Informationen zur Anreise nach Griechenland

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Deutsche Staatsbürger können nach Griechenland als Mitgliedstaat des Schengen-Raums visumfrei einreisen. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen sind ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Die Reisedokumente sollten während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinder benötigen ebenfalls einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Der Kinderreisepass wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Für Frettchen gelten die gleichen Regelungen wie für Hunde und Katzen.
Weitere Informationen erteilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de. Auskünfte über die Einfuhr anderer Tiere können bei der griechischen Botschaft www.mfa.gr/germany/de eingeholt werden.

Kfz: Für die Einreise nach Griechenland sind ein gültiger nationaler Führerschein sowie die nationale Fahrzeugzulassung ausreichend. Fahrzeuge innerhalb der EU tragen in der Regel bereits das EU-Kennzeichen mit dem Länderkennzeichen „D“. Bei Fahrten durch Nicht-EU-Länder kann zusätzlich ein separates Nationalitätszeichen („D“) erforderlich sein.
Wird ein Fahrzeug geführt, das nicht auf den Fahrer zugelassen ist, sollte eine schriftliche Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters mitgeführt werden.
Es besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht. Innerhalb der EU ist der bestehende Versicherungsschutz in der Regel durch das Kennzeichen nachgewiesen. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird jedoch empfohlen, da sie im Schadensfall die Regulierung erleichtern kann, insbesondere bei Unfällen im Ausland. Der Abschluss einer Kaskoversicherung sowie einer Insassenunfallversicherung wird empfohlen, da die Deckungssummen in Griechenland teilweise niedriger sein können als in Deutschland.
Bei der Anreise mit der Fähre sollte geprüft werden, ob die Kfz-Versicherung auch Seetransporte sowie Gepäck einschließt.

Höchstmaße für Gespanne (Richtwerte):
Länge: 12,00 m · Breite: 2,50 m · Höhe: 3,80 m · Achslast: 9 t

Verkehrsvorschriften: Verkehrswidriges Parken kann in Griechenland mit hohen Geldbußen geahndet werden. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass Fahrzeuge behördlich abgeschleppt werden oder Maßnahmen wie das Einbehalten von Fahrzeugdokumenten bzw. Kennzeichen zur Sicherstellung der Strafverfolgung erfolgen. Die Freigabe erfolgt nach Zahlung der entsprechenden Gebühren und Bußgelder. Das Parken ist nur dort erlaubt, wo es durch entsprechende Beschilderung oder Markierungen gestattet ist. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten in der Regel ein Halte- bzw. Parkverbot. Weiße Markierungen kennzeichnen üblicherweise erlaubtes Parken, sofern keine weiteren Einschränkungen bestehen. Zeitlich geregelte Halteverbote können durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt sein (z. B. unterschiedliche Regelungen nach Tagen oder Uhrzeiten).
Im Kreisverkehr haben in der Regel die bereits im Kreis befindlichen Fahrzeuge Vorfahrt. Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist für alle Fahrzeuginsassen verpflichtend. Für Motorradfahrer besteht Helmpflicht.
Promillegrenze 0,5. Für Personen die den Führerschein noch keine 2 Jahre besitzen 0,2.
Hinweis: Einige Verkehrsregeln in Griechenland werden zusätzlich lokal oder durch aktuelle EU-Anpassungen beeinflusst (z. B. Beschilderung, Parkzonen, Kontrollen in Städten wie Athen oder Thessaloniki).

Umweltzonen: In Griechenland bestehen derzeit keine flächendeckenden Umweltzonen oder Umweltplakettenregelungen wie in einigen anderen europäischen Ländern. In bestimmten Städten, insbesondere in Athen, können jedoch zeitlich befristete Verkehrsregelungen gelten (z. B. der sogenannte „Daktylios“). Diese Regelungen betreffen den innerstädtischen Verkehr und basieren unter anderem auf dem jeweiligen Kennzeichen (z. B. Fahrverbote an bestimmten Tagen für ungerade oder gerade Kennzeichen). Sie gelten nur saisonal und innerhalb festgelegter Stadtbereiche.
Aktuelle Informationen zu lokalen Verkehrsbeschränkungen und möglichen Sonderregelungen sollten vor Ort oder über offizielle Informationsquellen eingeholt werden.
Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.

