Informationen zur Anreise nach Serbien
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Serbien bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum. Für die Einreise ist ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), Personalausweis oder ein noch gültiger Kinderreisepass ausreichend. Der vorläufige Personalausweis wird für die Einreise nach Serbien nicht anerkannt.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung anderer Personen als ihrer Sorgeberechtigten reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mitführen. Empfehlenswert sind außerdem eine Übersetzung der Erklärung ins Englische oder Serbische sowie eine internationale Geburtsurkunde. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen allein nach Serbien einreisen.
Es wird empfohlen, von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese getrennt von den Originalen aufzubewahren.
Auslandsreisekrankenversicherung: Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung wird für Reisen nach Serbien dringend empfohlen. Sie sollte auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland abdecken. Ein Nachweis der Versicherung ist für deutsche Staatsangehörige bei der Einreise in der Regel nicht erforderlich.
Impfbescheinigungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland nach Serbien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Es wird empfohlen, den Standardimpfschutz gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen oder aufzufrischen. Hierzu gehören insbesondere Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung) sowie Masern.
Als Reiseimpfung wird Hepatitis A empfohlen. Bei längeren Aufenthalten oder besonderem Expositionsrisiko kann auch eine Impfung gegen Hepatitis B sinnvoll sein.
Dokumente für Haustiere: Für die Einreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen nach Serbien ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Die Tiere müssen mittels Mikrochip gekennzeichnet sein (eine vor dem 3. Juli 2011 vorgenommene, gut lesbare Tätowierung wird ebenfalls anerkannt). Außerdem ist eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben. Bei einer Erstimpfung muss diese mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Wiederholungsimpfungen bleiben gültig, sofern sie innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgeschriebenen Gültigkeitsdauer durchgeführt wurden.
Für die Einreise mit anderen Heimtierarten oder bei der Mitnahme von mehr als fünf Tieren sollten die jeweils geltenden Einfuhrbestimmungen vor Reiseantritt geprüft werden.
Kfz-Bestimmungen: Für die Einreise nach Serbien sind der nationale Führerschein (EU-Kartenführerschein) sowie die nationalen Zulassungspapiere ausreichend. An Fahrzeugen und Anhängern muss das Nationalitätskennzeichen „D“ angebracht sein, sofern dieses nicht bereits im EU-Kennzeichen enthalten ist. Eine Internationale Grüne Versicherungskarte ist für die Einreise grundsätzlich nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, vor Reiseantritt den Versicherungsschutz für Serbien mit der Kfz-Versicherung zu überprüfen und die Grüne Versicherungskarte – sofern vorhanden – mitzuführen, da sie die Abwicklung im Schadensfall erleichtern kann. Die Mitnahme eines Europäischen Unfallberichts ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.
Verkehrsvorschriften: Es wird empfohlen, die Verkehrsregeln sorgfältig zu beachten und insbesondere außerhalb der Städte umsichtig zu fahren. Der Straßenzustand kann regional unterschiedlich sein, und insbesondere bei Dunkelheit ist aufgrund teilweise unzureichender Straßenbeleuchtung erhöhte Vorsicht geboten.
Führt der Fahrer ein Fahrzeug, dessen Halter er nicht ist, sollte eine schriftliche Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters – möglichst in englischer oder serbischer Sprache – mitgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Firmen-, Leasing- oder geliehene Fahrzeuge.
Wertsachen und Reisedokumente sollten auch bei kurzer Abwesenheit nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. Zum Schutz vor Diebstählen sollten Fahrzeuge möglichst auf bewachten Parkplätzen oder in verschlossenen Garagen abgestellt werden.
Für alle Kraftfahrzeuge besteht ganzjährig die Pflicht, auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Mitzuführen sind mindestens ein Verbandkasten, ein Warndreieck und eine Warnweste. Je nach Fahrzeugausstattung ist außerdem ein Ersatzrad oder ein Reifenreparaturset erforderlich. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Die zulässige Blutalkoholgrenze beträgt 0,3 ‰. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie für Fahrer mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis gilt ein Alkoholverbot (0,0 ‰).
Höchstgeschwindigkeiten: Es gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten (sofern keine Verkehrszeichen etwas anderes vorschreiben): innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h, auf Schnellstraßen: 100 km/h, auf Autobahnen: 130 km/h
Für Gespanne, Wohnmobile über 3,5 t sowie andere Fahrzeuge mit zulassungsbedingten Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten entsprechend niedrigere Höchstgeschwindigkeiten.
Wohnmobil- und Caravanreisende sollten für mitgeführte wertvolle Gegenstände Kaufbelege oder Eigentumsnachweise bereithalten, falls diese bei einer Zollkontrolle verlangt werden. Eine generelle Bestätigung des Inventars durch den Zoll bei der Einreise ist jedoch nicht erforderlich.
