Informationen zur Anreise nach Montenegro

Besondere Vorschriften und Regelungen.

Personaldokumente: Gültiger Reisepass oder bei einem touristischen Aufenthalt von maximal 30 Tagen der Personalausweis. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Lichtbild bei Kindern unter 5 Jahren erforderlich. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: saisonal FSME.

Dokumente für Haustiere: Für die Mitnahme von Hunden und Katzen sind der »EU-Heimtierausweis« mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor Einreise) und klinische Untersuchung (amtstierärztliches Gesundheitszeugnis) erforderlich. Außerdem sind die Einfuhrbestimmungen des Heimatlandes zu berücksichtigen. Detaillierte Informationen sind rechtzeitig vorab beim Tierarzt einzuholen.

Kfz: Nationaler Führerschein und Zulassungsschein. Das Länderkennzeichen »D« muss an Fahrzeugen, auch an Anhängern, angebracht sein. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« mit dem Eintrag "MNE" wird empfohlen und sollte auch für den Anhänger (WW) dabei sein, sonst muss eine Kurzzeitversicherung gelöst werden. Ist der Fahrer nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters mitgeführt werden. Wegen unzureichender Leistungen montenegrinischer Versicherungen ist der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenunfallversicherung im Heimatland dringend erforderlich. Unfälle müssen am Schadensort der Polizei gemeldet werden, bestätigt mit einem Schadensprotokoll (Potvrda). Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

Verkehrsvorschriften: Geschwindigkeitsübertretung, Überholen in Tunnels, Fußgängergefährdung am Zebrastreifen und der Verstoß gegen die Promillegrenze können mit Führerscheinentzug bestraft werden. Schienenfahrzeuge und Linienbusse haben beim Einfädeln stets Vorrang. Gekennzeichnete Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn zum Ein- oder Ausstieg angehalten wird. Während des gesamten Überholvorgangs anderer Fahrzeuge muss geblinkt werden. Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen mitfahren. Es besteht Gurtpflicht. Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein. In jedem Fahrzeug muss eine fluoreszierende Warnweste - griffbereit über der Rückenlehne des Fahrersitzes gehängt - mitgeführt werden. Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste vorweisen. Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist verboten. Motorradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen. Promillegrenze: 0,5.

Straßengebühren: Die Autobahnen in Montenegro sind gebührenfrei.

Der Tunnel Sozina auf der Strecke Podgorica – Bar ist mautpflichtig. Für die einmalige Benutzung fallen für Pkw 2.50 € (mit Anhänger 4.– €) und für Kombis sowie Wohnmobile 5.-/10.- € an.

Telefon: Deutschland – Montenegro: 00382, danach folgt die Ortsvorwahl ohne die Null und dann die Teilnehmernummer. Die Vorwahl von Montenegro nach Deutschland ist die 0049.

Unfallnotruf: Polizei 122, Unfallrettung 124.

Pannenhilfe: Autoclub - Nationaler Automobilverband: Auto Moto Savez Crne Gore (AMS CG), Business center "Krusevac" Cetinjski put bb, Podgorica, Tel./Fax (00382 20) 23 49 99; Pannenhilfe rund um die Uhr unter der Telefonnummer (00382 20) 98 07.
DEUTSCHSPRACHIGER ADAC-NOTRUF ganzjährig erreichbar unter Tel. (003851) 344 06 55 (in Kroatien; ebenso zuständig für Montenegro).

Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen.

Camping: Montenegro verfügt über über ein gutes Dutzend angestammter Campingplätze, vor allem im Bereich der Kotorbucht und an der Küstenlinie südlich von Budva. Aber auch im Landesinneren entstehen immer mehr kleine private Campingplätze. Die Plätze an der Küste sind in den Ferien oft überfüllt und die sanitären Anlagen entsprechen leider nicht ganz dem westeuropäischem Standard. Lebensmittelläden und Restaurants sind eher selten am Platz, befinden sich aber oft in der näheren Umgebung. Auch sind spezielle Freizeitaktivitäten, Animationen und Kinderspielplätze meistens noch unbekannt. Es wird jedoch viel in den Tourismus investiert, so dass sich die Ausstattung der Campingplätze stetig verbessert. Das Campen außerhalb von Campingplätzen ist verboten.

Wassersport: Bestimmungen für eine Einreise mit Booten über Land nach Montenegro beim Grenzübertritt sind nicht bekannt.

Allgemeine Informationen:

D-60313 Frankfurt/Main, Nat. Tourismusorg. v. Montenegro
Große Eschenheimer Straße 39/39a
Tel. 069/24 24 62 12, Fax 069/24 24 62 25
www.montenegro.travel

Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

ME-81000
Podgorica, Deutsche Botschaft
Hercegovacka 10
Tel. 00382 20/44 10 00, Fax 00382 20/44 10 18
www.podgorica.diplo.de, info@podgorica.diplo.de

Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass manche Campingplätze nur die Sommer-Hauptsaisonpreise angeben. Die Winter-Hauptsaisonpreise sind erfahrungsgemäß höher.