Informationen zur Anreise nach Italien
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Für die Einreise nach Italien und Aufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Auch Kinder müssen über ein eigenes gültiges Reisedokument verfügen. Hierfür können – unabhängig vom Alter – ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Reisedokumente während des gesamten Aufenthalts gültig sein müssen. Es wird empfohlen, die Gültigkeit der Ausweisdokumente rechtzeitig vor Reiseantritt zu überprüfen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Für die Einreise nach Italien sind derzeit keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Es wird empfohlen, bei Reisen mit Hunden eine Leine sowie einen Maulkorb mitzuführen, da dies in bestimmten Situationen oder Regionen vorgeschrieben sein kann.
Für andere Haustierarten, insbesondere Vögel sowie geschützte Tierarten, können besondere veterinär- oder artenschutzrechtliche Bestimmungen gelten. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die jeweils aktuellen Vorschriften informieren.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die italienische Botschaft: Hiroshimastraße 1, 10785 Berlin, Tel. +49 (0)30 25440-0, ambberlino.esteri.it/de/.
Kfz: Für Fahrten nach Italien sind ein gültiger deutscher Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs ausreichend. Das EU-Kennzeichen mit dem Nationalitätskennzeichen „D“ wird anerkannt; ein zusätzlicher Länderaufkleber ist nicht erforderlich.
Wird ein Fahrzeug nicht vom eingetragenen Halter genutzt, sollte eine schriftliche Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters mitgeführt werden. Dies ist insbesondere bei Leasing-, Miet- oder Firmenfahrzeugen empfehlenswert.
Die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr (ehemals „Grüne Versicherungskarte“) wird empfohlen, da sie im Falle eines Unfalls oder bei Kontrollen den Versicherungsnachweis erleichtern kann. Reisende sollten vor Fahrtantritt prüfen, ob ihr Kfz-Versicherungsschutz auch für Fahrten im Ausland ausreichend ist.
Verkehrsvorschriften: Grundsätzlich gelten die italienischen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung. In Städten und im überregionalen Verkehr sind die jeweils ausgeschilderten Vorfahrtsregelungen zu beachten.
Bei Pannen oder Unfällen ist außerhalb geschlossener Ortschaften beim Verlassen des Fahrzeugs das Tragen einer Warnweste vorgeschrieben. Zusätzlich sind ein Warndreieck sowie eine funktionierende Warnweste im Fahrzeug mitzuführen.
Überstehende Ladung nach hinten muss mit einer rot-weiß gestreiften Warntafel (50 × 50 cm) gekennzeichnet werden. Das Abschleppen auf Autobahnen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und in der Regel durch autorisierte Pannenhilfe zulässig. Die Nutzung von Warnsignalen im Straßenverkehr unterliegt den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung; unzulässige Signalgebung ist zu vermeiden.
Die gesetzliche Promillegrenze beträgt 0,5. Für Fahranfänger sowie bestimmte Fahrergruppen gelten strengere Grenzwerte bis hin zu 0,0 Promille.
Umweltzonen: Zoombare Karten vieler (aber nicht aller) italienischen Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.
Straßengebühren: Die Benutzung der italienischen Autobahnen (Autostrade) ist mautpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und dem jeweiligen Streckenabschnitt.
Die Maut kann in der Regel bar, mit gängigen Kredit- und Debitkarten sowie über elektronische Mautsysteme (z. B. Telepass) bezahlt werden. Je nach Mautstation können die verfügbaren Zahlungsmethoden variieren.
Telefon: Deutschland - Italien: +39, dann Durchwahl mit der ersten Null der Ortsnetzkennzahl. Italien - Deutschland: +49 ohne die erste Null der Ortskennzahl.
Unfallnotruf: Der europaweit einheitliche Notruf 112 gilt in Italien für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Pannenhilfe erhalten Sie landesweit über den Automobilclub ACI (Automobile Club d’Italia) unter der Rufnummer 803 116 (aus dem italienischen Festnetz und Mobilfunk erreichbar).
Für ADAC-Mitglieder steht im Ausland der zentrale ADAC-Notruf unter +49 89 22 22 22 22 zur Verfügung.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen bestehen keine Beschränkungen. Deklaration von Fremd- und Landeswährung ist beim ital. Grenzzollamt erforderlich, wenn der Gegenwert von € 10.000.- überschritten wird.
Camping: Italien verfügt über eine große Anzahl an Campingplätzen, insbesondere in den touristischen Regionen. In der Hauptreisezeit kann es dort zu hoher Auslastung kommen, weshalb eine vorherige Reservierung empfehlenswert ist. Viele Campingplätze sind saisonal geöffnet. Restaurants, Lebensmittelgeschäfte und Serviceeinrichtungen stehen daher häufig nur während der Hauptsaison zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich vorab über Öffnungszeiten und Verfügbarkeiten direkt beim jeweiligen Campingplatz zu informieren.
Die Nutzung der Camping Card International wird auf vielen Campingplätzen als Registrierungs- und Identifikationsdokument akzeptiert. Sie kann in einigen Fällen die Anmeldung erleichtern, ersetzt jedoch keinen amtlichen Personalausweis oder Reisepass.
Die Mitnahme von Haustieren ist auf Campingplätzen grundsätzlich möglich, kann jedoch je nach Platz und Region eingeschränkt oder reglementiert sein. Auch Regelungen für öffentliche Strände unterscheiden sich regional.
Freies Camping ist in Italien grundsätzlich nur dort erlaubt, wo es ausdrücklich gestattet ist. Außerhalb ausgewiesener Flächen ist es in vielen Regionen nicht zulässig. Übernachtungen sollten daher nur auf offiziellen Camping- oder Stellplätzen erfolgen.
Die Stromversorgung auf Campingplätzen erfolgt in der Regel mit 230 Volt / 50 Hz. Adapter für unterschiedliche Stecksysteme können erforderlich sein. Die Verfügbarkeit von Gasflaschen und deren Anschlusssystemen kann regional variieren; eine vorherige Information wird empfohlen.
Wassersport: Die vorübergehende Nutzung von Sportbooten in Italien ist grundsätzlich möglich. Für kleinere Freizeitboote bestehen innerhalb der Europäischen Union in der Regel keine besonderen Zollformalitäten bei der Einreise für private Zwecke. Es wird empfohlen, Eigentumsnachweise, Versicherungsunterlagen sowie ggf. eine Bootsregistrierung mitzuführen. Für das Führen von Sportbooten gelten in Italien die nationalen Vorschriften. Deutsche Bootsführerscheine werden in der Regel anerkannt. Je nach Bootsart, Motorleistung und Fahrgebiet (z. B. Küstengewässer) können jedoch zusätzliche Anforderungen bestehen. Vor der Nutzung wird empfohlen, sich über die jeweils aktuellen örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Allgemeine Informationen:
| 60325 | Frankfurt/Main, Italienische Zentrale für Tourismus ENIT |
| Barckhausstraße 10 | |
| Tel. +49 (0)69 23 74 34, Fax +49 (0)69 23 28 94 | |
| www.enit.de, frankfurt@enit.it |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| 00185 | Rom, Deutsche Botschaft |
| Via San Martino della Battaglia 4 | |
| Tel. +39 (0)6 49213 1, Fax +39 (0)6 445 26 72 | |
| www.rom.diplo.de, info@rom.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.