Es wird empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der irregulären Migration können bei Grenzkontrollen Mitfahrgelegenheiten zu Nachfragen durch die Behörden führen.
Straßengebühren: Auf den serbischen Autobahnen werden streckenabhängige Mautgebühren erhoben. Die Bezahlung ist in der Regel bar (serbische Dinar oder Euro) sowie mit gängigen Kredit- und Debitkarten möglich.
Von einem Ausweichen auf Landstraßen ausschließlich zur Vermeidung der Maut wird wegen des teilweise schlechteren Straßenzustands und längerer Fahrzeiten abgeraten.
Die Höhe der Maut richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Dabei wird unter anderem die Fahrzeughöhe an der Vorderachse berücksichtigt. Dadurch können bestimmte Vans, Kleinbusse oder Fahrzeuge mit Wohnmobilcharakter trotz Pkw-Zulassung einer höheren Mautklasse zugeordnet werden.
Aktuelle Informationen zu Mautstrecken, Fahrzeugklassen und Gebühren veröffentlicht der serbische Autobahnbetreiber JP Putevi Srbije. Genaue Informationen finden Sie unter www.dalnicni-znamky.com/de/serbien.
Telefon: Die internationale Vorwahl von Deutschland nach Serbien lautet +381 bzw. 00381. Für Anrufe von Serbien nach Deutschland wählen Sie +49 bzw. 0049. Nach der Ländervorwahl wird die führende Null der Ortsvorwahl weggelassen.
Unfallnotruf: Einheitlicher Notruf: 112, Polizei 92, Unfallrettung 94, Feuerwehr 93.
Pannenhilfe: leistet der Automobilclub AMSS, erreichbar innerhalb Serbiens rund um die Uhr unter 1987. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll angefertigt werden. Girocards, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen können über die Sperr-Notruf-Nummer +49 30 4050 4050 rund um die Uhr gesperrt werden lassen.
Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist grundsätzlich zulässig. Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr (oder dem Gegenwert in einer anderen Währung) müssen bei der Ein- oder Ausreise bei den serbischen Zollbehörden angemeldet werden. Für die Ein- und Ausfuhr der serbischen Landeswährung (Serbischer Dinar – RSD) gelten besondere Bestimmungen. Reisende sollten sich hierzu vor Reiseantritt über die jeweils aktuellen Vorschriften der serbischen Zollverwaltung oder der Nationalbank Serbiens informieren. Es empfiehlt sich, Anmeldebescheinigungen über eingeführte höhere Bargeldbeträge bis zur Ausreise aufzubewahren.
Allgemeine Hinweise: Die Sicherheitslage in Serbien ist grundsätzlich stabil. Dennoch empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu beachten. In einzelnen Grenzregionen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kosovo, können sich die Sicherheitslage und Einreisebestimmungen kurzfristig ändern.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise am Aufenthaltsort registrieren lassen. Bei Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienunterkünften oder auf Campingplätzen übernimmt diese Anmeldung in der Regel der Unterkunftsbetreiber. Bei einem privaten Aufenthalt ist der Gastgeber bzw. gegebenenfalls der Reisende selbst für die fristgerechte Anmeldung verantwortlich. Die ausgestellte Meldebescheinigung sollte bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Bei Reisen zwischen Serbien und Kosovo sind die besonderen Einreisebestimmungen zu beachten. Da Serbien die Unabhängigkeit Kosovos nicht anerkennt, kann insbesondere die direkte Einreise nach Serbien aus dem Kosovo zu Schwierigkeiten führen, wenn die Einreise nach Kosovo nicht zuvor über serbisches Staatsgebiet erfolgt ist.
Allgemeine Informationen:
| 14193 | Berlin, Botschaft von Serbien |
| Taubertstraße 18 | |
| Telefon: +49 30 895 77 00, Fax: +49 30 825 22 06 | |
| www.berlin.mfa.gov.rs, info@botschaft-serbien.de | |
| 11000 | Belgrad, National Tourism Organisation of Serbia (NTOS) |
| Čika Ljubina 8 | |
| Tel: +381 11 655 7100 | |
| office@serbia.travel, https://www.serbia.travel |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| 11000 | Belgrad, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
| CUlica Kneza Miloša 74–76 | |
| Tel. +381 11 306 4300 | |
| info@belgrad.diplo.de, https://belgrad.diplo.de |
Währung:
| Währungseinheit: | Serbischer Dinar (RSD) |
| Devisenkurs: | 1 Euro = ca. 117.02 RSD |
| 100 RSD = ca. 0.85 Euro (Stand: Okt. 2025) |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.