Informationen zur Anreise nach Luxemburg
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsbürger benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Bei geplanter Mitnahme von Papageienvögeln sollte man sich rechtzeitig mit einem Konsulat in Verbindung setzen. Für zahlreiche andere Tiere besteht Einfuhrverbot.
Weitere Informationen über die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg, Klingelhöfer Straße 7, 10785 Berlin, Tel. 030/263 95 70, Fax 030/26 39 57 27.
Kfz: Nationaler Führer- und Zulassungsschein sind ausreichend. Das Länder-Kennzeichen »D« muss an Pkw und Anhängern, bzw. im EU-Nummernschild enthalten sein. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, muss er im Besitz einer Benutzungsvollmacht des Halters sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Für Fahrzeuge aller Art ist das Kennzeichen eines Mitgliedstaates der EU ausreichend als Nachweis des EU-weiten Versicherungsschutzes. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird jedoch empfohlen. Ein Warndreieck ist Vorschrift.
Verkehrsvorschriften: Im Allgemeinen kann man sich an die Vorschriften halten, die auch in Deutschland gelten. Innerhalb von Ortschaften ist der Gebrauch akustischer Warnzeichen zu jeder Tages- und Nachtzeit verboten, außer bei drohenden Gefahren. In »Blauen Zonen« ist das Parken nur mit Scheibe gestattet. Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie. An Kreuzungen ohne Verkehrsregelung darf nicht überholt werden. Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden. Es besteht Anschnallpflicht auf allen Sitzen. Promillegrenze 0.8.
Telefon: Deutschland – Luxemburg: 00352, die Rufnummer ist unmittelbar danach zu wählen. Luxemburg –Deutschland: 0049.
Unfallnotruf: Polizei: 113, Unfallrettung: 112. Pannenhilfe leistet rund-um-die-Uhr der Luxemburgische Automobilclub: Tel. 450 04 51.
Devisen: Bei der Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen.
Camping: Das Land verfügt über genügend Campingplätze, die staatlich überwacht werden und offiziell klassifiziert sind. Die Gebühren sind entsprechend gestaffelt und müssen am Eingang des Platzes ausgehängt sein. Freies Campen ist nicht gestattet. Das Stromnetz ist auf eine Spannung von 220 Volt Wechselstrom (50 Hz), in Luxemburg-Stadt auch auf 110 Volt Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt.
Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Booten und Bootsanhängern bis zu 6 Monaten sind keine Grenzdokumente erforderlich.
Allgemeine Informationen:
D-10785 | Berlin, Luxemburgisches Verkehrsamt |
Klingelhöfer Straße 7 | |
Tel. 030/257 57 73, Fax 030/25 75 77 5 | |
www.visitluxembourg.lu, info@visitluxembourg.de |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
L-2420 | Luxembourg, Deutsche Botschaft |
20-22, Ave. Emile Reuter | |
L-2010 | Luxembourg, Post: B.P. 95 |
Tel. 00352/453 44 51, Fax 00352/45 56 04 | |
www.luxemburg.diplo.de, info@luxe.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.