Informationen zur Anreise nach Marokko
Besondere Vorschriften und Regelungen
Ceuta und Melilla: für die beiden spanischen Enklaven gelten die Einreisebestimmungen von Spanien
Personaldokumente: Bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist ein, bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültiger, Reisepass vorgeschrieben. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de. Alle Reisende müssen im Besitz ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt sein.
Visum: Bis zu drei Monaten Aufenthalt ist kein Visum erforderlich.
Krankenversicherung: Allen Reisenden wird dringend empfohlen vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Sie soll weitere Leistungen, wie zum Beispiel einen Ambulanz-Rettungsflug, abdecken.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfungen: Typhus und Hepatitis A.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist eine Kennzeichnung (durch Mikrochip oder Tätowierung) und der Nachweis einer Tollwutimpfung notwendig, die mindestens 30 Tage und maximal 6 Monate vor Grenzübertritt stattgefunden hat. Außerdem benötigt man ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 10 Tage sein darf. Beide Dokumente sollten in französischer Sprache ausgestellt sein. Außerdem sind die Einfuhrbestimmungen des Heimatlandes zu berücksichtigen. Detaillierte Informationen sind rechtzeitig vorab beim Tierarzt einzuholen. Vögel können ohne Papiere mitgeführt werden.
Spezielle Auskünfte erteilt die Botschaft des Königreichs Marokko: Niederwallstraße 39, 10117 Berlin, Tel. 030/206 12 40, Fax 030/20 61 24 20, Email kontakt@botschaft-marokko.de.
Kfz: Der Internationale Führerschein und die Internationale Zulassung sind erforderlich. Das Länderkennzeichen »D« muss am Fahrzeug und am Anhänger angebracht sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die »Internationale Grüne Versicherungskarte« mit dem Vermerk »Gültig für Marokko« ist Vorschrift. Bei Unfällen ist ein Schadensprotokoll der Polizei notwendig, da sonst die marokkanische Versicherung nicht bezahlt. Wir empfehlen dringend eine Kurzkasko- und Insassen-Unfallversicherung abzuschließen. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs muss eine amtlich beglaubigte und in französischer Sprache abgefasste Benutzungsvollmacht des Eigentümers vorliegen. Ist man mit Fahrzeugen unterwegs, die militärisch aussehen (olivgrüner Anstrich) kann die Einreise verweigert werden.
Grundsätzlich wird jedes Fahrzeug bei Ankunft im Reisepass eingetragen, bzw. per Computer erfasst. Ausländische Reisende dürfen ihr Kfz bis zu 6 Monaten vorübergehend einführen. Von den marokkanischen Grenzbeamten wird bei der Einreise gegen Gebühr ein grünes Formular für das Fahrzeug ausgestellt, welches bei der Ausreise wieder abzugeben ist. Man erhält zudem eine Plakette mit dem Einreisedatum zur Befestigung an der Windschutzscheibe. Ein nach Marokko eingeführtes Fahrzeug muss unter allen Umständen wieder ausgeführt oder verzollt werden. Für alle Campingfahrzeuge ist ein doppeltes Inventarverzeichnis (möglichst in französischer Sprache) mitzuführen.
Verkehrsvorschriften: Rechtsverkehr. Im Kreisverkehr hat das von rechts kommende Fahrzeug Vorfahrt. Nachtfahrten sollten unbedingt vermieden werden (Tiere, unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer). Parkverbot bei rot-weißen Streifen am Fahrbahnrand. Es besteht Anschnallpflicht und absolutes Alkoholverbot.
Straßengebühren: Für die Benutzung von Autobahnen werden Gebühren erhoben.
Telefon: Deutschland – Marokko: Vorwahl 00212, Marokko – Deutschland: 0049.
Unfallnotruf: Polizei (innerhalb der Städte): 19, Gendarmerie: (unterwegs) 177, Notarzt, Unfallrettung und Feuerwehr 15. Straßenhilfsdienste gibt es nur auf den Autobahnen. Bei Pannen stehen Reparaturwerkstätten zur Verfügung.
Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 1000 Dirham zulässig. Bei der Einfuhr von Fremdwährungen bestehen keine Beschränkungen. Eine Deklaration ist erforderlich, wenn die Mitnahme von Fremdwährung die Summe von 100000 Dirham übersteigt. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist bis zur Höhe der deklarierten Einfuhr gestattet.
Camping: Das Land verfügt über zahlreiche, zum Teil gut ausgestattete Campingplätze, die sich überwiegend an den Küsten befinden.
Im Landesinnern und im südlichen Teil des Landes gibt es weniger Campingplätze. Hier wendet man sich an den örtlichen »Caid«, der einen Stellplatz zuweist und auch für dessen Sicherheit zuständig ist. Über das ganze Land verteilt gibt es ca. 300 Campingplätze und ebenso viele Stellplätze. Freies Campen ist nicht gestattet. Das Stromnetz ist auf 110/220 Volt Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt. Die Mitnahme eines Adapters wird empfohlen. Butangas ist überall erhältlich - die Flaschen sind jedoch normalerweise nicht gekennzeichnet. Deutsche Gasflaschen können an Tankstellen befüllt werden, es ist jedoch ab der zweiten Füllung günstiger eine marrokanische Flasche zu kaufen und dann zu tauschen.
Wassersport: Boote mit Motor benötigen ein Carnet de Passages. Dieses erhält man bei den Automobilclubs.
Allgemeine Informationen:
D-40210 | Düsseldorf, Marokkanisches Fremdenverkehrsamt |
Graf-Adolf-Straße 59 | |
Tel. 0211/37 05 51, Fax 0211/37 40 48 | |
www.visitmorocco.com, marokkofva@aol.com |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
MA-10000 | Rabat, Deutsche Botschaft |
7, Zankat Madnine | |
MA-10000 | Rabat, Post: B.P. 235 |
Tel. 00212 537/218 600, Fax 00212 537/706 851 | |
Visastelle: Tel. 00212 537/63 54 00, Fax 00212 537/65 36 49 | |
www.rabat.diplo.de, info@rabat.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben.
Währungseinheit: | 1 Marokkanischer Dirham (MAD) = 100 Centimes |
Devisenkurs: | 100 MAD = ca. 9.10 Euro 1 Euro = ca. 10.73 MAD (Stand: Okt. 2023) |
Bei Gebühren mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.