Informationen zur Anreise nach Finnland

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Deutsche Staatsangehörige können nach Finnland als Mitglied des Schengen-Raums mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass einreisen. Eine besondere Mindestaufenthaltsdauer ist nicht vorgeschrieben. Für Kinder sind ein eigener Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Impfbescheinigungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Je nach Reisezeit und Region kann eine Impfung gegen FSME (Zecken-Enzephalitis) empfohlen werden.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Für Hunde ist zudem in der Regel eine tierärztliche Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) vorgeschrieben. Diese muss zwischen 24 und 120 Stunden vor der Einreise durchgeführt und im Heimtierausweis dokumentiert werden. Bestimmte Ausnahmen gelten für einzelne Länder und Sonderfälle.
Weiterführende Informationen sind erhältlich über die finnische Botschaft, Rauchstraße 1, 10787 Berlin, Tel. 030/50 50 30, Fax 030/50 50 33 33, oder über das Amt für Lebensmittelsicherheit Evira, Helsinki, Tel. +358-20 77 20 03, www.evira.fi E-Mail info@evira.fi.

Kfz: Deutscher Führerschein und deutsche Zulassung sind ausreichend. Fahrzeuge müssen mit einem Nationalitätskennzeichen „D“ gekennzeichnet sein, sofern dieses nicht bereits im EU-Kennzeichen (Euroband) enthalten ist. Bei Kennzeichen mit EU-Symbol entfällt die zusätzliche „D“-Plakette. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters vorliegen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Mitnahme der „Internationalen Grünen Versicherungskarte“ wird empfohlen, da sie im Schadensfall die Abwicklung erleichtert, ist jedoch nicht verpflichtend.

Verkehrsvorschriften: In Finnland gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“, sofern keine andere Regelung durch Verkehrszeichen oder Markierungen getroffen ist. Straßenbahnen haben in der Regel Vorrang.
Abblendlicht ist ganzjährig und rund um die Uhr vorgeschrieben.
Für alle Fahrzeuginsassen besteht Anschnallpflicht.
Bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften bzw. bei Aufenthalt auf der Fahrbahn ist das Tragen einer Warnweste verpflichtend. Promillegrenze 0,5.

Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.

Telefon: Deutschland – Finnland: +358. Finnland – Deutschland +49.

Unfallnotruf: Bei Unfällen oder medizinischen Notfällen gilt in Finnland die europaweite Notrufnummer 112. Über diese Nummer werden Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei koordiniert.
Pannenhilfe und Abschleppdienste werden in der Regel über den jeweiligen Kfz-Versicherer, Schutzbriefanbieter oder den finnischen Automobilclub (Autoliitto) organisiert. Die jeweiligen Service- und Notrufnummern können je nach Anbieter und Mitgliedschaft variieren und sollten vor Reiseantritt aktuell geprüft werden.

Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln bestehen innerhalb der EU grundsätzlich keine Beschränkungen.
Zu beachten ist jedoch die EU-weite Anzeigepflicht: Bei der Ein- oder Ausreise mit Barmitteln im Wert von 10.000 EUR oder mehr (oder dem entsprechenden Gegenwert in anderen Währungen) besteht eine Deklarationspflicht gegenüber den Zollbehörden.

Camping: Finnland verfügt über zahlreiche Campingplätze im ganzen Land. Die Hauptsaison erstreckt sich in der Regel von Mai bis September, wobei viele Anlagen inzwischen auch darüber hinaus geöffnet sind. Informationen zu geöffneten Plätzen sind häufig über lokale Tourismusbüros oder Stadtverwaltungen erhältlich.
Das sogenannte Jedermannsrecht erlaubt grundsätzlich das kurzzeitige Zelten in der Natur, in der Regel für eine Nacht. Dabei ist jedoch Rücksicht auf Natur, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie private Grundstücke zu nehmen. Auf privatem Gelände ist stets die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Finnische Campingplätze sind häufig naturnah gestaltet. Stellplätze mit Stromanschluss stehen nicht auf allen Anlagen zur Verfügung, sind jedoch auf den meisten größeren Plätzen vorhanden.
Die Stromversorgung erfolgt mit 230 Volt / 50 Hz Wechselstrom (EU-Standard).
Die Versorgung mit Gas kann eingeschränkt sein. Der Austausch ausländischer Gasflaschen ist in Finnland oft nicht möglich, da unterschiedliche Anschluss- und Flaschensysteme verwendet werden. Es wird daher empfohlen, den Gasbedarf vor der Reise entsprechend zu planen.

Wassersport: Finnland mit seinen rund 188.000 Seen gilt als ideales Reiseziel für Wassersportaktivitäten wie Kanufahren, Rudern und Segeln.
Die vorübergehende Einfuhr von Sport- und Freizeitbooten aus der EU ist in der Regel problemlos möglich. Es gelten die allgemeinen Zollbestimmungen für vorübergehende Verwendung; besondere Deklarationspflichten können je nach Wert und Art des Bootes im Einzelfall bestehen.
Ein Carnet de Passage ist für die Einreise nach Finnland nicht erforderlich.
Kanus, Ruderboote und weitere Wassersportgeräte können auf vielen Campingplätzen, in Ferienanlagen sowie bei lokalen Verleihstationen gemietet werden.


Allgemeine Informationen:

Visit Finland
www.visitfinland.com/de/, info@visitfinland.com


Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

00340 Helsinki, Deutsche Botschaft
Krogiuksentie 4
00331 Helsinki, Post: PL 5
Tel. +358 9 458 580, Fax +358 9 458 582 58
www.helsinki.diplo.de, info@helsinki.diplo.de


Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.

Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.

Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.

Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.