Informationen zur Anreise nach Kroatien

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Für die Einreise nach Kroatien benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis. Die Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Auch Kinder benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden. Alternativ können für Kinder ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: Hepatitis A.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.

Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de oder die Botschaft der Republik Kroatien in Berlin https://mvep.gov.hr/de/.

Kfz: Für die Einreise nach Kroatien sind der deutsche Führerschein sowie die gültigen Fahrzeugpapiere ausreichend. Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Bei Fahrzeugen mit EU-Kennzeichen (blauer EU-Balken mit dem Nationalitätszeichen „D“) ist kein zusätzliches Länderkennzeichen erforderlich.
Fahrer, die nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind, sollten eine schriftliche Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters mitführen. Dies gilt insbesondere für Firmen-, Leasing- oder fremde Fahrzeuge.
Für alle Kraftfahrzeuge besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie im Schadensfall den Versicherungsnachweis erleichtern kann. Bei einem Verkehrsunfall sollte grundsätzlich die Polizei verständigt und ein Polizeiprotokoll erstellt werden. Dieses kann für die Schadenregulierung durch die Versicherung erforderlich sein.

Verkehrsvorschriften: Straßenbahnen und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs können besondere Vorrechte im Straßenverkehr genießen. Verkehrszeichen und örtliche Regelungen sind zu beachten. Das Einscheren in geschlossene Fahrzeugkolonnen ist unzulässig. Beim Überholen muss der Fahrtrichtungsanzeiger rechtzeitig beim Ausscheren und Wiedereinscheren betätigt werden.
Bei einer Panne oder einem Unfall auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Die Mitführung von Warnwesten wird für alle Fahrzeuginsassen empfohlen. Im Fahrzeug muss mindestens ein Warndreieck mitgeführt werden.
Für Motorrad- und Mopedfahrer besteht Helmpflicht. Motorräder und Mopeds müssen auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren.
Für Fahrer und Mitfahrer gilt Anschnallpflicht. Kinder dürfen nur mit geeigneten Rückhaltesystemen befördert werden.
Für Kraftfahrzeugführer gelten Alkoholgrenzwerte. Für bestimmte Fahrergruppen, insbesondere Fahranfänger und Berufskraftfahrer, gilt ein Alkoholverbot (0,0). Für andere Fahrzeugführer liegt die zulässige Promillegrenze grundsätzlich bei 0,5.

Straßengebühren/Tankstellen: Die Nutzung der kroatischen Autobahnen ist mautpflichtig. Die Maut wird in der Regel streckenabhängig berechnet und beim Verlassen der Autobahn entrichtet. Die Bezahlung ist in bar in Euro sowie mit gängigen Kredit- und Debitkarten möglich. Alternativ kann die Maut über elektronische Mautsysteme (z. B. ENC-Geräte) beglichen werden.
Tankstellen sind insbesondere entlang der Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen in der Regel rund um die Uhr (24 Stunden) geöffnet. In ländlichen Regionen können abweichende Öffnungszeiten gelten.

Autofähren: Fährverbindungen nach Kroatien werden von verschiedenen Reedereien und über unterschiedliche Buchungsportale angeboten. Informationen zu Routen, Fahrzeiten, Abfahrtsfrequenzen und Überfahrtsdauern können je nach Saison und Anbieter variieren. Eine frühzeitige Buchung, insbesondere in der Hauptreisezeit, wird empfohlen, da es auf stark frequentierten Strecken zu Kapazitätsengpässen kommen kann. Bei der Buchung sollten die genauen Fahrzeugdaten (Länge, Breite und Höhe) angegeben werden.
Auf einigen Fährverbindungen stehen Stromanschlüsse für Fahrzeuge zur Verfügung. Die Verfügbarkeit sowie erforderliche Adapter (z. B. CEE-Anschlüsse) sind abhängig vom jeweiligen Anbieter und sollten vorab geprüft werden.
Die Haftungsbedingungen für Fahrzeuge, Gepäck und Wertgegenstände richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Reederei. Es wird empfohlen, sich vor der Reise über den Versicherungsschutz der eigenen Kfz- und Reiseversicherung zu informieren.
Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern kann auf Fährverbindungen eingeschränkt oder untersagt sein und sollte vorab mit der jeweiligen Reederei geklärt werden. Mitgeführte Gasflaschen müssen während der Überfahrt ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sein.

