Informationen zur Anreise nach Niederlande
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Für die Einreise in die Niederlande benötigen deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte von bis zu drei Monaten einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Kinder benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden; eine Neuausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen erfolgt in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Für die Einreise in die Niederlande sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde, Katzen und Frettchen ist ein gültiger EU-Heimtierausweis mitzuführen, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde. Das Tier muss mittels Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein; die Kennzeichnungsnummer muss im Heimtierausweis eingetragen sein.
Außerdem ist eine gültige Tollwutimpfung nachzuweisen. Bei der Erstimpfung muss zwischen der Impfung und der Einreise ein Zeitraum von mindestens 21 Tagen liegen. Wiederholungsimpfungen müssen innerhalb der vom Impfstoffhersteller festgelegten Gültigkeitsdauer erfolgt sein.
Für die Mitnahme anderer Heimtiere können je nach Tierart besondere Einreisebestimmungen gelten. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt über die jeweils geltenden Vorschriften informieren.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die Königl. Niederländische Botschaft: Klosterstraße 50, 10179 Berlin, Tel. +49 (0) 30 20 95 60, bln@minbuza.nl.
Kfz: Für Fahrten in die Niederlande sind der gültige deutsche Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs ausreichend. Das Nationalitätskennzeichen „D“ auf dem EU-Kennzeichen genügt; ein zusätzliches Nationalitätskennzeichen ist nicht erforderlich.
Für Kraftfahrzeuge besteht Haftpflichtversicherungspflicht. Eine Internationale Grüne Versicherungskarte ist für Fahrzeuge mit amtlichem deutschem Kennzeichen nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, da sie im Falle eines Unfalls die Schadensabwicklung erleichtern kann.
Ist der Fahrer nicht Halter des Fahrzeugs, empfiehlt es sich, eine schriftliche Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen, insbesondere bei Leasing-, Miet- oder Firmenfahrzeugen.
Verkehrsvorschriften: In den Niederlanden haben Straßenbahnen grundsätzlich Vorrang. Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst mit Blaulicht und Martinshorn haben jederzeit Vorfahrt.
An Kreuzungen ohne besondere Verkehrsregelung gilt „rechts vor links“. An gelb markierten Bordsteinkanten ist das Halten bzw. Parken verboten.
Für alle Fahrzeuginsassen besteht Anschnallpflicht. Kinder müssen entsprechend ihrem Alter und ihrer Körpergröße mit einem geeigneten Kinderrückhaltesystem gesichert werden.
Die zulässige Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 ‰.
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.LEZ-Netherland.nl oder www.Green-Zones-App.eu.
Telefon: Deutschland – Niederlande: +31, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortskennzahl. Niederlande – Deutschland: +49, dann die deutsche Ortsnetzkennzahl ohne die erste Null.
Unfallnotruf: Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst gilt die einheitliche europaweite Notrufnummer 112.
Bei einer Fahrzeugpanne bieten unter anderem die niederländischen Automobilclubs ANWB und KNAC Pannenhilfe an. Auf vielen Autobahnen stehen zudem Notrufsäulen zur Verfügung.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen. Bei der Ein- oder Ausreise aus der Europäischen Union sind jedoch die geltenden Anmeldepflichten für Barmittel zu beachten.
Camping: Die Niederlande verfügen über ein dichtes Netz gut ausgestatteter Campingplätze mit einer modernen Infrastruktur und vielfältigen Freizeitangeboten. Besonders während der Hauptreisezeit empfiehlt sich eine frühzeitige Reservierung. Es ist ratsam, sich vor der Buchung über die jeweiligen Stornierungs- und Zahlungsbedingungen zu informieren.
Der Internationale Campingausweis (CCI) kann auf einzelnen Campingplätzen von Vorteil sein, ist jedoch in der Regel nicht vorgeschrieben.
Wildcampen ist in den Niederlanden grundsätzlich nicht erlaubt. Übernachtungen außerhalb offiziell ausgewiesener Camping- oder Stellplätze sind nur in den gesetzlich zulässigen Bereichen gestattet.
Die Stromversorgung erfolgt mit 230 Volt Wechselstrom (50 Hz).
Wassersport: Sportboote können innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich ohne Zollformalitäten zwischen Deutschland und den Niederlanden mitgeführt werden.
Für das Führen bestimmter Motorboote gelten in den Niederlanden besondere Vorschriften. Ein Sportbootführerschein ist erforderlich für Motorboote mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h oder für Boote mit einer Länge von 15 m oder mehr.
Vor Reiseantritt sollten sich Bootsführer über die jeweils geltenden Registrierungs-, Ausrüstungs- und Sicherheitsvorschriften informieren.
Allgemeine Informationen:
| 2496 XD | Den Haag, NBTC – Netherlands Board of Tourism & Conventions |
| Prinses Catharina-Amaliastraat 5 | |
| Tel.: +31 (0)70 370 57 05 | |
| www.holland.com, nbtc@holland.com |
Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland:
| NL-2517 EG | Den Haag, Deutsche Botschaft |
| Groot Hertoginnelaan 18-20 | |
| Tel. +31 (0)70 342 06 00 | |
| www.den-haag.diplo.de, info@den-haag.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.