Informationen zur Anreise nach Österreich
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Bei Aufenthalten in FSME-Risikogebieten wird ein FSME-Impfschutz empfohlen.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Für Papageien und Papageienarten bestehen Sondervorschriften.
Spezielle Auskünfte erteilt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Deutschland) bzw. die jeweils zuständigen Veterinärbehörden.
Kfz: Nationaler Führerschein und Zulassungsschein. Das Länderkennzeichen »D« im EU-Kennzeichen ist ausreichend. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird empfohlen. Ist der Fahrer nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters mitgeführt werden.
Verkehrsvorschriften: Auf engen Passstraßen muss derjenige ausweichen, dem es auf Grund der Fahrzeugbeschaffenheit und der örtlichen Gegebenheit leichter fällt. Zwischen dem 1. Nov. und 15. April gilt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen die Winterausrüstungspflicht. (Winterreifen oder Schneeketten an den Antriebsrädern; letzteres ist nur erlaubt, wenn Fahrbahnoberfläche dadurch nicht beschädigt wird). Es wird empfohlen, das Abblendlicht tagsüber einzuschalten. Kinder unter 14 Jahren oder kleiner als 1.35 m dürfen im Pkw nicht auf den Vordersitzen befördert werden, außer es ist ein entsprechender Kindersitz eingebaut. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist vorgeschrieben. Beim Abschleppen eines Fahrzeuges darf die Warnblinkanlage nicht eingeschaltet sein. Wohnanhänger dürfen auf öffentlichen Parkplätzen nicht ohne das Zugfahrzeug abgestellt werden. Bleibt ein Auto wegen einer Panne/Unfall liegen, muss der Fahrer beim Verlassen des Fahrzeuges eine reflektierende Warnweste tragen. Promillegrenze 0,5.
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.umwelt-pickerl.at oder www.Green-Zones-App.eu.
Für Wohnanhänger gesperrt sind folgende Streckenabschnitte:
Vorarlberg/Tirol: Arlbergpass, Silvretta-Hochalpenstraße bzw. Bielerhöhe (Partenen-Galtür). Zirler Berg (Zirl-Scharnitz) nur in Nordrichtung, Breitlahner Schlegeis-Stausee (Ginzling-Mayrhofen), Timmelsjoch (Sölden-St. Leonhard/Italien) nur ital. Seite, Gerlosstraße (Zell a. Ziller-Gerlos). Furkajoch (Laterns-Damüls), Hahntennjoch (Boden-Imst). Osttirol: Staller Sattel (Erlsbach-Antholz/Italien). Kärnten: Lesachtal (Kötschach-Mauthen-Luggau), Plöckenpass (ital. Seite), Villacher Alpenstr. (Villach), Wurzenpass (Villach-Kranjska Gora/Slowenien), Loiblpass (Unterloibl-Kranj, nicht empfohlen), Nassfeldpass (Tröpolach-Pontebba/Italien). Steiermark: Seeberg (Mariezell-Aflenz, nicht empfohlen), Lahnsattel (Mariazell-Mürzsteg, nicht empfohlen), Sölkpass (Gröbming-Murau). Weitere Informationen: www.asfinag.at.
Straßengebühren: Neben den bestehenden Mautgebühren auf einigen Passstraßen gilt auf österreichischen Autobahnen Vignettenpflicht.
Der Vignettenpreis beträgt für Pkw und Wohnmobile bis 3.5 t (Stand 2026):
- 1-Tages-Vignette: 9,60 Euro (nur digital erhältlich)
- 10-Tages-Vignette: 12,80 Euro
- 2-Monats-Vignette: 32,00 Euro
- Jahresvignette: 106,80 Euro
Bei Gespannen wird eine extra Autobahnvignette für den Wohnwagen nicht benötig, es gilt die Vignette des Zugfahrzeuges. Neben der aufklebbaren Vignette gibt es auch eine digitale Vignette, welche Sie jedoch mindestens 18 Tage vor Benutzung im Internetshop der ASFINAG bestellen müssen - https://shop.asfinag.at/. Einfacher geht es mit der ASFINAG App. Sie können die Digitale Vignette jedoch auch an den ASFINAG Mautstellen, den Vertriebsstellen des ÖAMTC, ARBÖ, ADAC sowie in diversen Tankstellen und Trafiken sowie bei Automaten auf diversen Rastanlagen und Grenzübergängen kaufen. Die Bezahlung an den Automaten erfolgt ausschließlich bargeldlos mittels Kredit- oder Debitkarte. Die digitale Vignette ist an das Kfz-Kennzeichen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen über 3.5 t informieren Sie sich bitte unter: www.go-maut.at
Telefon: Deutschland – Österreich: +43, dann Durchwahl ohne die führende Null der Ortsnetzkennzahl. Österreich – Deutschland: +49, dann die deutsche Ortsnetzkennzahl ohne die führende Null.
Unfallnotruf: Polizei: 133, Rettung: 144 oder 112 (über Mobilfunk 112). Pannenpatrouillen des ÖAMTC auf allen wichtigen Straßen: Tel. 120. ADAC-Notrufstation Wien: 01/251 20 60.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen.
Camping: Österreich verfügt über zahlreiche gut ausgestattete Campingplätze und Zeltmöglichkeiten. Campen außerhalb der offiziellen Plätze ist nur mit Einwilligung des betreffenden Grundstückeigentümers gestattet. Die Gasversorgung ist unproblematisch, die Anschlüsse der dort erhältlichen Gasflaschen sind mit den in Deutschland üblichen identisch. Bereits auf vielen Campingplätzen sind sogenannte Gasstraßen installiert. Dadurch werden die Standplätze direkt mit Gas versorgt. Das Stromnetz ist generell auf 220 Volt (50 Hz) ausgelegt. Die Stromstärke kann auf den Plätzen zwischen 4-16 Ampere variieren. Bei Reservierung ist es ratsam, die Mietbedingungen zu beachten. Auf einigen Plätzen wird volle Vorauszahlung verlangt, die bei Stornierung nicht oder nur teilweise erstattet wird.
Wassersport: Die Vorschriften für die Benutzung von Motorbooten und anderen Wasserfahrzeugen unterscheiden sich je nach Gewässer und Bundesland. Auf vielen österreichischen Seen ist der Motorbootverkehr eingeschränkt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Teilweise sind ausschließlich Elektroantriebe erlaubt oder es gelten besondere Genehmigungs- und Zulassungsregelungen. Für bestimmte Boote können Registrierungs-, Zulassungs- oder Befähigungsnachweise erforderlich sein. Die entsprechenden Schiffspapiere sind mitzuführen. Da die Regelungen von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich sind und sich ändern können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, Schifffahrtsbehörde oder Tourismusinformation des Zielgebiets aktuelle Auskünfte einzuholen.
Allgemeine Informationen:
| D-10179 | Berlin, Österreich Werbung Deutschland |
| Klosterstr. 64 | |
| Tel. +49 (0) 30 21 91 48-0 | |
| b2b.austria.info/de/, deutschland@austria.info |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| A-1010 | Wien, Deutsche Botschaft |
| Gauermanngasse 2-4 | |
| A-1037 | Wien, Post: Postfach 60 |
| Tel. +43 1/711 540, Fax +43 1/713 83 66 | |
| www.wien.diplo.de, info@wien.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.