Informationen zur Anreise nach Großbritannien
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Für die Einreise in das Vereinigte Königreich ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Darüber hinaus benötigen deutsche Staatsangehörige für touristische, geschäftliche oder andere visumfreie Kurzaufenthalte in der Regel eine gültige Electronic Travel Authorisation (ETA), die vor Reiseantritt online beantragt werden muss.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.
Dokumente für Haustiere: Die Einfuhr bestimmter Hunderassen ist in Großbritannien verboten. Hunde, Katzen und Frettchen können im Rahmen der geltenden Heimtierregelungen aus EU-Mitgliedstaaten nach Großbritannien eingeführt werden, sofern die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind.
Hierzu müssen die Tiere: mittels Mikrochip gekennzeichnet sein, über einen gültigen Tollwutschutz verfügen, einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzen, in dem alle erforderlichen Angaben eingetragen sind.
Die Erstimpfung gegen Tollwut muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Auffrischungsimpfungen müssen entsprechend den Vorgaben des Impfstoffherstellers durchgeführt worden sein. Für Hunde ist zusätzlich eine vorgeschriebene Bandwurmbehandlung innerhalb des festgelegten Zeitraums vor der Einreise erforderlich.
Da die Bestimmungen für die Einreise mit Haustieren Änderungen unterliegen können, empfehlen wir, die aktuellen Vorschriften rechtzeitig vor Reiseantritt bei den zuständigen britischen Behörden zu prüfen.
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länder-Kennzeichen »D« muss am Fahrzeug und am Anhänger angebracht bzw. im EU-Nummernschild enthalten sein. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters vorliegen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird empfohlen.
Verkehrsvorschriften: In Großbritannien gilt Linksverkehr. Überholt wird in der Regel rechts. Das Überholen ist an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sowie in unmittelbarer Nähe von Kreuzungen und Einmündungen unzulässig bzw. nur mit besonderer Vorsicht erlaubt. Im Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorrang vor einfahrendem Verkehr. Vorfahrtsregelungen werden durch entsprechende Verkehrszeichen und Markierungen angezeigt, insbesondere durch „Give Way“-Markierungen (weiße Dreiecke auf der Fahrbahn) an Einmündungen. Eine durchgezogene Haltelinie in Verbindung mit einem STOP-Schild kennzeichnet die Pflicht zum Anhalten. Das Parken ist unter anderem vor Krankenhaus- und Arztzugängen, an Feuerwachen sowie an Hydranten untersagt. Das Tragen von Sicherheitsgurten ist für Fahrer und alle Fahrzeuginsassen verpflichtend. Promillegrenze in England, Wales und Nordirland 0.8 und in Schottland 0.5.
ACHTUNG! Für Caravans und Motorcaravans gelten je nach Zulassung und Fahrzeugtyp übliche Maßbeschränkungen. In der Praxis beträgt die zulässige Breite in der Regel bis zu 2,55 m. Die zulässige Länge liegt bei Caravans (Aufbau ohne Deichsel) häufig bei bis zu ca. 7 m und bei Motorcaravans bei bis zu etwa 12 m. Maßgeblich sind stets die Angaben in den Fahrzeugpapieren sowie die nationalen Zulassungsbestimmungen.
Umweltzonen: In London bestehen verschiedene Umweltzonen zur Reduzierung von Luftschadstoffen, insbesondere die Low Emission Zone (LEZ) und die Ultra Low Emission Zone (ULEZ). Beide Zonen gelten in der Regel 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche. Fahrverbote und mögliche Gebühren richten sich nach Fahrzeugtyp und Emissionsklasse (Euro-Norm). Grundlage ist die Einstufung des Fahrzeugs nach europäischen Abgasstandards.
Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter "Transport for London" (Tfl) www.LEZ-London.uk oder www.Green-Zones-App.eu.
Kanaltunnel: Die Beförderung von Fahrzeugen einschließlich Caravans erfolgt über den Le Shuttle zwischen Folkestone (Großbritannien) und Calais/Coquelles (Frankreich). Die Überfahrt ist in der Regel nur mit vorheriger Buchung möglich; eine Nutzung ohne gültige Reservierung wird nicht empfohlen.