Notruf: Europaweite Notrufnummer 112. Polizei: 100, Rettungsdienst/Notarzt 166. Feuerwehr 199.
Die sogenannte Touristenpolizei (171) existiert in einigen Regionen weiterhin, wird jedoch nicht mehr flächendeckend als zentrale Notrufnummer verwendet. In touristischen Fällen wird empfohlen, sich direkt an die Polizei (100) oder die Notrufnummer 112 zu wenden.

Pannenhilfe: leistet der Autoclub ELPA, Tel. 10400 und der deutschsprachige Notrufdienst ist unter +30 210 9601266 (Athen) erreichbar.

Telefon: Deutschland - Griechenland: +30. Griechenland-Deutschland: +49, dann die deutsche Ortsnetzkennzahl ohne die erste Null. Auch bei Ortsgesprächen innerhalb Griechenlands sind in der Regel die vollständigen Rufnummern inklusive Vorwahl zu wählen, da das klassische „Ortsnetz ohne Vorwahl“ zunehmend nicht mehr üblich ist.

Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nicht beschränkt.
Bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus der EU besteht jedoch eine Anmeldepflicht für Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro oder dem entsprechenden Gegenwert in anderen Währungen. Diese Beträge müssen bei den Zollbehörden deklariert werden.

Camping: Der Standard der Campingplätze in Griechenland ist unterschiedlich. Neben einfach ausgestatteten, älteren Anlagen gibt es zunehmend modernisierte und gut ausgestattete Campingplätze. Entsprechend variieren auch die Preisniveaus.
Die Mitnahme des Internationalen Camping-Carnets (CCI) wird empfohlen, da viele Campingplätze Vergünstigungen gewähren oder es als zusätzliche Identifikation akzeptieren. Auf einigen Campingplätzen können die Mehrwertsteuer oder lokale Gemeindesteuern separat ausgewiesen und berechnet werden.
Freies Campen (Wildcamping) ist in Griechenland grundsätzlich nicht gestattet. Auch das Übernachten außerhalb ausgewiesener Campingplätze, insbesondere an Stränden, ist in der Regel verboten und kann geahndet werden.
Das Stromnetz in Griechenland arbeitet einheitlich mit 230 V / 50 Hz. Ein Adapter für Steckdosen kann je nach Gerät erforderlich sein.

Wassersport: Sport- und Wassersportgeräte sowie private Wasserfahrzeuge können von EU-Bürgern grundsätzlich vorübergehend nach Griechenland eingeführt und genutzt werden.
Für die temporäre Einfuhr von Booten (z. B. Sportboote oder Yachten) gelten zollrechtliche Bestimmungen der Europäischen Union. In der Regel ist bei vorübergehender Nutzung für private Zwecke kein reguläres Einfuhrverfahren erforderlich, sofern das Fahrzeug wieder ausgeführt wird und keine gewerbliche Nutzung erfolgt. Je nach Art des Wasserfahrzeugs und Aufenthaltsdauer können jedoch Nachweise über Eigentum und Nutzung erforderlich sein. In bestimmten Fällen wird die vorübergehende Einfuhr zollrechtlich registriert.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einfuhr- und Hafenvorschriften sowie mögliche lokale Gebühren zu informieren.


Allgemeine Informationen:

60313 Frankfurt/Main, Griech. Zentrale für Fremdenverkehr
Holzgraben 31
Tel. +49 69 257 82 70, Fax +49 69 25 78 27 29
www.visitgreece.gr, info@visitgreece.com.de



Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

10675 Athen-Kolonaki, Deutsche Botschaft
Karoli & Dimitriou 3
10110 Athen, Post: P.O. Box 1175
Tel. +30 210 728 51 11, Fax +30 210 728 53 35
www.athen.diplo.de, info@athen.diplo.de


Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.

Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.

Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.

Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.