Informationen zur Anreise nach Litauen

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Deutsche Staatsangehörige können nach Litauen mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis einreisen. Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Kinder benötigen für die Einreise ein eigenes gültiges Reisedokument. Seit dem 1. Januar 2024 werden in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt; für Kinder wird daher in der Regel ein Reisepass benötigt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Krankenversicherung: Für die Einreise nach Litauen ist der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung nicht vorgeschrieben. Gesetzlich Krankenversicherte sollten jedoch ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführen. Mit dieser besteht Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitssystem Litauens nach den dort geltenden Bestimmungen.
Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung wird dennoch empfohlen. Diese kann zusätzliche Leistungen übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der EHIC nicht abgedeckt sind, beispielsweise einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, Behandlungen in Privatkliniken oder weitere Zusatzleistungen.

Impfbescheinigungen: Für Litauen sind keine Impfbescheinigungen vorgeschrieben. Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) auf einem aktuellen Stand zu halten. Je nach Reiseziel, Jahreszeit und Art des Aufenthalts kann zudem eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sinnvoll sein, insbesondere bei geplanten Aktivitäten in bewaldeten oder grasbewachsenen Gebieten während der Zeckensaison.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Für andere Heimtierarten können je nach Tierart besondere Einfuhrbestimmungen gelten. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt über die jeweils geltenden Vorschriften informieren.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die Botschaft der Republik Litauen: Charitéstraße 9, 10117 Berlin, Tel. +49 (0)30 890 6810, Email botschaft.de@mfa.lt.

Kfz: Für einen vorübergehenden Aufenthalt in Litauen sind der gültige deutsche EU-Kartenführerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichend. Ist der Fahrer nicht Halter des Fahrzeugs, wird empfohlen, eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss entweder auf dem Kfz-Kennzeichen (Euro-Kennzeichen) enthalten oder als separates Nationalitätszeichen am Fahrzeug angebracht sein. Für Kraftfahrzeuge besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Das amtliche Kennzeichen eines EU-Mitgliedstaates gilt grundsätzlich als Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte ist zwar nicht vorgeschrieben, kann jedoch die Abwicklung im Schadensfall erleichtern. Es empfiehlt sich außerdem, den bestehenden Kfz-Versicherungsschutz (z. B. Vollkasko, Schutzbrief und Auslandsschadenschutz) vor Reiseantritt zu überprüfen.
In Litauen müssen Kraftfahrzeuge mit einem betriebsbereiten Feuerlöscher ausgestattet sein.

Verkehrsvorschriften: Im Kreisverkehr haben die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt, sofern die Beschilderung nichts anderes regelt. Busse haben beim Verlassen gekennzeichneter Haltestellen Vorrang; im Übrigen gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln und die örtliche Beschilderung.
Das Überholen ist unter anderem an unübersichtlichen Stellen sowie im Bereich von Bahnübergängen und – je nach Verkehrsführung – an Kreuzungen verboten.
In Litauen muss ganzjährig mit Abblendlicht oder zugelassenem Tagfahrlicht gefahren werden. Für alle Fahrzeuginsassen besteht Anschnallpflicht.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden, erheblichen Sachschäden oder wenn keine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden kann, ist die Polizei zu verständigen. Aus Sicherheitsgründen ist bei Fahrten in der Dunkelheit, insbesondere auf wenig befahrenen Landstraßen, erhöhte Vorsicht geboten.
Die zulässige Blutalkoholgrenze beträgt für die meisten Kraftfahrer 0,4 ‰. Für Fahranfänger sowie bestimmte Berufsfahrer gilt ein Alkoholverbot (0,0 ‰).

Telefon: Deutschland – Litauen: +370. Litauen – Deutschland: +49.

Unfallnotruf: Der europaweit gültige Notruf 112 verbindet mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Bei einer Panne können sich Reisende an den Litauischen Automobilclub (Lietuvos automobilių klubas – LAC) oder ihren jeweiligen Automobilclub mit Auslandsschutz wenden. Aktuelle Kontaktdaten und Informationen zur Pannenhilfe sind auf den Internetseiten des LAC erhältlich.

Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln ist innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich unbeschränkt möglich.
Bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union müssen Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei den Zollbehörden angemeldet werden. Als Barmittel gelten neben Bargeld unter anderem auch bestimmte Schecks sowie weitere nach den EU-Vorschriften meldepflichtige Zahlungsmittel und Wertgegenstände.

Camping: Litauen verfügt über zahlreiche Campingplätze unterschiedlicher Kategorien, von einfachen Zeltplätzen bis hin zu modernen Anlagen mit guter Ausstattung. Viele Campingplätze bieten neben Stellplätzen auch Mietunterkünfte wie Bungalows, Holzhütten oder Glamping-Unterkünfte an.
In Nationalparks und anderen Schutzgebieten ist das Campen grundsätzlich nur auf den ausgewiesenen Camping- und Zeltplätzen erlaubt. Außerhalb dieser Bereiche gelten je nach Region und Gemeinde unterschiedliche Vorschriften. Wildcampen ist nicht generell erlaubt und sollte nur dort erfolgen, wo es ausdrücklich zulässig ist oder mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und unter Beachtung der geltenden Naturschutzbestimmungen.
Das Stromnetz arbeitet mit 230 Volt Wechselstrom (50 Hz). Verwendet werden die in Deutschland üblichen Steckdosen der Typen C und F (Schuko), sodass in der Regel kein Reiseadapter erforderlich ist.

Wassersport: Für die Mitnahme privater Sportboote nach Litauen ist grundsätzlich keine vorherige Genehmigung erforderlich. Je nach Bootsgröße, Motorisierung sowie dem befahrenen Gewässer können jedoch Registrierungs-, Ausrüstungs- oder Führerscheinvorschriften gelten. Vor der Nutzung von Binnengewässern oder Küstengewässern empfiehlt es sich, die jeweils geltenden Bestimmungen zu prüfen.


Allgemeine Informationen:

80339 München, Lit. Fremdenverkehrsamt c/o AVIAREPS Tourism
Landsberger Straße 110
Tel. +49 (0)89 552 533 800
www.lithuania.travel, empfang@aviareps.com



Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

03105 Vilnius, Deutsche Botschaft
Z. Sierakausko g. 24
Tel. +370 5 210 64 00, Fax +370 5 210 64 46
Notruf für deutsche Staatsangehörige außerhalb der Dienstzeiten (bis 22:00 Uhr):
Tel. +370 650 55510
www.wilna.diplo.de, https://vilnius.diplo.de



Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.

Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.

Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.

Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.