Informationen zur Anreise nach Niederlande
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Auffällig gewordene Hunde können einem Verhaltenstest unterzogen werden. Es dürfen nicht mehr als 2 Vögel mitgenommen werden. Papageien und Wellensittiche können mit tierärztlicher Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Tiere gesund sind, eingeführt werden.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die Königl. Niederländische Botschaft: Klosterstraße 50, 10179 Berlin, Tel. 030/20 95 60, Fax 030/20 95 64 41.
Kfz: Nationale Zulassung und nationaler Führerschein sind ausreichend. Das Länder-Kennzeichen »D« muss am Fahrzeug angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird dringend empfohlen. Wird das Kfz nicht vom Eigentümer selbst benutzt, sollte der Fahrer in Besitz einer Benutzungsvollmacht des Eigentümers sein.
Verkehrsvorschriften: Straßenbahnen haben grundsätzlich Vorfahrt. Ebenso Polizei, Feuerwehr- u. Erste Hilfe-Fahrzeuge im Einsatz. An Kreuzungen ohne Beschilderung gilt rechts vor links. An gelben Bordsteinkanten darf nicht geparkt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz mitgenommen werden. Anschnallpflicht. Promillegrenze 0,5.
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.LEZ-Netherland.nl oder www.Green-Zones-App.eu.
Telefon: Deutschland – Niederlande: 0031, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortskennzahl. Niederlande – Deutschland: 0049, dann die deutsche Ortsnetzkennzahl ohne die erste Null.
Unfallnotruf: Polizei und Unfallrettung: 112 (Mobil 112) Pannenhilfe leisten die niederländischen Automobilclubs ANWB und KNAC. An den Autobahnen sind in regelmäßigen Abständen Notrufsäulen installiert.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen bestehen keine Beschränkungen.
Camping: Das Land verfügt über ca. 2500 gut ausgebaute Campingplätze mit großem Freizeitangebot. Wegen der großen Nachfrage deutscher Camper wird rechtzeitige Reservierung empfohlen. Hier besonders auf die Bedingungen achten. Bei Stornierung oder vorzeitiger Abreise werden Vorauszahlungen teilweise nicht erstattet. Die Mitnahme des Intern. Campingausweises (CCI) ist ratsam, da dieser auf sehr vielen Plätzen verlangt wird. Freies Campen ist verboten. Die Stromversorgung ist auf eine Netzspannung von 220 Volt Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt.
Wassersport: Boote dürfen zollfrei eingeführt werden. Grenzdokumente sind nicht erforderlich. Für Motorboote, die schneller als 20 km/h sind, besteht Anmeldepflicht, wenn das Boot in Deutschland noch nicht angemeldet ist. Führerscheinpflicht besteht für Bootsführer von Motorbooten, die eine Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen und die länger als 15 Meter sind.
Allgemeine Informationen:
D-50511 | Köln, Niederländes Büro für Tourismus u. Convention |
Postfach 27 05 80 | |
Fax: 0221/92 57 17 37 | |
www.holland.com |
Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland:
NL-2517 EG | Den Haag, Deutsche Botschaft |
Groot Hertoginnelaan 18-20 | |
Tel. 0031 70/342 06 00, Fax 0031 70/365 19 57 | |
www.den-haag.diplo.de, info@den-haag.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.