Informationen zur Anreise nach Frankreich
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsbürger können nach Frankreich (Schengen-Raum / EU) mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass einreisen. Ein Visum ist für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht erforderlich.
Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Kinderreisepässe werden in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt; bereits ausgestellte Dokumente behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Bei Reisen von Minderjährigen allein oder nur mit einem Elternteil kann eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlangt oder empfohlen werden.
Das Ausweisdokument sollte während der gesamten Reisedauer gültig sein. Für EU- bzw. Schengen-Reisen besteht grundsätzlich keine darüber hinausgehende Mindestgültigkeitsdauer, solange das Dokument für die Ein- und Ausreise gültig ist.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Für die Einreise nach Frankreich sind keine Impf- oder Gesundheitsnachweise erforderlich.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein.
Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen gelten in Frankreich besondere Regelungen. Hunde der Kategorie 1 dürfen nicht eingeführt werden. Für Hunde der Kategorie 2 gelten Einschränkungen wie Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gegebenenfalls zusätzliche behördliche Anforderungen.
Die Mitnahme von Vögeln unterliegt je nach Art und Reisezweck unterschiedlichen Bestimmungen. In bestimmten Fällen können tierärztliche Gesundheitsbescheinigungen oder zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Anforderungen zu informieren.
Spezielle Informationen sind über die Konsularabteilung der Französischen Botschaft erhältlich: Pariser Platz 5, 10117 Berlin, Tel. 030/590 03 90 00, Fax 030/590 03 90 67 (auch in deutsch).
Kfz: Für die Einreise nach Frankreich mit einem Kraftfahrzeug genügen ein gültiger deutscher Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs.
Ein zusätzliches Nationalitätskennzeichen „D“ ist nicht erforderlich, sofern das Fahrzeug mit einem EU-Kennzeichen ausgestattet ist. Andernfalls muss das Länderkennzeichen sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.
Wer ein Fahrzeug nutzt, das nicht auf den eigenen Namen zugelassen ist, sollte eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters mitführen. Dies gilt insbesondere für Firmen-, Leasing- oder Mietfahrzeuge.
Für alle Fahrzeuge besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Das deutsche Kennzeichen dient innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich als Versicherungsnachweis. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie bei einem Unfall oder Schaden die Kommunikation mit Behörden und Versicherungen erleichtern kann.
Verkehrsvorschriften: Straßenbahnen haben grundsätzlich Vorrang, sofern die Verkehrsregelung nichts anderes vorsieht. Im Kreisverkehr haben Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt, sofern die Einfahrt durch entsprechende Vorfahrt-gewähren-Schilder geregelt ist (was in Frankreich der Regelfall ist).
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand kennzeichnen Park- oder Halteverbote. Die genaue Bedeutung richtet sich nach der jeweiligen Markierung und Beschilderung.
In vielen Städten gibt es Parkzonen mit besonderen Regelungen. In sogenannten „Zone Bleue“-Bereichen ist das Parken nur mit einer Parkscheibe und für die jeweils angegebene Höchstparkdauer erlaubt.
Abblendlicht ist bei schlechter Sicht, insbesondere bei Regen, Schnee, Nebel sowie in Tunneln vorgeschrieben.
Für Motorradfahrer und Mitfahrer besteht Helmpflicht. Für alle Fahrzeuginsassen gilt Anschnallpflicht.
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften aufgrund einer Panne oder eines Unfalls das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen aufhält, muss eine Warnweste tragen. Die Warnweste sollte daher im Fahrzeuginnenraum griffbereit aufbewahrt werden. Zudem muss ein Warndreieck mitgeführt werden.
Die zulässige Blutalkoholgrenze beträgt grundsätzlich 0,5 Promille. Für Fahranfänger gelten strengere Vorschriften.
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.lez-france.fr oder www.Green-Zones-App.eu.
Autofähren: Zwischen dem französischen Festland und Korsika bestehen zahlreiche regelmäßige Fährverbindungen. Die wichtigsten Abfahrtshäfen befinden sich unter anderem in Marseille, Toulon und Nizza. Je nach Saison werden darüber hinaus weitere Verbindungen angeboten.
Bei der Buchung einer Autofähre sind die tatsächlichen Fahrzeugmaße einschließlich Dachbox, Fahrradträger, Anhängerkupplungsträger oder anderer Aufbauten korrekt anzugeben. Für übergroße Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die die Standardmaße überschreiten, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Die Überfahrtsdauer variiert je nach Strecke, Reederei und Tages- bzw. Nachtverbindung und beträgt in der Regel zwischen wenigen Stunden und etwa 12 Stunden. Insbesondere in den Sommermonaten wird eine frühzeitige Reservierung empfohlen.
Während der Überfahrt ist der Zugang zum Fahrzeug aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht möglich. Benötigte persönliche Gegenstände sollten daher vor Reiseantritt aus dem Fahrzeug entnommen werden.
Aktuelle Fahrpläne, Preise und Buchungsmöglichkeiten erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Fährgesellschaften oder über entsprechende Reise- und Buchungsportale.
Telefon: Deutschland - Frankreich: +33, dann die regionale Kennziffer, gefolgt von der 9-stelligen Rufnummer. Frankreich - Deutschland: +49.
