Informationen zur Anreise nach Montenegro
Besondere Vorschriften und Regelungen.
Personaldokumente: Für die Einreise nach Montenegro benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass. Alternativ ist bei touristischen Aufenthalten oder der Durchreise von bis zu 30 Tagen auch die Einreise mit einem gültigen Personalausweis möglich. Das Reisedokument sollte bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Kinder benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument. Dies kann ein Reisepass oder – sofern die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind – ein Personalausweis sein. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden; eine Neuausstellung oder Verlängerung ist seit dem 1. Januar 2024 jedoch nicht mehr möglich.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Für die Einreise nach Montenegro sind bei direkter Einreise aus Deutschland keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Es wird empfohlen, den Standardimpfschutz gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Je nach Reisezeit, Reiseroute und geplanten Aktivitäten kann außerdem eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sinnvoll sein.
Dokumente für Haustiere: Für die Einreise nach Montenegro mit Hunden, Katzen oder Frettchen ist ein gültiger EU-Heimtierausweis erforderlich. Das Tier muss mittels Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein. Bei einer Erstimpfung muss diese mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein; Auffrischungsimpfungen sind bei lückenlosem Impfschutz ohne erneute Wartefrist gültig.
Je nach Herkunftsland oder Reiseroute können zusätzliche tierärztliche Bescheinigungen erforderlich sein. Darüber hinaus sind die Einreisebestimmungen des Rückreise- bzw. Heimatlandes zu beachten.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Tierarzt oder den zuständigen Veterinärbehörden über die aktuell geltenden Bestimmungen zu informieren.
Kfz: Für die Einreise nach Montenegro sind der gültige nationale Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs mitzuführen.
Fahrzeuge mit einem Euro-Kennzeichen (blaues EU-Feld mit dem Nationalitätszeichen „D“) benötigen kein zusätzliches Nationalitätskennzeichen. Fahrzeuge ohne Euro-Kennzeichen müssen ein separates Nationalitätszeichen führen.
Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte mit Gültigkeit für Montenegro (Länderkürzel „MNE“) wird empfohlen. Dies gilt auch für mitgeführte Anhänger. Kann kein gültiger Versicherungsnachweis erbracht werden, muss an der Grenze eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Ist der Fahrer nicht Halter des Fahrzeugs, sollte eine schriftliche Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters – möglichst in englischer Sprache – mitgeführt werden.
Verkehrsvorschriften: In Montenegro gelten teilweise strenge Verkehrsbestimmungen. Häufig kontrolliert werden insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer, gefährdendes Verhalten an Fußgängerüberwegen sowie verbotswidriges Überholen, beispielsweise in Tunneln. Schwere Verkehrsverstöße können mit hohen Geldbußen, Fahrverbot oder der vorübergehenden Sicherstellung des Führerscheins geahndet werden.
Es besteht Anschnallpflicht für alle Fahrzeuginsassen. Kinder unter 12 Jahren dürfen grundsätzlich nicht auf dem Beifahrersitz mitfahren und sind entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften zu sichern.
Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
Während der Fahrt ist die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung verboten. Motorradfahrer und Mitfahrer müssen einen Schutzhelm tragen.
In jedem Fahrzeug ist mindestens eine fluoreszierende Warnweste mitzuführen. Außerdem gehören ein Warndreieck sowie ein Verbandskasten zur vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung. Beim Abschleppen von Fahrzeugen sind die geltenden Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Die zulässige Promillegrenze beträgt 0,5 ‰.
Straßengebühren: In Montenegro gibt es keine allgemeine Vignettenpflicht.
Maut wird derzeit (2026) für den Autobahnabschnitt der A1 (Princess Xenia Highway) zwischen Smokovac und Mateševo sowie für die Durchfahrt durch den Sozina-Tunnel auf der Strecke Podgorica erhoben.
Die Maut beträgt derzeit für Pkw 3,50 € auf der A1 und 2,50 € für den Sozina-Tunnel. Für Motorräder und Fahrzeuge höherer Kategorien gelten abweichende Tarife.
Die Bezahlung erfolgt an den Mautstationen in bar (Euro) oder mit gängigen Kredit- und Debitkarten.
Telefon: Deutschland – Montenegro: +382, danach folgt die Ortsvorwahl ohne die Null und dann die Teilnehmernummer. Die Vorwahl von Montenegro nach Deutschland ist die +49.
Unfallnotruf: Einheitlicher europäischer Notruf: 112, Polizei 122, Unfallrettung 124, Feuerwehr: 123.
Pannenhilfe: Autoclub - Nationaler Automobilverband: Auto Moto Savez Crne Gore (AMS CG), Rimski trg 60, 81000 Podgorica, Tel: +382 20 234 999.
Bei Pannen oder Unfällen im Ausland erreichen ADAC-Mitglieder die ADAC Pannenhilfe rund um die Uhr unter: ADAC Pannenhilfe Ausland: +49 89 22 22 22
Bei Mietwagen ist im Pannenfall grundsätzlich zuerst der Vermieter bzw. dessen Notrufservice zu verständigen.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bestehen grundsätzlich keine mengenmäßigen Beschränkungen. Bei der Mitnahme hoher Bargeldbeträge können jedoch Anmeldepflichten nach den jeweils geltenden Zollbestimmungen bestehen.
Camping: Montenegro verfügt über eine wachsende Zahl von Campingplätzen – von kleinen, familiengeführten Anlagen bis hin zu modern ausgestatteten Camping-Resorts. Die meisten Plätze befinden sich entlang der Adriaküste, insbesondere in der Bucht von Kotor sowie zwischen Budva und Ulcinj. Auch im Landesinneren nimmt das Angebot kontinuierlich zu.
Die Ausstattung der Campingplätze ist unterschiedlich. Viele Anlagen verfügen über moderne Sanitäranlagen, Stromanschlüsse und WLAN; größere Plätze bieten häufig auch Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten sowie Freizeit- und Sportangebote. In der Hauptreisezeit empfiehlt sich insbesondere an der Küste eine frühzeitige Reservierung.
Das Campen außerhalb offiziell ausgewiesener Campingplätze (Wildcampen) ist in Montenegro grundsätzlich nicht erlaubt.
Wassersport: Für die Einreise mit einem Sportboot auf einem Bootsanhänger gelten die allgemeinen Zoll- und Einreisebestimmungen. Das Boot ist bei der Einreise gegebenenfalls beim Zoll anzumelden.
Für das Befahren der montenegrinischen Küstengewässer sind die jeweils geltenden Vorschriften zu beachten. Je nach Bootstyp und Nutzung können eine Registrierung bzw. Fahrterlaubnis, ein gültiger Befähigungsnachweis des Bootsführers, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung sowie die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung erforderlich sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen der montenegrinischen Hafenbehörden zu informieren.
Allgemeine Informationen:
| 81000 | Podgorica, Nat. Tourismusorg. v. Montenegro |
| Slobode 2 | |
| Tel.+382 77 100 001 | |
| www.montenegro.travel |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| ME-81000 |
Podgorica, Deutsche Botschaft
|
| Hercegovacka 10 | |
| Tel. +382 20 44 10 00, Fax +382 20 44 10 18 | |
| www.podgorica.diplo.de, info@podgorica.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.