Informationen zur Anreise nach Frankreich

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Gültiger Reisepass oder Personalausweis bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein.
Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Da hinsichtlich der Einfuhrbestimmungen für sog. »Kampfhunde« teils widersprüchliche Angaben existieren, sollte vor Reiseantritt bei der Botschaft nachgefragt werden. Papageien und Wellensittiche dürfen nur in begrenzter Anzahl eingeführt werden; eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung, die nicht länger als 5 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde, ist erforderlich. Außerdem ist schriftlich zu bestätigen, dass der Reisende der Eigentümer der Tiere ist und sie nicht verkaufen wird. Andere Vögel bedürfen einer Einfuhrerlaubnis.

Spezielle Informationen sind über die Konsularabteilung der Französischen Botschaft erhältlich: Pariser Platz 5, 10117 Berlin, Tel. 030/590 03 90 00, Fax 030/590 03 90 67( auch in deutsch).

Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länderkennzeichen »D« muss an allen Fahrzeugen, auch an den Anhängern, angebracht sein. Oder es ist im EU-Nummernschild enthalten. Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst benutzt, muss der Fahrer im Besitz einer Benutzungsvollmacht des Eigentümers sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das amtl. deutsche Kennzeichen (keine Zollnummer) genügt als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird jedoch dringend empfohlen, da sie im Schadensfall die Abwicklung erleichtert.

Verkehrsvorschriften: Straßenbahnen und Fahrzeuge im Kreisverkehr haben immer Vorfahrt. An gelb gestreiften Fahrbahnrändern besteht generelles Parkverbot. Beim Parken in den Städten ist zu beachten, dass entsprechend den Monatszeiten nur auf der linken oder auf der rechten Seite geparkt werden darf (Hinweisschilder). Parken in der »Zone Bleue« ist nur mit Parkscheibe gestattet. Abblendlicht ist bei Regen und Schnee und bei Tunnelfahrten vorgeschrieben. Auf dreispurigen Straßen dürfen Fahrzeuge oder Gespanne über 3.5 t nicht auf der äußeren linken Fahrspur überholen. Für Motorradfahrer besteht Helmpflicht. Es besteht Anschnallpflicht. Seit dem 01.07.08 ist auch in Frankreich das Anlegen einer Warnweste gesetzlich vorgeschrieben für Personen, die außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten. In entsprechenden Situationen (Panne, Unfall) ist sie vor dem Aussteigen anzulegen. Sie ist erhältlich bei den Automobilclubs und im Fachhandel.
Seit dem 01.07.2012 müssen Auto- und Motorradfahrer zwei Blasröhrchen für einen Alkoholtest dabei haben, andernfalls droht ein Bußgeld. Diese werden zumeist als Sets an Flughäfen, Tankstellen und Apotheken verkauft und kosten zwischen 2 und 4 Euro. Promillegrenze: 0,5.

Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.lez-france.fr oder www.Green-Zones-App.eu.

Autofähren: Im Internet findet man bis zu 30 Fährpassagen pro Tag, die in regelmäßigen Abständen von 11 Häfen aus nach 5 Zielhäfen Korsikas fahren. Bitte beachten Sie bei Ihrer Fährbuchung die korrekten Maße (inkl. Dachbox, Fahrradträger etc.) für Ihr Auto anzugeben. Für Fahrzeuge die nicht dem Standardmodell entsprechen, muss ein Aufpreis bezahlt werden. Die Schifffahrtszeit ändert sich je nach Tages- oder Nachtzeit, der Strecke und der Fähre, von 50 Minuten bis 9 1/2 Stunden. Eine Buchung im Voraus wird empfohlen. Während der Überfahrt haben Sie i.d.R. keinen Zugang zu Ihrem Fahrzeug. Weitere Informationen über Fährverbindungen erhalten Sie auch bei der AvD-Reisedienst GmbH, Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt/Main Tel. 069/6606710, Fax 6606777, www.avd.de, reisen@avd.de.

Telefon: Deutschland-Frankreich: 0033, dann die regionale Kennziffer, gefolgt von der 8-stelligen Rufnummer. Frankreich-Deutschland: 0049.

Unfallnotruf: Polizei/Unfallrettung (police secours): 17. Allgemeiner Notruf europaweit: 112, Notarzt: 15, Feuerwehr: 18. Pannenhilfe auf Autobahnen kann man über die Notrufsäulen erreichen. Auf Landstraßen, in Ortschaften und Städten (außer Autobahnen) rund-um-die-Uhr Tel. 04/72171222.

Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Werden Beträge über € 7600 - ein- und ausgeführt, ist eine Deklaration erforderlich.

Camping: In Frankreich gibt es mehr als 9000 Campingplätze. Es ist damit das Land mit den meisten Campingplätzen in Europa. 1100 davon befinden sich in den touristisch interessanten Gebieten und an den Wegen dorthin. Diese haben wir auf den nachfolgenden Seiten beschrieben. Viele Gemeinden haben kommunale Campingplätze eingerichtet die zwar überwiegend einfach ausgestattet, aber preiswert sind und sich als Etappenplätze anbieten. Die Campingplätze in Küstennähe sind in der Hochsaison stark frequentiert. Aus diesem Grund raten wir zu einer rechtzeitigen Buchung.
Wir weisen daraufhin, dass bei vorzeitiger Abreise oftmals die voraus gezahlten Reservierungs- und Platzgebühren nicht erstattet werden. Wir empfehlen die Camping Card International (CCI) mitzunehmen, da diese auf vielen Campingplätzen verlangt wird. Generell gilt sie als Legitimation und kann anstelle der Personalpapiere während der Aufenthaltsdauer bei der Platzverwaltung hinterlegt werden. Für den Platzhalter ist sie wichtig, weil mit ihr eine Camping-Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird.
Freies Campen ist in Frankreich und Korsika nicht erlaubt. Ausnahme: Einmaliges Übernachten auf Park- und Rastplätzen. Campen außerhalb der offiziellen Campingplätze ist nur mit dem Einverständnis des betreffenden Grundstückseigentümers gestattet. Es sollten jedoch nach Möglichkeit Campingplätze, besonders im südlichen Landesteil und Korsika angefahren werden, um ein mögliches Sicherheitsrisiko auszuschließen.
Das Stromnetz ist auf einer Spannung von 220 Volt Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt. Auf vielen Campingplätzen sind die Euro-CEE-Stecker noch nicht eingeführt, deshalb sollte ein Adapter mitgenommen werden.

Wassersport: Boote dürfen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten für sechs Monate zollfrei eingeführt werden.
Grenzdokumente sind erforderlich für Boote ab 5.50 m Länge ohne Motor und für Boote mit Motoren über 92 ccm. Es besteht Führerscheinpflicht nach deutschen Bestimmungen.

Allgemeine Informationen:

D-60001 Frankfurt/Main, Franz. Zentrale für Tourismus
Postfach 100 128
Fax 069/74 55 56
www.france.fr/de/, info.de@atout-france.fr

Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

F-75008 Paris, Deutsche Botschaft
13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt
Tel. 0033 1/53 83 45 00, Fax 0033 1/53 83 45 02
www.paris.diplo.de, info@paris.diplo.de
F-75116 Paris, Deutsche Botschaft, Konsularabteilung
28, rue Marbeau
Tel. 0033 1/53 64 76 70, Fax 0033 1/53 64 76 88

Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.