Informationen zur Anreise nach Luxemburg
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Luxemburg für Aufenthalte bis zu drei Monaten einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Auch ein vorläufiger Reisepass sowie ein vorläufiger Personalausweis werden grundsätzlich anerkannt. Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Der frühere Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Für Kinder werden nun ebenfalls reguläre Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Minderjährigen in der Regel sechs Jahre. Ab dem 12. Lebensjahr kann ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Bei geplanter Mitnahme von Papageienvögeln sollte man sich rechtzeitig mit einem Konsulat in Verbindung setzen. Für zahlreiche andere Tiere besteht Einfuhrverbot.
Weitere Informationen über die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg, Klingelhöfer Straße 7, 10785 Berlin, Tel. +49 30 263 95 70, Fax +49 30 263 95 727, http://berlin.mae.lu.
Kfz: Für die Einreise nach Luxemburg mit einem Kraftfahrzeug sind für deutsche Staatsangehörige der Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausreichend. Das Nationalitätskennzeichen „D“ ist innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, sofern das Fahrzeug über ein EU-Kennzeichen im Euro-Format (mit EU-Sternenband) verfügt.
Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer gefahren, sollte eine formlose Benutzungsvollmacht des Halters mitgeführt werden, insbesondere bei längeren Aufenthalten oder Firmenfahrzeugen.
Für alle Fahrzeuge besteht innerhalb der EU ein Haftpflichtversicherungszwang. Das EU-Kennzeichen gilt in der Regel als Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes innerhalb der Europäischen Union. Die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr „Grüne Versicherungskarte“ wird weiterhin empfohlen, da sie bei Kontrollen oder im Schadensfall die Abwicklung erleichtert.
Verkehrsvorschriften: Im Allgemeinen kann man sich an die Vorschriften halten, die auch in Deutschland gelten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Gebrauch akustischer Warnsignale (Hupe) nur im Falle einer unmittelbaren Gefahr zulässig. An unübersichtlichen oder nicht durch Verkehrszeichen geregelten Kreuzungen gilt besondere Vorsicht; Überholen ist dort nur erlaubt, wenn es die Verkehrssituation eindeutig zulässt und keine Gefährdung besteht.
Parkregelungen: In sogenannten „Blaue Zonen“ (Zone bleue) ist das Parken nur mit einer korrekt ausgelegten Parkscheibe und innerhalb der erlaubten Höchstparkdauer gestattet. Gelb markierte Bordsteinkanten oder Fahrbahnmarkierungen kennzeichnen in der Regel Park- oder Halteverbote.
Kinder müssen entsprechend ihrer Größe und ihres Alters gesichert werden. Sie (Körpergröße bis 1,50 m) müssen geeignete Rückhaltesysteme (Kindersitz / Sitzerhöhung) benutzen. Die gesetzliche Promillegrenze in Luxemburg beträgt 0,5 Promille für erfahrene Fahrer (Standardregel in der EU) und 0,2 Promille für Fahranfänger und Berufskraftfahrer (strengere Regelung).
Telefon: Deutschland – Luxemburg: +352, die Rufnummer ist unmittelbar danach zu wählen. Luxemburg –Deutschland: +49.
Unfallnotruf: Europäischer Notruf (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst): 112. Polizei (in nicht lebensbedrohenden Fällen): 113. Pannenhilfe leistet rund-um-die-Uhr der Luxemburgische Automobilclub: Tel. +352 45 00 45 1.
Devisen: Bei der Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Barmittel ab einem Wert von 10.000 EUR oder dem entsprechenden Gegenwert müssen jedoch bei den Zollbehörden angemeldet werden.
Camping: Luxemburg verfügt über eine gute Infrastruktur an Campingplätzen, die offiziell zugelassen und in der Regel klassifiziert sind. Die Gebühren sind je nach Kategorie und Ausstattung gestaffelt und müssen am jeweiligen Campingplatz ausgewiesen sein.
Das sogenannte Wildcampen (freies Campen außerhalb zugelassener Campingplätze) ist in Luxemburg grundsätzlich nicht gestattet.
Die Netzspannung beträgt in Luxemburg einheitlich 230 Volt Wechselstrom bei 50 Hz (EU-Standard). Reisende benötigen in der Regel lediglich einen Eurostecker-Adapter (Typ C/F), sofern erforderlich.
Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Sportbooten sowie zugehörigen Bootsanhängern innerhalb der Europäischen Union – einschließlich Luxemburg – sind grundsätzlich keine Zollformalitäten oder Grenzdokumente erforderlich, sofern es sich um eine private, vorübergehende Nutzung handelt. Bei der Nutzung auf öffentlichen Gewässern gelten jedoch die jeweiligen nationalen Vorschriften zu Registrierung, Versicherung und Sicherheitsausrüstung. Diese können je nach Bootstyp und Motorisierung variieren.
Allgemeine Informationen:
| 10785 | Berlin, Luxemburgisches Verkehrsamt |
| Klingelhöfer Straße 7 | |
| Tel. +49 30 263 95 70, +49 30 263 95 727 | |
| www.visitluxembourg.com, info@visitluxembourg.com |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| 2420 | Luxembourg, Deutsche Botschaft |
| 20-22, Ave. Emile Reuter | |
| 2010 | Luxembourg, Post: B.P. 95 |
| Tel. +352 45 34 45-1, Fax +352 45 56 04 | |
| www.luxemburg.diplo.de, info@luxe.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.