Informationen zur Anreise nach Polen
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Für die Einreise nach Polen benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Kinder benötigen ein eigenes gültiges Ausweisdokument. Seit dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe in Deutschland nicht mehr neu ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin für die Einreise nach Polen verwendet werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Krankenversicherung: Reisende sollten die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführen. Sie ermöglicht den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen der staatlichen Gesundheitsversorgung in Polen nach den dort geltenden Bestimmungen.
Da die EHIC nicht alle Behandlungskosten übernimmt und beispielsweise ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nach Deutschland nicht abgedeckt ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Diese übernimmt – je nach Tarif – zusätzliche Leistungen wie den Krankenrücktransport sowie weitere medizinische Kosten. Es ist ratsam, die Versicherungspolice oder eine digitale Kopie während der Reise mitzuführen.
Impfbescheinigungen: Für die Einreise nach Polen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Empfohlen wird, die Standardimpfungen gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Bei Aufenthalten in Wald- und Naturgebieten, insbesondere während der Zeckensaison, kann zudem eine Impfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) sinnvoll sein.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Spezielle Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die Botschaft der Republik Polen: Unter den Linden 70–72, 10117 Berlin, Tel. +49 (0)30 22313-0, Fax: +49 (0)30 22313-155
Kfz: Der deutsche Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs werden in Polen anerkannt. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug und gegebenenfalls am Anhänger angebracht sein, sofern es nicht bereits im EU-Kennzeichen enthalten ist.
Wird ein Fahrzeug genutzt, das nicht auf den Fahrer zugelassen ist (z. B. Leasing-, Firmen- oder Mietwagen), empfiehlt sich das Mitführen einer Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters.
Für Kraftfahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht. Das amtliche Kennzeichen dient innerhalb der EU in der Regel als Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird dennoch empfohlen, da sie die Schadensregulierung erleichtern kann.
Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung sowie eines Kfz-Schutzbriefes, sofern diese Leistungen nicht bereits bestehen.
Verkehrsvorschriften: In Polen gilt grundsätzlich rechts vor links, sofern Verkehrszeichen keine andere Vorfahrtsregelung treffen. An den meisten Kreisverkehren haben die bereits im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt. Abblendlicht ist ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben. Im Bereich von Bahnübergängen besteht 10 Meter davor und dahinter Halteverbot. Überholen ist im Bereich von Kreuzungen grundsätzlich nicht erlaubt, sofern keine Ausnahme durch die Straßenführung oder Beschilderung besteht.
Besondere Vorsicht ist bei Nachtfahrten geboten, da vereinzelt landwirtschaftliche Fahrzeuge, Pferdefuhrwerke oder Radfahrer nur unzureichend beleuchtet sein können.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden, erheblichen Sachschäden oder bei Unstimmigkeiten über den Unfallhergang sollte die Polizei verständigt werden. Wird ein Polizeiprotokoll erstellt, sollte für die spätere Schadensregulierung eine Ausfertigung angefordert werden.
Verkehrsverstöße werden in Polen häufig mit hohen Geldbußen geahndet. Bei schweren Verkehrsverstößen oder einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs kann der Führerschein vorübergehend eingezogen werden.
Es besteht Anschnallpflicht. Im Fahrzeug muss mindestens ein Warndreieck mitgeführt werden; ein Verbandskasten sollte ebenfalls vorhanden sein. Die gesetzliche Promillegrenze beträgt 0,2.
Straßengebühren: In Polen besteht kein Vignettensystem.
Für Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t sind die staatlichen Autobahnen in der Regel mautfrei. Auf einzelnen von privaten Betreibern bewirtschafteten Autobahnabschnitten können jedoch weiterhin Mautgebühren erhoben werden. Die Bezahlung erfolgt je nach Betreiber an Mautstationen oder über die angebotenen elektronischen Zahlungsmöglichkeiten.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t gilt auf den dafür vorgesehenen Straßen das elektronische Mautsystem e-TOLL (https://etoll.gov.pl/de). Hierfür ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
Vor Reiseantritt empfiehlt es sich, die aktuellen Mautregelungen für die geplante Strecke zu überprüfen.
Telefon: Deutschland – Polen: +48. Polen – Deutschland: +49, nach der Wahl der ersten Null den Summton abwarten, dann erst weiterwählen.
Unfallnotruf: Der europaweit gültige Notruf 112 verbindet mit Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst und sollte im Notfall bevorzugt gewählt werden.
Pannenhilfe bietet der Polnische Motorverband (Polski Związek Motorowy – PZM) an. Aktuelle Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website www.pzm.pl.
Mitglieder des ADAC erreichen die Pannenhilfe und den Auslandsnotruf über die in ihren Mitgliedsunterlagen bzw. in der ADAC-App angegebenen aktuellen Rufnummern.
Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen sowie der Landeswährung (Polnischer Złoty) ist grundsätzlich unbeschränkt zulässig. Bei der Ein- oder Ausreise zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Nicht-EU-Staat müssen Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in anderen Währungen oder leicht umtauschbaren Vermögenswerten) bei den Zollbehörden angemeldet werden.
Camping: Polen verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Campingplätzen, das von einfachen Zeltplätzen bis hin zu modernen Camping- und Ferienanlagen reicht. Besonders entlang der Ostseeküste, in den Masuren sowie in den Gebirgsregionen steht eine große Auswahl an Campingmöglichkeiten zur Verfügung.
Das Campen sollte grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Camping- und Stellplätzen oder mit Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgen. In Nationalparks, Naturschutzgebieten sowie in vielen Wäldern und an zahlreichen Stränden ist das Übernachten außerhalb ausgewiesener Plätze nicht gestattet.
Die Stromversorgung erfolgt mit 230 Volt Wechselstrom (50 Hz). Es werden die in Deutschland üblichen Steckdosen des Typs C und F verwendet, sodass in der Regel kein Adapter erforderlich ist.
Flüssiggas ist in Polen gut erhältlich. Der Austausch oder das Befüllen deutscher Gasflaschen ist jedoch nicht überall möglich und hängt vom jeweiligen Flaschentyp und Anbieter ab.
Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Sportbooten und Wassersportausrüstung aus Deutschland sind bei der Einreise nach Polen grundsätzlich keine besonderen Zollformalitäten erforderlich. Je nach Art und Größe des Bootes sowie des Fahrgebiets können Registrierungs-, Kennzeichnungs- oder Führerscheinvorschriften gelten. Vor Reiseantritt sollten sich Wassersportler über die jeweils geltenden Bestimmungen für die geplanten Gewässer informieren.
Allgemeine Informationen:
| 14199 | Berlin, Polnisches Fremdenverkehrsamt |
| Hohenzollerndamm 151 | |
| Tel. +49 (0)30 210 09 20, Fax +49 (0)30/21 00 92 14 | |
| www.poland.travel/de |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
| 00-467 | Warszawa, Deutsche Botschaft |
| ul. Jazdów 12 | |
| Tel. +48 22 584 17 00, Fax +48 22 584 19 79 | |
| https://polen.diplo.de |
Währung:
| Währungseinheit: | 1 Polnischer Zloty (PLN) = 100 Groszy |
| Devisenkurs: | 1 PLN = ca. 0.23 Euro 1 Euro = ca. 4.25 PLN (Stand: Okt. 2025) |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.