Notruf: In Kroatien gilt wie in allen EU-Staaten die einheitliche Notrufnummer 112 für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Zusätzlich sind folgende direkten Notrufnummern verfügbar: Polizei: 192, Feuerwehr: 193, Notarzt: 194.

Pannenhilfe: Pannenhilfe in Kroatien wird durch den kroatischen Automobilclub Hrvatski autoklub (HAK) organisiert. Der Pannennotruf ist landesweit unter der Nummer 987 erreichbar.
Reisende aus dem Ausland können sich bei Bedarf auch an ihren nationalen Automobilclub wenden, beispielsweise an den ADAC, der im Rahmen des Schutzbrief- und Mitgliederservices Unterstützung im Ausland vermittelt.

Telefon: Deutschland - Kroatien: +385 dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortsnetzkennzahl. Kroatien-Deutschland Vorwahl +49 ohne die erste NuII der Ortsnetzkennzahl.

Krankenversicherung: Für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien sollten Reisende über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Gesetzlich Versicherte können sich in Kroatien mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) medizinisch behandeln lassen.
Da die EHIC nicht alle Leistungen abdeckt – insbesondere keinen Rücktransport nach Deutschland – wird der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung empfohlen. Diese kann zusätzliche Leistungen wie beispielsweise einen medizinisch notwendigen Rücktransport (Ambulanz- oder Rückholflug) einschließen.

Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld gelten innerhalb der EU die allgemeinen Zollbestimmungen. Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 € oder mehr müssen bei der Ein- oder Ausreise deklariert werden.
Geldautomaten sind landesweit weit verbreitet. Bargeld kann in der Regel mit gängigen Debitkarten (z. B. girocard) sowie Kreditkarten abgehoben werden. Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants und vielen Geschäften akzeptiert.

Sperrnotruf: Deutsche Karteninhaber können Bankkarten (Debit- und Kreditkarten) sowie elektronische Berechtigungen rund um die Uhr über den zentralen Sperrnotruf sperren lassen.
Sperrnotruf (aus dem Ausland): +49 116 116
Alternativ erreichbar unter: +49 30 4050 4050 (kostenpflichtig aus dem Ausland möglich)
Für die Sperrung von Mobilfunk-SIM-Karten ist der jeweilige Mobilfunkanbieter zu kontaktieren.

Camping: Kroatien verfügt über eine große Anzahl gut ausgestatteter Campingplätze, insbesondere entlang der Küste und auf der Halbinsel Istrien.
Das Campen außerhalb offiziell ausgewiesener Campingplätze ist nicht gestattet.
Die Stromversorgung entspricht in der Regel dem europäischen Standard von 230 V / 50 Hz.

Wassersport: Für das Führen von Sportbooten in Kroatien gelten bestimmte Vorschriften hinsichtlich Motorleistung und Bootstyp. Für kleinere Boote mit geringer Motorleistung ist in der Regel kein Bootsführerschein erforderlich.
Anerkannte deutsche Sportbootführerscheine werden in Kroatien akzeptiert. Je nach Bootstyp und Leistung können jedoch zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen erforderlich sein.
Es wird empfohlen, sich vor der Nutzung eines Bootes über die jeweils aktuellen Bestimmungen beim Vermieter oder den zuständigen kroatischen Behörden zu informieren.


Allgemeine Informationen:

60313 Frankfurt/Main, Kroatische Zentrale für Tourismus
Stephanstraße 13
Tel. +49 69 238 53 50, Fax +49 69 23 85 35 20
www.visitkroatien.de, info@visitkroatien.de
80469 München, Kroatische Zentrale für Tourismus
Rumfordstraße 7
Tel. +49 89 22 33 44, Fax +49 89 22 33 77
www.visitkroatien.de, kroatien-tourismus@t-online.de


Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

10000 Zagreb, Deutsche Botschaft
Ulica grada Vukovara 64
10000 Zagreb, Post: p.p. 207
Tel. +385 1 630 01 00, Fax +385 1 615 55 36
www.zagreb.diplo.de, info@zagreb.diplo.de


Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.

Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.

Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.

Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.