Informationen zur Anreise nach Lettland
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Bei der Einreise noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Krankenversicherung: Alle Reisenden müssen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Für Deutsche genügt als Nachweis die Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzlich empfehlen wir beim Heimatversicherer eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Leistungen wie Kostenübernahme bei Überführung im Krankheits- oder Todesfall in das Land des ständigen Wohnsitzes gewährleistet. Eine Kopie der Versicherungspolice ist mitzuführen.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: Hepatitis A.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die Botschaft der Republik Lettland: Reinerzstraße 40/41, 14193 Berlin, Tel. 030/826 00 20, Fax 030/826 00 233, Email embassy.germany@mfa.gov.lv
Kfz: Für Reisende aus EU-Ländern ist für einen vorübergehenden Aufenthalt der nationale Führerschein und die nationale Zulassung ausreichend. Ist der Fahrzeugführer nicht der Besitzer des Kfz, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorliegen. Das Länderkennzeichen »D« muss am Fahrzeug angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein.
Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Für Kfz aller Art ist das Kennzeichen eines Mitgliedstaates der EU ausreichend als Nachweis des EU-weiten Versicherungsschutzes. Die Mitnahme der »Internationalen grünen Versicherungskarte« wird jedoch empfohlen, da sie im Schadensfall die Abwicklung erleichtert. Auf ihr muss Lettland (LV) aufgeführt sein. Da mit niedrigen Deckungssummen zu rechnen ist, wird dringend angeraten, im Heimatland eine Kurzkasko- und Insassen-Unfallversicherung abzuschließen.
Verkehrsvorschriften: Fahrzeuge im Kreisverkehr sind wartepflichtig, Omnibusse und Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Auch tagsüber muss bei allen Fahrzeugen das Abblendlicht eingeschaltet sein. Bei Ampelschaltung Gelb darf die Kreuzung nicht mehr überquert werden. Bei Unfällen muss immer die Polizei benachrichtigt werden. Winterreifen vom 1.Dez bis 1. März. Es besteht Anschnallpflicht. Promillegrenze: 0.5.
Telefon: Deutschland – Lettland: 00371, Lettland – Deutschland: 0049. Zu wählen ist nach der Landesvorwahl die 6 und danach die Rufnummer.
Unfallnotruf: Europaweite Notrufnummer 112 oder Polizei 02, Unfallrettung 03, Feuerwehr 01. Pannenhilfe leistet der Lettische Automobilclub (LAMB) unter der Notrufnummer 1888. www.lamb.lv.
Devisen: Die Ein- u. Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbegrenzt erlaubt. Eine Deklaration bei hohen Summen ist ratsam.
Camping: Campingplätze mit westeuropäischen Standard gibt es immer mehr. Zeltplätze mit bescheidenem Komfort sind in allen 3 baltischen Staaten zu finden. Manche Campingplätze sind mit kleinen Miet-Holzhütten ausgestattet. Neue Campingplätze kommen ständig dazu. In den Nationalparks darf man nur auf den ausgewiesenen Plätzen campieren. Außerhalb von Campingplätzen, auf Straßen, Rastplätzen, Bauernhöfen oder im freien Gelände (Besitzer um Erlaubnis fragen) ist Campen mit Einschränkungen meist geduldet.
Das Stromnetz ist auf 220 V Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt. Für Schuko-Stecker empfiehlt sich die Mitnahme eines Adapters.
Wassersport: Bei der Mitnahme von Booten ist die vorherige Anfrage bei der Botschaft der Republik Lettland erforderlich.
Allgemeine Informationen:
LV-1519 | Riga, Latvian Tourism Development Agency |
Brivibas iela 55 | |
Tel. 00371 67/22 99 45, Fax 00371 67/35 81 28 | |
Tel.-Hotline für Touristen: 11 88 | |
www.lettland.travel, hotline@latviatourism.lv |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
LV-1050 | Riga, Deutsche Botschaft |
Raina Bulvaris 13 | |
LV-1050 | Riga, Post: P.O. Box 186 |
Tel. 00371 67/08 51 00, Fax 00371 67/08 51 49 | |
Pass-/Visastelle: Tel. 00371 67/08 51 11 | |
www.riga.diplo.de, info@riga.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.