Informationen zur Anreise nach Großbritannien
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürger nur noch mit einem Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss, möglich. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.
Dokumente für Haustiere: Die Einfuhr einiger Hunderassen (»Kampfhunde«) ist verboten. Im Rahmen des »Pet Travel Scheme« (PETS) können Hunde und Katzen aus EU-Ländern eingeführt werden, ohne in Quarantäne gegeben werden zu müssen. Hierzu ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Da noch weitere Bedingungen erfüllt werden müssen, sind für die Vorbereitungszeit ca. 7 Monate nötig. Detaillierte Angaben sind in den Einreisebestimmungen für Großbritannien (GB) aufgeführt, die bei der DCC-Touristikabteilung erhältlich sind. Spezielle Auskünfte zum »Pet Travel Scheme« sowie zur Einfuhr anderer Tierarten und den Quarantänevorschriften erteilt die britische Botschaft: Wilhelmstraße 70, 10117 Berlin, Tel. 030/20 45 70, Email ukingermany@fco.gov.uk.
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länder-Kennzeichen »D« muss am Fahrzeug und am Anhänger angebracht bzw. im EU-Nummernschild enthalten sein. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters vorliegen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird empfohlen.
Verkehrsvorschriften: Linksverkehr! Rechts überholen. Überholverbot an Kreuzungen und Zebrastreifen. Kreisverkehr hat Vorfahrt. Unterbrochene weiße Doppellinie an Straßeneinmündungen bedeutet: Vorfahrt gewähren. Weiße, durchzogene Linie bedeutet: Stopp. Parkverbot vor Klinik- und Arzteingängen, an Feuerwehrstationen und Feuerwehrhydranten. Sicherheitsgurte müssen angelegt werden. Promillegrenze 0.8 und in Schottland 0.5.
ACHTUNG! Wegen örtlicher Gegebenheiten im Land bestehen bei Caravans und Motorcaravans Maßbeschränkungen: Die Breite für beide von 2,55 und die Länge Caravan (ohne Deichsel) von 7m bzw. Länge Motorcaravan von 12 m darf nicht überschritten werden.
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.LEZ-London.uk oder www.Green-Zones-App.eu.
Kanaltunnel: Caravanverladung zu jeder Tageszeit ohne Voranmeldung für den »Le Shuttle« ab beschilderten Terminal westlich von Calais. Rückfahrt M 20 Abf. 11a bei Folkestone. Nähere Informationen im Reisebüro.
Telefon: Deutschland – Grossbritannien: 0044, dann die Ortsnetzkennzahl ohne die erste Null. Großbritannien – Deutschland 0049, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortskennzahl.
Unfallnotruf: Polizei und Unfallrettung: 999 oder 112. Pannenhilfe leisten die Automobilclubs AA und RAC rund-um-die-Uhr. Tel. 0800/028 90 18 (AA-gebührenfrei) , mit Mobiltelefon 01622/76 23 42 oder 0800/82 82 82 (RAC).
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen
bestehen keine Beschränkungen.
Camping: In allen Teilen Großbritanniens findet man zahlreiche, gut ausgestattete Campingplätze, die jedoch zum überwiegenden Teil von Dauercampern belegt sind. Die mit »Camping site« bezeichneten Plätze nehmen nur Zelte auf, während »Caravan site« auf reine Wohnwagenplätze hinweist. Bei der Bezeichnung »Camping and Caravan site« handelt es sich um Plätze, die sowohl Zelte als auch Wohnwagen aufnehmen.
Auf den vielen guten Campingplätzen des »Camping Club & Caravaning of Great Britain and Ireland Ltd.« werden nur Camper aufgenommen, die im Besitz eines Internationalen Campingausweises (CCI) sind. Ersatzweise kann auf dem zuerst besuchten Campingplatz eine befristete Mitgliedschaft beim Britischen Campingclub eingegangen werden. Auch »The Caravan Club« verfügt über 180 eigene Plätze, die sehr gut ausgestattet sind. Hier und auf einer großen Anzahl von Bauernhöfen (max. 5 Stellplätze) ist für ausländische Besucher das CCI erforderlich. Wir empfehlen Ihnen bei einem längeren Aufenthalt eine befristete Mitgliedschaft bei einem dieser Clubs, da Sie auf clubeigenen Plätzen eine Ermäßigung zwischen 20 und 30 Prozent erhalten, sowie andere clubeigene Vorteile nutzen können. Freies Campen außerhalb der offiziellen Plätze ist nur mit Genehmigung des Grundstückeigentümers gestattet.
In Schottland ist freies Campen in Zelten erlaubt. Lokale Einschränkungen sind möglich.
Das Stromnetz ist auf 240 Volt Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt. Da in Großbritannien dreipolige flache Stecker üblich sind, muss ein Adapter mitgeführt werden.
Allgemeine Informationen:
D-10178 | Berlin, Visit Britain |
Alexanderplatz 1 | |
Tel. 030/315 71 90, Fax 030/31 57 19 10 | |
www.visitbritain.de |
Die Nordirische Fremdenverkehrszentrale ist mit der Zentrale der Republik Irland zu einer gesamtirischen Auskunftsstelle zusammengeschlossen:
D-60329 | Frankfurt/Main, Tourism Ireland |
Gutleustraße 32 | |
Tel. 069/923 18 50, Fax 069/92 31 85 88 | |
www.ireland.com, corporate.germany@tourismireland.com |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
GB-SW1X8PZ | London, Deutsche Botschaft |
23 Belgrave Square | |
Tel. 0044 20/78 24 13 00, Fax 0044 20/78 24 14 35 | |
www.london.diplo.de, info@london.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben.
Währungseinheit: | 1 Pfund Sterling (GBP) = 100 Pence |
Devisenkurs: | 1 GBP = ca. 1.15 Euro 1 Euro = ca. 0.87 GBP (Stand: Okt. 2023) |
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das aktuelle Jahr gerechnet werde. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es besteht die Möglichkeit, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.