Informationen zur Anreise nach Schweden
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Schweden einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Für Kinder ist ein eigener gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Seit dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe in Deutschland nicht mehr neu ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden, sofern sie für die Einreise anerkannt sind.
Da in Schweden jederzeit stichprobenartige Grenzkontrollen stattfinden können, sollten Reisende ihre gültigen Ausweisdokumente während des gesamten Aufenthalts mitführen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbestimmungen: Für die Einreise nach Schweden sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Empfohlene Impfungen: Bei Aufenthalten in bewaldeten oder ländlichen Gebieten sowie bei Aktivitäten im Freien wird insbesondere während der Zeckensaison (Frühjahr bis Herbst) eine Impfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) empfohlen. Der allgemeine Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollte ebenfalls überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Dokumente für Haustiere: Für die Einreise mit Hunden und Katzen kann der »EU-Heimtierausweis« verwendet werden, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar sein. Nachweis einer aktuellen Tollwutimpfung ist erforderlich.
Welpen und Jungtiere können in der Regel erst nach einer gültigen Tollwutimpfung einreisen. Da diese frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen kann und anschließend eine Wartefrist von 21 Tagen einzuhalten ist, ist eine Einreise normalerweise erst ab einem Alter von 15 Wochen möglich.
Für Reisen mit anderen Haustieren oder Vogelarten gelten teilweise besondere EU- und nationale Bestimmungen. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt über die jeweils aktuellen Einfuhrvorschriften informieren.
Hinweis: In Schweden gelten zum Schutz von Mensch und Natur häufig Leinenpflichten für Hunde, insbesondere während der Brut- und Setzzeit sowie in vielen Natur- und Erholungsgebieten. Die genauen Vorschriften können regional unterschiedlich sein.
Weitere Informationen erteilt die Königl. Schwedische Botschaft, Rauchstraße 1, 10787 Berlin, Tel. +49 (0)30 50 50 60 oder das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft: Tel. +46 (0)771 223 22, www.jordbruksverket.se, jordbruksverket@sjv.se
Kfz-Bestimmungen: Der deutsche Führerschein und die deutsche Zulassungsbescheinigung sind für Fahrten in Schweden ausreichend. Fahrzeuge mit einem EU-Kennzeichen (Eurofeld mit dem Nationalitätszeichen „D“) benötigen kein zusätzliches Nationalitätskennzeichen.
Wird ein Fahrzeug genutzt, das nicht auf den Fahrer zugelassen ist, empfiehlt sich das Mitführen einer schriftlichen Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters, insbesondere bei Leasing-, Firmen- oder Mietfahrzeugen.
Für alle Kraftfahrzeuge besteht in Schweden Haftpflichtversicherungspflicht. Die Internationale Grüne Versicherungskarte ist für die Einreise zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, da sie die Abwicklung bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle erleichtern kann.
Verkehrsvorschriften: In Schweden herrscht Rechtsverkehr. Für Kraftfahrzeuge ist auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung (Sichtweite unter etwa 50 Metern) verwendet werden. Straßenbahnen sind aufgrund ihrer Schienenbindung besonders zu beachten. Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln; Straßenbahnen sollten jedoch nicht behindert werden.
Gelbe Fahrbahnmarkierungen kennzeichnen Halte- und Parkverbote. In größeren Städten gelten teilweise zusätzliche Parkregelungen, die durch entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesen sind.
Auf vielen Landstraßen kann der befestigte Seitenstreifen genutzt werden, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu erleichtern, sofern dies gefahrlos möglich ist und die Straßenmarkierungen es zulassen.
Für alle Fahrzeuginsassen besteht Anschnallpflicht. Die zulässige Blutalkoholgrenze beträgt 0,2 ‰. Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden in Schweden konsequent geahndet.
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.
Telefon: Deutschland – Schweden: +46, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortskennzahl. Schweden – Deutschland: +49.
Unfallnotruf: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind in Schweden unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 erreichbar.
Pannenhilfe: Rund um die Uhr ist die landesweite Pannen- und Abschlepphilfe von Assistancekåren unter 020 912 912 erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland lautet die Rufnummer +46 771 912 912.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für die Mitführung von Barmitteln.
Camping: Schweden verfügt über rund 700 offizielle Campingplätze. Während im Süden des Landes eine große Auswahl besteht, sind die Campingplätze in Nordschweden weniger zahlreich und liegen oft weiter auseinander. Viele Plätze befinden sich in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen oder an der Küste.
Dank des schwedischen Jedermannsrechts (Allemansrätten) ist das einmalige Zelten in der freien Natur grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass ausreichender Abstand zu Wohnhäusern eingehalten wird, keine landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Privatgrundstücke betreten werden und Natur sowie Tierwelt nicht beeinträchtigt werden. In Nationalparks, Naturschutzgebieten oder anderen besonders geschützten Bereichen können abweichende Regelungen gelten. Reisende sollten sich daher vor Ort über eventuelle Einschränkungen informieren.
Caravans und Reisemobile sollten mit einem geschlossenen Abwasser- und Fäkalientanksystem ausgestattet sein. Die Entsorgung von Grau- und Schwarzwasser ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Entsorgungsstationen zulässig.
Das Stromnetz in Schweden arbeitet mit 230 Volt bei 50 Hz. Auf Campingplätzen werden überwiegend CEE-Stromanschlüsse verwendet. Es empfiehlt sich daher, einen entsprechenden CEE-Adapter sowie ein ausreichend langes Anschlusskabel mitzuführen. Nicht alle Stell- und Campingplätze verfügen an jeder Parzelle über einen Stromanschluss.
Wassersport: Für die vorübergehende Mitnahme eines privat genutzten Sportbootes aus Deutschland nach Schweden sind keine Zollformalitäten erforderlich.
Für die meisten Freizeitboote besteht in Schweden keine allgemeine Führerscheinpflicht. Für besonders große oder schnelle Boote gelten jedoch besondere nationale Vorschriften. Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen können Bootsvermieter oder Versicherungen den Nachweis eines entsprechenden Bootsführerscheins verlangen.
Vor dem Befahren schwedischer Gewässer sollten sich Wassersportler über die jeweils geltenden regionalen Vorschriften sowie Natur- und Umweltschutzbestimmungen informieren.
Allgemeine Informationen:
| 20059 | Hamburg, Visit Sweden |
| Große Bäckerstraße 10 | |
| Tel. +49 (0)40 3255 1310 | |
| www.visitsweden.com, germany@visitsweden.com |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| S-11527 | Stockholm, Deutsche Botschaft |
| Skarpögatan 9 | |
| S-11593 | Stockholm, Post: Box 27832 |
| Tel. +46 (0)8 670 15 00 | |
| www.stockholm.diplo.de, info@stockholm.diplo.de |
Währung:
| Währungseinheit: | 1 Schwedische Krone (SEK) = 100 Öre |
| Devisenkurs: | 100 SEK = ca. 9.08 Euro 1 Euro = ca. 10.99 SEK (Stand Okt. 2025) |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.