Informationen zur Anreise nach Slowenien
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der gültige Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinungen: Werden nicht verlangt.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Für Hunde besteht Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Restaurants, Geschäften und öffentlichen Gebäuden sind Hunde nicht gestattet.
Spezielle Auskünfte erteilt die slowenische Botschaft: Hausvogteiplatz 3-4, 10117 Berlin, Tel. 030/206 14 50, Fax 030/20 61 45 70.
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länder-Kennzeichen »D« oder EU-Schild muss an allen Fahrzeugen angebracht sein. Wird das Kfz nicht vom Eigentümer benutzt, muss eine amtlich beglaubigte Benutzungsvollmacht vorliegen. Eine Haftpflichtversicherung ist Vorschrift. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird dringend empfohlen. Wegen der geringen Mindestdeckungssumme in Slowenien empfehlen wir den Abschluss einer Kasko- und Insassen-Unfallversicherung im Heimatland. Jeder Unfall ist der Polizei zu melden. Blechschäden am Fahrzeug, auch wenn sie bereits in Deutschland verursacht wurden, sind an der Grenze zu melden. Es wird dann eine Schadensbestätigung ausgestellt, ohne die das Land nicht verlassen werden kann. Es ist nicht zulässig das Kfz einer in Slowenien ansässigen Person zur Benutzung zu überlassen.
Verkehrsvorschriften: Schienenfahrzeuge und Linienbusse haben beim Einfädeln stets Vorrang. Gekennzeichnete Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn zum Ein- oder Ausstieg angehalten wird. Beim Überholen während des gesamten Vorgangs den Blinker betätigen. Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein. Die Mitnahme von Ersatzbirnen und Warndreieck ist Vorschrift. Kindersitze für Babys und Kleinkinder sind vorgeschrieben. Es besteht Anschnallpflicht. Promillegrenze 0,5.
Straßengebühren: Die Benutzung von Autobahnen ist gebührenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie unter www.slovenia.info oder www.dars.si .
Telefon: Deutschland–Slowenien: 00386, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortsnetzkennzahl. Slowenien–Deutschland: 0049, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortsnetzkennzahl.
Unfallnotruf: Polizei: 113, Unfallrettung: 112 (auch in den Mobilnetzen).
Die Pannenhilfe des Slowenischen Automobilclubs (AMZS) ist rund-um- die-Uhr unter Tel. 1987 über die Notrufsäulen an den Autobahnen erreichbar. Der ADAC-Notruf Zagreb betreut derzeit auch Reisende in Slowenien: Tel. 00385 1/344 06 50 vor Ort.
Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt gestattet. Eine Deklaration ist jedoch erforderlich, wenn bei Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung der Betrag von € 10.000.– überschritten wird.
Camping: In Slowenien findet man eine Vielzahl Campingplätze. Die Mehrzahl ist relativ klein. Die Ausstattung ist meistens einfach, jedoch ist alles Notwendige vorhanden. An der adriatischen Küste können einige Campingplätze durchaus mit europäischen Standard verglichen werden. In der Hochsaison ist eine vorherige Reservierung ratsam. Da viele Campingplätze in waldreichen Gegenden liegen, ist besonders auf Brandschutz zu achten. Freies Campen ist in Slowenien verboten. Die Stromspannung ist auf 220 V Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt.
Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen genügt die mündliche Deklaration an der Grenze. Boote unter 3 m Länge und mit einem Motor bis 4 KW benötigen keine Fahrgenehmigung. Führerschein nach den in Deutschland geltenden Bestimmungen.
Allgemeine Informationen:
D-80333
|
München, Slowenisches Fremdenverkehrsamt
|
Maximiliansplatz 12 a | |
Tel. 089/29 16 12 02, Fax 089/29 16 12 73 | |
www.slovenia.info, info@slovenia.info |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
SLO-1000
|
Ljubljana, Deutsche Botschaft
|
Presernova 27 | |
SLO-1001 | Ljubljana, Post: P P. 1521 |
Tel. 00386 1/479 03 00, Fax 00386 1/425 08 99 | |
www.ljubljana.diplo.de, info@laibach.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.