Informationen zur Anreise nach Schweden
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsbürger benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: saisonal FSME.
Dokumente für Haustiere: Für die Einreise mit Hunden und Katzen kann der »EU-Heimtierausweis« verwendet werden, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar sein. Nachweise einer aktuellen Tollwutimpfung und einer Entwurmung gegen Zwergenbandwurm innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr sind erforderlich. Es empfehlen sich außerdem Impfungen gegen Staupe und Leptospirose. Jungtiere unter 3 Monaten dürfen nicht eingeführt werden. Hunde sind in der Regel anzuleinen und in Restaurants nicht erlaubt. Besitzer sind verpflichtet, Hundekot zu beseitigen. Es dürfen maximal 3 Käfigvögel eingeführt werden, die in Gefangenschaft gezüchtet worden sind und sich von Geburt an oder seit mindestens 6 Monaten im Besitz des Eigentümers befinden.
Weitere Informationen erteilt die Königl. Schwedische Botschaft, Rauchstraße 1, 10787 Berlin, Tel. 030/50 50 60, Fax 030/50 50 67 89 oder das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft Unterabt. für ansteckende Tierkrankheiten: Tel. 0046-36/15 55 33, Fax 0046-36/15 08 18, Email jordbruksverket@sjv.se
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länder-Kennzeichen D-oder EU-Schild muss am Fahrzeug und an Anhängern angebracht sein. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters vorliegen. Es ist nicht gestattet, sein Fahrzeug einer in Schweden ansässigen Person zu überlassen. In Schweden besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das amtliche deutsche Kennzeichen genügt zwar als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, für evtl. Schäden oder Polizeikontrollen wird jedoch die Mitnahme der Internationalen »Grünen Versicherungskarte« unbedingt empfohlen.
Verkehrsvorschriften: Rechtsverkehr. Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden. Nebelschlussleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Es besteht Halteverbot bei durchgehender gelber Linie, bei gestrichelter gelber Linie oder bei gelber Zickzack-Linie am Fahrbahnrand. Das deutsche Schild »Eingeschränktes Halteverbot« bedeutet Parkverbot. In großen Städten gelten oft Sonderregelungen; bei Unklarheiten nachfragen. Der rechte Fahrbahnrand kann bei entsprechender Markierung zum Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen genutzt werden. Es besteht Anschnallpflicht auf allen Sitzen. Promillegrenze 0,2.
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.
Telefon: Deutschland – Schweden: 0046, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortskennzahl. Schweden – Deutschland: 0049.
Unfallnotruf: Polizei, Feuerwehr, Unfallrettung: 112. Pannenhilfe erhält man landesweit unter der Notruf-Sammelnummer 020/912 912.
Devisen: Bei Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen bestehen keine Beschränkungen.
Camping: Schweden verfügt über ca. 700 offizielle Campingplätze. Diese sind im Süden noch sehr zahlreich vorhanden, werden aber in Richtung Norden immer weniger und kleiner. Viele der Campingplätze befinden sich in der Nähe vom Meer, Flüssen oder Seen. Das einmalige Übernachten außerhalb von Campingplätzen ist gestattet, solange nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen oder in der Nähe eines Wohnhauses gecampt wird.
Für Caravans und Reisemobile ist ein geschlossenes Abwassersystem vorgeschrieben (nicht im Winter). Ein solches System kann auf den Campingplätzen geliehen oder gekauft werden, meist auch bei Tankstellen. Das Stromnetz ist auf eine Spannung von 220 V (50 Hz) ausgelegt. Da gelegentlich die Buchsen kleiner sind, empfiehlt es sich, einen Adapter mitzunehmen. Ausreichende Stromanschlüsse sind nicht auf allen Campingplätzen vorhanden.
Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Booten bis 5.5 m Länge sind keine Grenzdokumente erforderlich. Für größere Wasserfahrzeuge wird vom Zoll ein Zollfreiheitsschein ausgestellt. Ein Bootsführerschein ist für Boote, die länger als 12 m sind, vorgeschrieben.
Allgemeine Informationen:
D-20459 | Hamburg, Visit Sweden |
Michaelisstraße 22 | |
Tel. 040/32 55 13 10, Fax 040/32 55 13 33 | |
Service-Hotline: 069/22 22 34 96 (Normaltarif) | |
www.visitsweden.com, germany@visitsweden.com |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
S-11527 | Stockholm, Deutsche Botschaft |
Skarpögatan 9 | |
S-11593 | Stockholm, Post: Box 27832 |
Tel. 0046 8/670 15 00, Fax 0046 8/670 15 72 | |
www.stockholm.diplo.de, info@stockholm.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben.
Währungseinheit: | 1 Schwedische Krone (SEK) = 100 Öre |
Devisenkurs: | 100 SEK = ca. 8.56 Euro 1 Euro = ca. 11.67 SEK (Stand Okt. 2023) |
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das aktuelle Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es besteht die Möglichkeit, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.