Informationen zur Anreise nach Serbien
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Visumfrei für einen Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen. Benötigt wird für die Dauer des Aufenthalts ein gültiger Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass. Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis der Eltern. Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat mitzuführen.
Notwendig ist auch der Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: Hepatitis A. Grundsätzlich sollte auch der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Bei Kindern sollte Impfschutz gemäß Impfkalender vorliegen.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen im Reiseverkehr sind erforderlich: EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres z.B. durch Mikrochip. Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor Einreise) und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Informationen hierzu und für andere Tiere können vom Tierarzt eingeholt werden.
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länder-Kennzeichen »D« oder EU-Kennzeichen muss an Fahrzeugen und an Anhängern angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die »Internationale Grüne Versicherungskarte« ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch wird die Mitnahme empfohlen. Die Mitnahme eines Europäischen Unfallberichts ist vorgeschrieben.
Verkehrsvorschriften: Es wird empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln streng zu beachten und sehr umsichtig zu fahren. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters vorliegen. Reisedokumente und Wertsachen sollte man nicht im geparkten Fahrzeug zurücklassen, auch nicht im Kofferraum.
Durch den oft mangelhaften Straßenzustand und schlechter Beleuchtung ergibt sich ein Risiko bei Nachtfahrten. Abblendlicht ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Eine Mitführpflicht für Verbandspaket, Warndreieck, Ersatzlampenset, Ersatzreifen sowie Warnweste ist erforderlich. Das Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. Die Promillegrenze ist bei 0,3. Bei Fahranfänger, Fahrerlaubnis weniger als ein Jahr her, gelten 0,0 Promille. Wegen der Gefahr von Diebstählen sollten Fahrzeuge am besten nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.
Höchstgeschwindigkeiten: In geschlossenen Ortschaften 50 km/h; außerhalb - Pkw (Pkw mit Anhänger): auf Autobahnen 120 (80) km/h, auf anderen Straßen80 km/h; Gespanne und Wohnmobile über 3,5 t dürfen außerhalb von Orten grundsätzlich ebenfalls nur 80 km/h fahren.
Touristen mit Wohnanhängern oder Wohnmobilen wird geraten, eine Liste über das wichtigste, sich im Caravan befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern. Es wird empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Im Hinblick auf die Flüchtlingssituation auf dem westlichen Balkan könnte dies bei Grenzübertritt nach serbischem Recht als Schleusung ausgelegt werden.
Straßengebühren: Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten. Fahrzeuge, die an der Vorderachse gemessen höher als 1,30 Meter sind, werden in dieselbe Kategorie eingestuft wie Wohnmobile. Das betrifft z.B. viele Minivans oder Minibusse, die im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung I als "Pkw" eingetragen sind. Die Maut für diese ist rund drei Mal so hoch wie für normale Pkw. Genaue Informationen finden Sie unter www.dalnicni-znamky.com/de/serbien.
Telefon: Deutschland – Serbien: 00381.
Unfallnotruf: Polizei 92, Unfallrettung 94, Feuerwehr 93. Pannenhilfe leistet der Automobilclub AMSS, erreichbar rund um die Uhr unter (011) 1987 oder (011) 333 11 00. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll angefertigt werden. Girocards, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen können über die Sperr-Notruf-Nummer 0049 116 116 (aus dem Ausland 0049 30 4050 4050) rund um die Uhr gesperrt werden lassen.
Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu 120.000 RSD, jedoch nur in Banknoten zu höchstens 1.000 RSD erlaubt. Bei der Einfuhr von Fremdwährung nach Serbien müssen Beträge zwischen 10.000 und 15.000 Euro schriftlich deklariert werden. Ausfuhr Fremdwährung: Aus Serbien können ohne Nachweis über die Herkunft des Geldes bis zu 2.000 Euro ausgeführt werden. Darüber hinaus ist die Ausfuhr von Fremdwährung in Höhe der deklarierten Einfuhr möglich.
Allgemeine Hinweise: Die Situation in Serbien ist entspannt. Reisende sollten sich jedoch im Vorfeld einer Reise über die Medien informieren. In einzelnen Regionen besteht erhöhtes Sicherheitsrisiko. Ausländische Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft bei der zuständigen Polizeibehörde am Aufenthaltsort registrieren lassen. Man erhält eine Bescheinigung, die oftmals bei der Ausreise als auch bei sonstigen Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Da Serbien die Unabhängigkeit Kosovos nicht anerkennt, kommt es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien bei Aufenthalten von mehr als 24 Stunden im Kosovo immer wieder zu Problemen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.
Die Mitnahme von Bargeld in Euro und der Umtausch an der Grenze oder vor Ort ist empfehlenswert. In den großen Städten Serbiens werden Kreditkarten akzeptiert. Auch EC-Geldautomaten sind vorhanden. (Nur Maestro-Karten). In Serbien gilt die europäische Sommerzeit.
Allgemeine Informationen:
D-14193 | Berlin, Botschaft von Serbien |
Taubertstraße 18 | |
Tel. (0 30) 895 77 00, 895 77 02 22, Fax (0 30) 825 22 06 | |
www.berlin.mfa.gov.rs, info@botschaft-serbien.de |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
BG-11000 | Belgrad, National Tourism Organisation of Serbia (NTOS) |
Cika-Ljubina 8 | |
Tel. (00381 11) 655 71 00, Fax (00381 11) 262 67 67 | |
www.serbien.travel, office@serbia.travel |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben.
Währungseinheit: | Serbischer Dinar (RSD) |
Devisenkurs: | 1 Euro = ca. 117.04 RSD |
100 RSD = ca. 0.85 Euro (Stand: Okt. 2023) |
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das aktuelle Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es besteht die Möglichkeit, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.