Informationen zur Anreise nach Lettland
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Lettland einreisen. Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Kinder benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden. Seit dem 1. Januar 2024 werden in Deutschland jedoch keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Krankenversicherung: Für die Einreise nach Lettland ist der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für deutsche Staatsangehörige nicht vorgeschrieben. Gesetzlich Krankenversicherte sollten jedoch ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführen. Mit dieser besteht Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitssystem Lettlands nach den dort geltenden Bestimmungen.
Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung wird dennoch empfohlen. Diese kann zusätzliche Leistungen übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der EHIC nicht abgedeckt sind, beispielsweise einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, Behandlungen in Privatkliniken oder weitere Zusatzleistungen.
Impfbescheinigungen: Für die Einreise nach Lettland sind keine Impfbescheinigungen vorgeschrieben.
Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) auf einem aktuellen Stand zu halten. Je nach Art und Dauer der Reise kann außerdem eine Impfung gegen Hepatitis A sinnvoll sein. Bei Aufenthalten in bewaldeten oder grasbewachsenen Gebieten während der Zeckensaison kann zudem eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen werden.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Für andere Heimtierarten können je nach Tierart besondere Einfuhrbestimmungen gelten. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt über die jeweils geltenden Vorschriften informieren.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die Botschaft der Republik Lettland: Reinerzstraße 40/41, 14193 Berlin, Tel. +49 (0)30 826 0020, Fax +49 (0)30 826 00233, Email embassy.germany@mfa.gov.lv, www.mfa.gov.lv/berlin.
Kfz: Für einen vorübergehenden Aufenthalt in Lettland sind der gültige deutsche EU-Kartenführerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichend. Ist der Fahrer nicht Halter des Fahrzeugs, wird empfohlen, eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss entweder auf dem Kfz-Kennzeichen (Euro-Kennzeichen) enthalten oder als separates Nationalitätszeichen am Fahrzeug angebracht sein. Für Kraftfahrzeuge besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Das amtliche Kennzeichen eines EU-Mitgliedstaates gilt grundsätzlich als Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte ist zwar nicht vorgeschrieben, kann jedoch die Abwicklung im Schadensfall erleichtern. Es empfiehlt sich außerdem, den bestehenden Kfz-Versicherungsschutz (z. B. Vollkasko, Schutzbrief und Auslandsschadenschutz) vor Reiseantritt zu überprüfen.
Verkehrsvorschriften: Im Kreisverkehr haben die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt, sofern die Beschilderung nichts anderes regelt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln sowie die örtliche Beschilderung.
In Lettland muss ganzjährig mit Abblendlicht oder zugelassenem Tagfahrlicht gefahren werden. Zeigt eine Ampel Gelblicht, ist vor der Kreuzung anzuhalten, sofern dies gefahrlos möglich ist.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden, erheblichen Sachschäden oder wenn keine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden kann, ist die Polizei zu verständigen.
Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt vom 1. Dezember bis 1. März Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen und mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) gekennzeichnet sein.
Für alle Fahrzeuginsassen besteht Anschnallpflicht. Die zulässige Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 ‰; für Fahranfänger innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis gilt eine Grenze von 0,2 ‰.
Telefon: Deutschland - Lettland: +371, Lettland – Deutschland: +49. Zu wählen ist nach der Landesvorwahl die 6 und danach die Rufnummer.
Unfallnotruf: Der europaweit gültige Notruf 112 verbindet mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Bei einer Panne können sich Reisende an den Lettischen Automobilclub (LAMB) wenden. Der Pannendienst ist rund um die Uhr unter der Notrufnummer 1888 erreichbar.
Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln ist innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich unbeschränkt möglich. Bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union müssen Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei den Zollbehörden angemeldet werden. Als Barmittel gelten neben Bargeld unter anderem auch bestimmte Schecks sowie weitere nach den EU-Vorschriften meldepflichtige Zahlungsmittel und Wertgegenstände.
Camping: Lettland verfügt über zahlreiche Campingplätze unterschiedlicher Kategorien – von einfachen Zeltplätzen bis hin zu modernen Anlagen mit guter Ausstattung. Viele Campingplätze bieten neben Stellplätzen auch Mietunterkünfte wie Bungalows, Holzhütten oder Glamping-Unterkünfte an.
In Nationalparks und anderen Schutzgebieten ist das Campen grundsätzlich nur auf den ausgewiesenen Camping- und Zeltplätzen erlaubt. Außerhalb dieser Bereiche gelten je nach Region und Gemeinde unterschiedliche Vorschriften. Wildcampen ist nicht generell erlaubt und sollte nur dort erfolgen, wo es ausdrücklich zulässig ist oder mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und unter Beachtung der geltenden Naturschutzbestimmungen.
Das Stromnetz arbeitet mit 230 Volt Wechselstrom (50 Hz). Verwendet werden die in Deutschland üblichen Steckdosen der Typen C und F (Schuko), sodass in der Regel kein Reiseadapter erforderlich ist.
Wassersport: Für die Mitnahme privater Sportboote nach Lettland ist grundsätzlich keine vorherige Genehmigung erforderlich. Je nach Bootsgröße, Motorisierung sowie dem befahrenen Gewässer können jedoch Registrierungs-, Ausrüstungs- oder Führerscheinvorschriften gelten. Vor der Nutzung von Binnengewässern oder Küstengewässern empfiehlt es sich, die jeweils geltenden Bestimmungen zu prüfen.
Allgemeine Informationen:
| 1422 | Riga, Latvia Travel (Offizielles Tourismusportal Lettlands) |
| Pērses iela 2 | |
| Tel. +371 67039400 | |
| www.latvia.travel, pasts@liaa.gov.lv |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| 1050 | Riga, Deutsche Botschaft |
| Raina Bulvaris 13 | |
| Tel. +371 6708 5100, Fax +371 6708 5149 | |
| www.riga.diplo.de, info@riga.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.