Informationen zur Anreise nach Slowenien

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Für die Einreise nach Slowenien benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Als Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates können sie sich bis zu 90 Tage ohne Visum in Slowenien aufhalten. Kinder benötigen ebenfalls ein eigenes gültiges Reisedokument. Hierfür können je nach Alter und Reisezweck ein Personalausweis oder ein Reisepass verwendet werden. Kinderreisepässe werden in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin für die Einreise genutzt werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt

Impfbescheinungen: Werden nicht verlangt.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Für Hunde gelten je nach Gemeinde und Aufenthaltsort unterschiedliche Vorschriften. An vielen öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinenpflicht; teilweise kann zusätzlich ein Maulkorb vorgeschrieben sein. Ob Hunde in Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden erlaubt sind, entscheidet in der Regel der jeweilige Betreiber.
Spezielle Auskünfte erteilt die slowenische Botschaft: Hausvogteiplatz 3-4, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0)30 206 14 50, Fax: +49 (0)30 206 14 570, sloembassy.berlin@gov.si.

Kfz: Der deutsche EU-Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs werden in Slowenien anerkannt. Fahrzeuge mit einem EU-Kennzeichen (blaues Eurofeld mit dem Nationalitätszeichen „D“) benötigen kein zusätzliches Nationalitätskennzeichen.
Wird ein Fahrzeug genutzt, das nicht auf den Fahrer zugelassen ist (z. B. Firmen-, Leasing- oder Privatfahrzeug), empfiehlt sich das Mitführen einer schriftlichen Nutzungsvollmacht des Fahrzeughalters.
Für Kraftfahrzeuge besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte ist zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch als Versicherungsnachweis empfohlen.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden, größeren Sachschäden oder ungeklärter Schuldfrage sollte die Polizei verständigt werden. Bei geringfügigen Blechschäden ohne Streit über den Unfallhergang genügt in der Regel ein gemeinsam ausgefüllter Europäischer Unfallbericht.

Verkehrsvorschriften: Linienbusse, die von gekennzeichneten Haltestellen in den fließenden Verkehr einfahren, haben Vorrang. Schienenfahrzeugen ist ebenfalls besondere Beachtung zu schenken. An haltenden, entsprechend gekennzeichneten Schulbussen ist besondere Vorsicht geboten; das Vorbeifahren ist nur unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln zulässig.
Während der Fahrt muss auch tagsüber mit Abblendlicht oder zugelassenem Tagfahrlicht gefahren werden. Das Mitführen eines Warndreiecks ist vorgeschrieben. Kinder müssen entsprechend ihrem Alter und ihrer Körpergröße in geeigneten Kinderrückhaltesystemen gesichert werden. Für alle Fahrzeuginsassen besteht Anschnallpflicht.
Die zulässige Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 Promille. Für Fahranfänger sowie bestimmte Berufsfahrer gilt eine Promillegrenze von 0,0.

Straßengebühren: Die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Slowenien ist gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist vor Fahrtantritt eine gültige elektronische Vignette (E-Vinjeta) erforderlich. Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen einer streckenabhängigen Maut (DarsGo-System).
Aktuelle Informationen zu Maut, Vignetten und Verkaufsstellen finden Sie unter https://www.dars.si sowie unter https://www.slovenia.info.

Telefon: Deutschland – Slowenien: +386, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortsnetzkennzahl. Slowenien – Deutschland: +49, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortsnetzkennzahl.

Notruf: Feuerwehr und Rettungsdienst (europaweiter Notruf): 112, Polizei: 113.

Pannenhilfe: Die Pannenhilfe des Slowenischen Automobilclubs (AMZS) ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 1987 (innerhalb Sloweniens) erreichbar.

Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln ist grundsätzlich unbeschränkt zulässig. Bei der Ein- oder Ausreise über die Außengrenzen der Europäischen Union müssen Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei den Zollbehörden angemeldet werden. Innerhalb der Europäischen Union bestehen grundsätzlich keine Anmeldepflichten, Behörden können jedoch Auskünfte über mitgeführte Barmittel verlangen.

Camping: Slowenien verfügt über ein dichtes Netz an Campingplätzen – von kleinen, naturnahen Anlagen bis hin zu modernen Camping-Resorts mit umfangreicher Ausstattung. Besonders an der Adriaküste sowie in den Alpen- und Seenregionen ist das Angebot vielfältig. Während der Hauptreisezeit empfiehlt sich eine frühzeitige Reservierung.
Da sich viele Campingplätze in waldreichen Gebieten befinden, sind die örtlichen Brandschutzbestimmungen unbedingt zu beachten. Wildcampen bzw. freies Campen außerhalb offiziell ausgewiesener Campingplätze ist in Slowenien grundsätzlich verboten.
Die Stromversorgung erfolgt mit 230 Volt Wechselstrom (50 Hz).

Wassersport: Für Sportboote gelten in Slowenien je nach Bootstyp, Motorleistung und Fahrtgebiet unterschiedliche Vorschriften. Deutsche Sportbootführerscheine werden grundsätzlich anerkannt, sofern für das jeweilige Wasserfahrzeug ein Führerschein vorgeschrieben ist.
Wer mit einem eigenen Boot die slowenische Adriaküste befahren möchte, sollte sich vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen zu Registrierung, Sicherheitsausrüstung und gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen informieren. Für einzelne Bootskategorien können besondere Vorschriften gelten.


Allgemeine Informationen:

80333
München, Slowenisches Fremdenverkehrsamt
Maximiliansplatz 12 a
Tel. +49 (0)89 291 612 02
www.slovenia.info, slowenien.de@slovenia.info



Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

1000
Ljubljana, Deutsche Botschaft
Prešernova cesta 27
1001 Ljubljana, Post: P P. 1521
Tel.: +386 (0)1 479 03 00, Fax: +386 (0)1 425 08 99
www.ljubljana.diplo.de



Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.

Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.

Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.

Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.