Unfallnotruf: allgemeiner Notruf europaweit: 112, Polizei (police secours): 17, Rettungsdienst/Notarzt (SAMU): 15, Feuerwehr: 18.
Der europaweite Notruf 112 kann bei Unfällen, medizinischen Notfällen sowie anderen Gefahrensituationen gewählt werden und ist in der Regel auch für Reisende die einfachste Anlaufstelle.
Auf Autobahnen kann Pannenhilfe über die Notrufsäulen oder über die offizielle Autobahn-Notrufnummer angefordert werden. Auf vielen Autobahnen werden Notrufsäulen zunehmend durch Mobilfunk-Notrufsysteme ergänzt.
Bei einer Fahrzeugpanne außerhalb von Autobahnen empfiehlt es sich, den eigenen Automobilclub, die Kfz-Versicherung oder einen örtlichen Pannendienst zu kontaktieren.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln innerhalb der Europäischen Union bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen.
Bei der Ein- oder Ausfuhr von Bargeld im Wert von 10.000 € oder mehr (oder dem entsprechenden Gegenwert in anderen Währungen) besteht jedoch eine Anmeldepflicht bei den zuständigen Zollbehörden. Diese Regelung gilt auch bei Reisen innerhalb der EU, sofern die Beträge den genannten Schwellenwert erreichen.
Die Nichtbeachtung der Anmeldepflicht kann zu Kontrollen sowie Bußgeldern oder der Beschlagnahme von Bargeld führen.
Camping: Frankreich verfügt über eine sehr große Anzahl an Campingplätzen und zählt zu den wichtigsten Campingländern Europas. Campingplätze finden sich im gesamten Land, insbesondere in touristisch stark frequentierten Regionen sowie entlang wichtiger Reiserouten.
Viele Gemeinden betreiben sogenannte kommunale Campingplätze, die meist einfach ausgestattet, jedoch preisgünstig sind und sich gut als Zwischenstopps für Rundreisen eignen. In Küstennähe und beliebten Ferienregionen ist in der Hauptsaison mit hoher Auslastung zu rechnen, sodass eine frühzeitige Reservierung empfohlen wird.
Bei Stornierungen oder vorzeitiger Abreise gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Campingplatzes; bereits gezahlte Gebühren werden nicht in allen Fällen erstattet.
Die Camping Card International (CCI) kann auf einigen Campingplätzen als Ausweis- oder Rabattkarte anerkannt werden, ist jedoch in der Regel nicht verpflichtend. Eine generelle Haftpflichtversicherung für Campingaufenthalte ist nicht vorgeschrieben, ein entsprechender Versicherungsschutz wird jedoch empfohlen.
Wildcampen ist in Frankreich grundsätzlich nicht erlaubt. Übernachtungen außerhalb offizieller Campingplätze sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers zulässig. Das sogenannte „Biwakieren“ (eine sehr einfache, kurzfristige Übernachtung, z. B. im Zelt ohne Infrastruktur) kann in bestimmten Regionen toleriert sein, ist jedoch regional unterschiedlich geregelt. Die Nutzung offizieller Campingplätze wird daher empfohlen.
Die Stromversorgung auf Campingplätzen erfolgt in der Regel mit 230 Volt Wechselstrom (50 Hz). Häufig werden CEE-Adapteranschlüsse verwendet; die Mitnahme eines entsprechenden Adapters wird empfohlen.
Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Sportbooten nach Frankreich gelten innerhalb der EU grundsätzlich keine klassischen Zollformalitäten wie bei Drittstaaten. Dennoch müssen Bootsführer jederzeit Eigentums- und Versicherungsnachweise sowie Schiffs- und Zulassungsdokumente mitführen.
Für im Ausland registrierte Boote wird in der Regel ein Nachweis über die ordnungsgemäße Zulassung im Heimatland verlangt. Eine zeitlich befristete, zollfreie Nutzung ist im Rahmen der EU-Regelungen grundsätzlich möglich, solange es sich um eine vorübergehende Einfuhr ohne gewerbliche Nutzung handelt.
Für das Führen von Motorbooten gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften des Landes, in dem das Boot betrieben wird. In Frankreich ist für viele motorisierte Sportboote ein entsprechender Bootsführerschein (Permis plaisance) erforderlich. Die Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine kann je nach Bootsart und Einsatzgebiet variieren.
Zusätzlich gelten lokale Vorschriften zu Sicherheitsausrüstung, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Befahrensregeln, die je nach Gewässer unterschiedlich sein können.
Allgemeine Informationen:
| 60001 | Frankfurt/Main, Atout France - Franz. Zentrale für Tourismus |
| Postfach 100 128 | |
| www.france.fr/de/, info.de@atout-france.fr |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| 75008 | Paris, Deutsche Botschaft |
| 13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt | |
| Tel. +33 1 53 83 45 00 | |
| www.paris.diplo.de, info@paris.diplo.de | |
| 75116 | Paris, Deutsche Botschaft, Konsularabteilung |
| 28, rue Marbeau | |
| Tel. +33 1 53 64 76 70 | |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.