Caravans können je nach Verfügbarkeit mit dem Le Shuttle transportiert werden. Die Abfertigung erfolgt an den beschilderten Terminals. Auf britischer Seite erfolgt die Anfahrt über die Autobahn M20, Abfahrt 11a (Folkestone). Auf französischer Seite befindet sich das Terminal westlich von Calais bei Coquelles.
Reisende fahren mit ihrem Fahrzeug direkt auf den Zug und verbleiben während der Überfahrt im Fahrzeug. Die Überfahrt dauert etwa 35 Minuten und bietet eine direkte Verbindung zwischen Großbritannien und dem europäischen Straßennetz.
Weitere Informationen zu Tarifen, Fahrzeugkategorien und Buchungsmöglichkeiten erhalten Sie im Reisebüro oder bei den offiziellen Betreibern des Le Shuttle.
Telefon: Deutschland – Grossbritannien: +44, dann die Ortsnetzkennzahl ohne die erste Null. Großbritannien – Deutschland +49, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortskennzahl.
Unfallnotruf: Polizei und Unfallrettung: 999 oder 112. Pannenhilfe leisten die Automobilclubs AA und RAC rund-um-die-Uhr. Tel. 0800/028 90 18 (AA-gebührenfrei) , mit Mobiltelefon +44 1622 762 342 oder 0800/82 82 82 (RAC).
Devisen: Bei der Ein- oder Ausreise müssen Reisende Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 EUR (oder Gegenwert in anderen Währungen) bei den Zollbehörden anmelden. Hierzu zählen insbesondere Bargeld, Reiseschecks sowie bestimmte übertragbare Zahlungsmittel. Reisende müssen auf Verlangen der Behörden die Herkunft und den Verwendungszweck der mitgeführten Geldbeträge nachweisen können.
Camping: In Großbritannien und Nordirland gibt es ein dichtes Netz gut ausgestatteter Camping- und Caravanplätze. Diese unterscheiden sich in der Regel nach ihrer Nutzung:
„Camping Site“: Plätze für Zelte
„Caravan Site“: Plätze für Wohnwagen und Wohnmobile
„Camping and Caravan Site“: Plätze für beide Unterkunftsarten
Die großen Campingverbände, insbesondere der Camping and Caravanning Club sowie der Caravan and Motorhome Club, betreiben eigene, sehr gut ausgestattete Campingplätze. Diese bieten häufig Preisnachlässe für Mitglieder sowie zusätzliche Serviceleistungen.
Für die Nutzung bestimmter Clubplätze oder kleinerer, zertifizierter Stellplätze (z. B. auf Bauernhöfen oder privaten Grundstücken) kann eine Mitgliedschaft oder eine Registrierung erforderlich sein. Internationale Campingausweise werden teilweise akzeptiert, sind jedoch nicht grundsätzlich verpflichtend.
Freies Camping außerhalb offizieller Campingplätze ist in England, Wales und Nordirland nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundstückseigentümers erlaubt.
In Schottland ist Wild Camping unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt, sofern die Regeln des Scottish Outdoor Access Code eingehalten werden. Einschränkungen durch lokale Vorschriften sind möglich.
Das Stromnetz in Großbritannien arbeitet mit 230–240 Volt Wechselstrom bei 50 Hz. Es werden Steckdosen des Typs G (dreipolig) verwendet, weshalb ein entsprechender Adapter erforderlich ist.
Allgemeine Informationen:
| 10178 | Berlin, Visit Britain |
| Alexanderplatz 1 | |
| Tel. 030/315 71 90, Fax 030/31 57 19 10 | |
| www.visitbritain.de |
Die Nordirische Fremdenverkehrszentrale ist mit der Zentrale der Republik Irland zu einer gesamtirischen Auskunftsstelle zusammengeschlossen:
| 60329 | Frankfurt/Main, Tourism Ireland |
| Gutleustraße 32 | |
| Tel. 069/923 18 50, Fax 069/92 31 85 88 | |
| www.ireland.com, corporate.germany@tourismireland.com |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| SW1X8PZ | London, Deutsche Botschaft |
| 23 Belgrave Square | |
| Tel. +44 20/78 24 13 00, Fax +44 20/78 24 14 35 | |
| www.london.diplo.de, info@london.diplo.de |
Währung:
| Währungseinheit: | 1 Pfund Sterling (GBP) = 100 Pence |
| Devisenkurs: | 1 GBP = ca. 1.15 Euro 1 Euro = ca. 0.87 GBP (Stand: Okt. 2025) |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.