Informationen zur Anreise nach Republik Nord-Mazedonien
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Gültiger Reisepass oder Personalausweis (mit Personalausweis sind jedoch Verzögerungen bei der Einreise möglich) bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Die Reisedokumente müssen mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitzuführen, sowie ein Tollwutimpfzeugnis (Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht länger als 6 Monate zurückliegend).
Kfz: Der Nationaler Führerschein und die nationale Zulassung sind ausreichend. Nationalitätskennzeichen "D" muss an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht sein. Falls die Einreise nicht mit dem eigenen Fahrzeug erfolgt, muss eine Vollmacht mitgeführt werden. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Internationale Grüne Versicherungskarte ist Pflicht. Sie ist gültig, wenn Mazedonien (Republik Nordmazedonien - MK) darauf vermerkt ist. Andernfalls ist bei Grenzübertritt eine Versicherung abzuschließen. Wegen unzureichender Leistungen wird dringend der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassen-Unfallversicherung im Heimatland angeraten.
Verkehrsvorschriften: Es besteht Rechtsverkehr. Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein. Unfälle mit verletzten Personen oder erheblichen Sachschäden sind der Polizei zu melden (bei auffälligen Karosserieschäden unbedingt von der Polizei eine Schadensbestätigung ausstellen lassen). Das Anschalten des Abblendlichts ist für Kfz und Motorräder/Mopeds auch am Tag vorgeschrieben. Schneeketten sind in der Zeit zwischen 15. November und 15. März Pflicht. Motorradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen. Es wird empfohlen, einen Satz Glühlampen als Reserve mitzuführen. Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist verboten. Promillegrenze 0.5 bzw. 0.1 für Fahranfänger die Ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahre besitzen.
Straßennetz: Das Straßennetz ist gut ausgebaut und umfasst ca. 13.000 km. Allerdings kann es auf den Nebenstraßen oder bei Ortsdurchfahrten manchmal ein wenig eng werden und der Straßenbelag kann abschnittsweise von sehr gut bis zur Schlaglochpiste wechseln.
Straßengebühren: Circa 216 km Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Bezahlen kann man direkt auf der Autobahn bei den Zahlstationen in Euro oder Denar, aber auch mit Kreditkarte. Informationen dazu gibt es auf den Webseiten von Fund for National and Regional Roads of Republic of Macedonia: www.roads.org.mk.
Telefon: Deutschland-Republik Nordmazedonien: 00389. Republik Nordmazedonien-Deutschland: 0049.
Unfallnotruf: Polizei 192, Feuerwehr 193, Unfallrettung 194, Pannendienst: 196.
Pannenhilfe: Diese leistet der Automobilclub AMCM, Skopje, Tel. (02) 318 11 81, info@amsm.com.mk, www.amsm.mk. Deutschsprachiger ADAC-NOTRUF ganzjährig erreichbar unter Tel. (00381 11) 13 33 11 11.
Devisen: Ab 10.000 Euro besteht bei der Einfuhr von Fremd-/Landeswährung eine Deklarationspflicht. Bei der Ausfuhr darf Fremd-/Landeswährung in Höhe der deklarierten Einfuhr abzüglich der umgetauschten Beträge ausgeführt werden. Ausländische Währungen können problemlos in Banken und offiziellen Wechselstuben umgetauscht werden, Quittungen sollten Sie bis zur Ausreise aufbewahren. Es ist jedoch immer häufiger die Barzahlung mit Euro möglich. Für den Umtausch von Denar in Euro werden von den mazedonischen Banken Gebühren erhoben. Internationale Kreditkarten werden meist nur in den größeren Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert (vor der Reise mit dem Hotel abklären). An Geldautomaten in Skopje und größeren Städten kann mit den gängigen Bank- und Kreditkarten Geld abheben.
Camping: In Nord-Mazedonien gibt es noch nicht viele Campingplätze. Die meisten befinden sich in der Umgebung des Ohridsees oder in Stadtrandgebieten. Viele sind für einen entspannten und naturverbunden Urlaub geeignet, da sie oft an Gewässern liegen oder in der Umgebung von Wandergebieten. Wildcampen ist offiziell zwar nicht verboten, es wird jedoch aus Sicherheitsgründen, besonders im Bereich von Städten, die Übernachtung auf Campingplätzen empfohlen.
Allgemeine Informationen:
D-14193 | Berlin, Botschaft der Republik Nordmazedonien |
Königsallee 2-4 | |
Tel.: (030) 89 06 95 22, Fax: (030) 89 54 11 94 | |
www.mfa.gov.mk, berlin@mfa.gov.mk (Konsularabteilung) |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
Skopje |
Embassy of the Federal Republic of Germany
|
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Ul. Lerinska 59
1000 Skopje /Mazedonien
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Tel: (00389) 2 309 39 00 | |
www.skopje.diplo.de, visa@skop.diplo.de | |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben.
Währungseinheit: | 1 Denar (Den) = 100 Deni |
Devisenkurs: | 100 Den = ca. 1.61 Euro 1 Euro = ca. 61.06 Den (Stand: Okt. 2023) |
Bei Gebühren mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das aktuelle Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es besteht die Möglichkeit, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.