Informationen zur Anreise nach Portugal
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Für die Einreise nach Portugal benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Die Einreise ist für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich.
Für Kinder ist ebenfalls ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe jedoch nicht mehr neu ausgestellt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Bei direkter Einreise aus Europa sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Es wird empfohlen, den Standardimpfschutz gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen zu überprüfen. Zusätzlich wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Für Hunde gelten in Portugal je nach Gemeinde unterschiedliche Vorschriften zur Leinen- und Maulkorbpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an einzelnen Stränden oder in gastronomischen Betrieben können besondere Regelungen gelten. Reisende sollten sich daher vor Ort über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren.
Für die Einfuhr von Vögeln und anderen Heimtieren können zusätzliche veterinär- und artenschutzrechtliche Vorschriften gelten. Vor der Reise sollten die aktuellen Einfuhrbestimmungen geprüft werden.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die portugiesische Botschaft: Kurfürstenstraße 57, 10785 Berlin, Tel.: +49 30 590 06 35 00, Fax: +49 30 590 06 36 00, Email berlim@mne.pt.
Kfz: Der deutsche EU-Kartenführerschein sowie die deutsche Zulassungsbescheinigung sind für die Teilnahme am Straßenverkehr in Portugal ausreichend. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss entweder im EU-Kennzeichen enthalten oder als separates Unterscheidungszeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie die Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall erleichtern kann. Darüber hinaus sollte vor Reiseantritt geprüft werden, ob für das Fahrzeug ausreichender Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz im Ausland besteht.
Wird das Fahrzeug nicht vom Halter geführt, empfiehlt sich eine schriftliche Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters, möglichst auch in englischer oder portugiesischer Sprache. Diese kann bei Kontrollen oder im Schadensfall hilfreich sein.
Verkehrsvorschriften: In Portugal gilt Rechtsverkehr. Sofern Verkehrszeichen oder Ampeln keine andere Regelung vorgeben, hat an Kreuzungen und Einmündungen das von rechts kommende Fahrzeug Vorfahrt.
Die Benutzung von Sicherheitsgurten ist für alle Fahrzeuginsassen vorgeschrieben. Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergröße von weniger als 135 cm müssen in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem befördert werden. Für die Mitnahme von Kindern auf dem Beifahrersitz gelten besondere Vorschriften.
Bei einer Panne oder einem Unfall muss beim Verlassen des Fahrzeugs auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen eine reflektierende Warnweste getragen werden. Außerdem ist die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern.
Schallzeichen dürfen nur zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Unnötiges Hupen, insbesondere in geschlossenen Ortschaften, ist untersagt.
Die zulässige Promillegrenze beträgt 0,5. Für Fahranfänger (bis drei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis) sowie Berufskraftfahrer gilt eine Grenze von 0,2 Promille.
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.
Straßengebühren: Für die Benutzung der meisten Autobahnen sowie einzelner Brücken werden in Portugal Mautgebühren erhoben. Je nach Strecke erfolgt die Bezahlung entweder an Mautstationen oder ausschließlich elektronisch. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen können verschiedene elektronische Zahlungsmöglichkeiten nutzen.
Aktuelle Informationen zum portugiesischen Mautsystem finden Sie unter www.portugaltolls.com oder www.visitportugal.com. Eine deutschsprachige Übersicht bietet außerdem www.portugalismo.de/autobahn-maut-portugal/
Telefon: Deutschland – Portugal: +351. Portugal – Deutschland: +49, dann die deutsche Ortsnetzkennzahl ohne die erste Null.
Unfallnotruf: Bei Unfällen oder in Notfällen erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst europaweit unter der Notrufnummer 112.
Pannenhilfe bietet der portugiesische Automobilclub ACP (Automóvel Club de Portugal). Die 24-Stunden-Hotline lautet: Tel.: +351 215 915 915. Diese Rufnummer gilt sowohl innerhalb Portugals als auch für Reisende aus dem Ausland.
Auf den meisten Autobahnen stehen Notrufmöglichkeiten zur Verfügung. Im Notfall empfiehlt sich jedoch die Nutzung der europaweiten Notrufnummer 112 oder eines Mobiltelefons.
Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist grundsätzlich unbeschränkt. Bei der Ein- oder Ausreise aus der Europäischen Union müssen Barmittel im Wert von 10.000 € oder mehr bei den Zollbehörden angemeldet werden. Innerhalb der Europäischen Union bestehen grundsätzlich keine Anmeldepflichten für Barmittel.
Camping: Portugal verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Campingplätzen. Besonders entlang der Atlantikküste, im Raum Lissabon sowie an der Algarve finden Camper eine große Auswahl an modernen Anlagen.
Die Camping Card International (CCI) wird auf einigen Campingplätzen weiterhin als Identitäts- oder Registrierungsnachweis akzeptiert, ist jedoch in der Regel keine Voraussetzung für die Aufnahme.
Das Wildcampen sowie das Übernachten außerhalb offiziell zugelassener Camping- oder Stellplätze ist grundsätzlich nicht erlaubt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Reisende sollten daher ausschließlich ausgewiesene Camping- und Wohnmobilstellplätze nutzen.
Die Stromversorgung erfolgt mit 230 Volt Wechselstrom (50 Hz). Die Steckdosen entsprechen dem in Deutschland üblichen Typ C/F (Schuko), sodass in der Regel kein Adapter erforderlich ist. Vereinzelt können auf älteren Campingplätzen andere Anschlüsse vorhanden sein; ein CEE-Adapter für Campingplätze ist daher empfehlenswert.
Allgemeine Informationen:
| 10117 | Berlin, Turismo de Portugal |
| Zimmerstraße 56 | |
| Tel. +49 (0)30/254 106 75 | |
| www.visitportugal.com, info.germany@turismodeportugal.pt |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| 1169-043 | Lissabon, Deutsche Botschaft |
| Campo dos Mártires da Pátria, 38 | |
| Tel. +351 218 81 02 10, Fax +351 218 85 38 46 | |
| www.lissabon.diplo.de, info@lissabon.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.