch für gleichgestellte Zahlungsmittel wie Reiseschecks oder bestimmte Wertpapiere.

Camping: Spanien verfügt über ein dichtes Netz gut ausgestatteter Campingplätze, insbesondere in touristisch stark frequentierten Regionen wie der Mittelmeerküste und den Inselgebieten. In der Hauptsaison sind viele Anlagen gut ausgelastet.
Die Ausstattung der Campingplätze ist insgesamt modern und entspricht häufig einem hohen Standard. Außerhalb der Hauptsaison kann der Service jedoch eingeschränkt sein.
Die meisten Campingplätze verfügen über einen Stromanschluss mit 230 V / 50 Hz. Die Versorgung mit Campinggas ist in der Regel über handelsübliche Butan- oder Propangasflaschen möglich, die je nach Anbieter unterschiedlich gehandhabt werden. Adapter können in Einzelfällen erforderlich sein.
Freies Campen (Wildcampen) ist in Spanien grundsätzlich nicht gestattet oder regional stark eingeschränkt. Übernachtungen außerhalb offizieller Campingplätze sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundstückseigentümers erlaubt.
Bei Reservierungen sollten die jeweiligen Stornierungs- und Zahlungsbedingungen sorgfältig geprüft werden, da diese je nach Platz variieren können.
Zusätzlich zu den Unterkunftskosten kann in einigen Regionen Spaniens eine touristische Abgabe erhoben werden. Diese ist regional unterschiedlich geregelt.

Hinweise zu Katalonien: In der autonomen Region Katalonien sind Katalanisch und Spanisch Amtssprachen. Orts- und Landschaftsnamen werden im Alltag sowie auf der Straßenbeschilderung überwiegend in katalanischer Sprache verwendet.
Die in der folgenden Beschreibung genannten Ortsnamen entsprechen daher der offiziellen katalanischen Schreibweise.

Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Sportbooten innerhalb der Europäischen Union ist in der Regel keine zollrechtliche Anmeldung erforderlich. Es sollten jedoch gültige Boots- und Versicherungsunterlagen mitgeführt werden.
In Spanien besteht für das Führen von Motorbooten eine Führerscheinpflicht, die sich nach der Motorleistung und der Bootsgröße richtet. Für kleinere Boote ohne oder mit geringer Motorleistung kann kein Führerschein erforderlich sein, während für leistungsstärkere Boote ein entsprechender Bootsführerschein vorgeschrieben ist.
Deutsche Sportbootführerscheine werden in Spanien grundsätzlich anerkannt, sofern sie den jeweiligen Anforderungen des Fahrgebiets und der Bootskategorie entsprechen.

DCC-Beratung: In besonders wichtigen Fällen ist die spanische DCC-Vertretung zur Hilfestellung bzw. Beratung bereit. Die Anschrift lautet: ­Siegfried Heinze Latzke, Servicios Turisticos, Calle Angli 31, 3°, E-08017 Barcelona,Tel.: +34 93/2 80 40 44, Fax: +34 93/205 63 90. Anspruch auf diese Hilfeleistung besteht allerdings nicht.
Deutsch sprechender Rechtsanwalt (Vertrauensanwalt des deutschen Generalkonsulates) für Rechtsschutzangelegenheiten bei Verkehrsdelikten usw.: Francisco Olivellas, Calle Rosellon 216, 14. Stock, Barcelona, Telefon +34 93/215 65 55.

Allgemeine Informationen:

Spanische Tourismusinstitut Turespaña - www.spain.info
Frankfurt/Main, Spanische Tourismusvertretung für mehrere west- und mitteldeutsche Bundesländer - frankfurt@tourspain.es
Berlin, Spanische Tourismusvertretung für mehrere nord- und ostdeutsche Bundesländer - berlin@tourspain.es
München, Spanische Tourismusvertretung für Süddeutschland - munich@tourspain.es


Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

28010 Madrid, Deutsche Botschaft
Calle de Fortuny 8
Tel. +34 91/557 90 00, Fax +34 91/310 21 04
www.spanien.diplo.de, info@madrid.diplo.de



Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.

Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.

Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.

Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.