Informationen zur Anreise nach Marokko

Besondere Vorschriften und Regelungen

Ceuta und Melilla: für die beiden spanischen Enklaven gelten die Einreisebestimmungen von Spanien

Personaldokumente: Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein sollte. Die Einreise mit einem Personalausweis ist nicht möglich. Auch ein vorläufiger Reisepass wird für die Einreise anerkannt.
Jede reisende Person – auch Kinder – benötigt ein eigenes gültiges Reisedokument. Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe werden für die Einreise nach Marokko anerkannt. Seit dem 1. Januar 2024 werden in Deutschland jedoch keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die marokkanischen Behörden können zudem den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts verlangen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Visum: Bis zu drei Monaten Aufenthalt ist kein Visum erforderlich.

Krankenversicherung: Für die Einreise nach Marokko sind derzeit keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die aktuellen reisemedizinischen Empfehlungen.

Impfbescheinigungen: Für die Einreise nach Marokko sind derzeit keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Es wird empfohlen, den Standardimpfschutz gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Darüber hinaus wird für die meisten Reisenden eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Je nach Reisedauer, Reiseart und individuellen Risiken können weitere Impfungen, beispielsweise gegen Hepatitis B oder Typhus, sinnvoll sein.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist eine Kennzeichnung (durch Mikrochip oder Tätowierung) und der Nachweis einer Tollwutimpfung notwendig, die mindestens 30 Tage und maximal 6 Monate vor Grenzübertritt stattgefunden hat.
Bitte beachten Sie außerdem die Bestimmungen für die Wiedereinreise von Haustieren in die Europäische Union bzw. nach Deutschland. Je nach Tierart können zusätzliche veterinär- oder artenschutzrechtliche Vorschriften gelten.
Reisende sollten sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei ihrem Tierarzt oder den zuständigen Behörden über die aktuell geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen informieren.
Spezielle Auskünfte erteilt die Botschaft des Königreichs Marokko: Niederwallstraße 39, 10117 Berlin, Tel. +49 (0)30 206 1240, Fax +49 (0)30 2061 2420, Email kontakt@botschaft-marokko.de.

Kfz: Für die Einreise nach Marokko werden der gültige nationale Führerschein (EU-Kartenführerschein) sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs benötigt. Ein Internationaler Führerschein ist für deutsche Staatsangehörige in der Regel nicht erforderlich.
Es besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Es wird empfohlen, die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) mitzuführen. Diese sollte ausdrücklich auch für Marokko gültig sein.
Wird das Fahrzeug nicht vom eingetragenen Halter geführt, empfiehlt sich das Mitführen einer schriftlichen Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters. Eine Übersetzung in französischer oder englischer Sprache kann hilfreich sein.
Bei der Einreise wird das Fahrzeug elektronisch im marokkanischen Zollsystem registriert. Die vorübergehende Einfuhr ist für bis zu sechs Monate möglich. Das Fahrzeug muss innerhalb dieser Frist wieder ausgeführt oder ordnungsgemäß verzollt werden.
Bei Verkehrsunfällen sollte grundsätzlich die Polizei verständigt und ein offizielles Unfallprotokoll erstellt werden. Dies erleichtert die Schadensregulierung mit der Versicherung.
Für Reisende mit Wohnmobil oder Caravan empfiehlt es sich, ein Inventarverzeichnis der mitgeführten Ausstattungsgegenstände mitzuführen, vorzugsweise in französischer oder englischer Sprache

Verkehrsvorschriften: In Marokko gilt Rechtsverkehr. An Kreisverkehren haben in der Regel die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt, sofern die Beschilderung nichts anderes vorsieht. Von Nachtfahrten wird insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften abgeraten, da häufig unbeleuchtete Fahrzeuge, Fußgänger oder Tiere auf der Fahrbahn unterwegs sind. Rot-weiße Bordsteinmarkierungen kennzeichnen ein Park- bzw. Halteverbot. Für alle Fahrzeuginsassen besteht Anschnallpflicht. Die zulässige Promillegrenze liegt bei 0,2 ‰. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, vor und während der Fahrt vollständig auf Alkohol zu verzichten.

Straßengebühren: Für die Benutzung der marokkanischen Autobahnen werden streckenabhängige Mautgebühren erhoben. Die Bezahlung ist in der Regel in bar oder mit gängigen Kreditkarten möglich.

Telefon: Deutschland – Marokko: Vorwahl +212, Marokko – Deutschland: +49.

Unfallnotruf: Allgemeiner Notruf: 112, Polizei (innerhalb der Städte): 19, Gendarmerie: (unterwegs) 177, Notarzt, Unfallrettung und Feuerwehr 15.
Straßenhilfsdienste stehen in erster Linie auf den mautpflichtigen Autobahnen zur Verfügung. Bei Fahrzeugpannen außerhalb des Autobahnnetzes helfen örtliche Werkstätten oder Abschleppdienste weiter.

Devisen: Die Ein- und Ausfuhr der marokkanischen Landeswährung (Dirham) ist nur bis zu einem Betrag von 1.000 MAD zulässig. Fremdwährungen können grundsätzlich ohne Betragsbeschränkung eingeführt werden. Beträge ab einem Gegenwert von 100.000 MAD müssen bei der Einreise deklariert werden, wenn sie später wieder ausgeführt werden sollen. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis zur Höhe des deklarierten Einfuhrbetrags zulässig.
Da sich Zoll- und Devisenbestimmungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die aktuellen Vorschriften der marokkanischen Zollbehörden zu prüfen.

Camping: Marokko verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Campingplätzen, insbesondere entlang der Atlantik- und Mittelmeerküste sowie in den wichtigsten Touristengebieten. Im Landesinneren und in den südlichen Regionen ist das Angebot geringer, dennoch stehen dort ebenfalls zahlreiche Camping- und Wohnmobilstellplätze zur Verfügung.
Freies Campen ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. sollte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der örtlichen Behörden erfolgen.
Die Stromversorgung erfolgt mit 220–240 Volt Wechselstrom (50 Hz). Verwendet werden überwiegend Steckdosen der Typen C und E, wie sie auch in Deutschland üblich sind. Ein Adapter ist daher meist nicht erforderlich.
Flüssiggas (Butangas) ist landesweit erhältlich. Für längere Aufenthalte empfiehlt es sich, eine marokkanische Gasflasche mit lokalem Tauschsystem zu nutzen, da deutsche Gasflaschen in der Regel nicht befüllt werden.

Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Sportbooten und motorisierten Wasserfahrzeugen gelten besondere Zoll- und Einreisebestimmungen. Reisende sollten sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden oder ihrem Automobilclub über die aktuell geltenden Vorschriften und gegebenenfalls erforderlichen Dokumente informieren.


Allgemeine Informationen:

Offizielle Informationen zu Reisezielen, Sehenswürdigkeiten und touristischen Angeboten in Marokko erhalten Sie auf der Website des Marokkanischen Nationalen Fremdenverkehrsamtes (ONMT): www.visitmorocco.com



Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

10000 Rabat, Deutsche Botschaft
7, Zankat Madnine
Post: B.P. 235
Tel. +212 537 21 86 00
www.rabat.diplo.de, info@rabat.diplo.de


Währung:

Währungseinheit: 1 Marokkanischer Dirham (MAD) = 100 Centimes
Devisenkurs: 100 MAD = ca. 9.39 Euro
1 Euro = ca. 10.61 MAD (Stand: Okt. 2025)


Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.

Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.

Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.

Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.