Informationen zur Anreise nach Finnland

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Gültiger Reisepass oder Personalausweis bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: saisonal FSME.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Für die direkte Einreise wird zusätzlich ein tierärztliches Attest über eine Behandlung gegen den Bandwurm »Echinococcus mulitilocurlaris« benötigt, die mindestens 24 Stunden und max. 5 Tage vor der Einreise durchgeführt worden sein muss. Ausgenommen sind Tiere, die direkt aus Norwegen, Großbritannien, Irland oder Malta eingeführt werden und Tiere, die jünger als drei Monate sind. Vögel dürfen nur mit Genehmigung des finnischen Amtes für Lebensmittelsicherheit eingeführt werden.

Weiterführende Informationen sind erhältlich über die finnische Botschaft, Rauchstraße 1, 10787 Berlin, Tel. 030/50 50 30, Fax 030/50 50 33 33, oder über das Amt für Lebensmittelsicherheit Evira, Helsinki, Tel. 00358-20 77 20 03, Fax 00358-207 72 43 50, www.evira.fi E-Mail info@evira.fi.

Kfz: Deutscher Führerschein und deutsche Zulassung sind ausreichend. Länder-Kennzeichen »D« muss am Fahrzeug- auch an Anhänger- angebracht, oder im EU-Nummernschild enthalten sein. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters vorliegen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die »Internationale grüne Versicherungskarte« ist bei Kfz aller Art mit amtl. deutschen Kennzeichen zwar nicht Pflicht, jedoch wird die Mitnahme trotzdem dringend empfohlen.

Verkehrsvorschriften: In Finnland gilt grundsätzlich rechts vor links. Straßenbahnen und Busse haben immer Vorfahrt. Tagsüber muss inner- und außerorts mit Abblendlicht gefahren werden. Anschnallpflicht gilt für alle Insassen. Beim Verlassen des Fahrzeuges bei einer Panne ist es Pflicht, eine reflektierende Warnweste zu tragen. Promillegrenze 0,5.

Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.

Telefon: Deutschland – Finnland: 00358. Finnland – Deutschland 0049.

Unfallnotruf: Feuerwehr und Ambulanz: 112. Auskünfte über Abschleppdienst- und Pannendienst Tag und Nacht über Telefon 09/77 47 64 00. Der Pannenhilfsdienst des »Autolitto« ist an Feiertagen und von Fr 18 Uhr bis So 22 Uhr unter 02 00 80 80 erreichbar.

Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen bestehen keine Beschränkungen.

Camping: Finnland hat etwa 350 bewachte Campingplätze. Die Campingsaison beginnt im Mai und endet im September. Falls angefahrene Plätze schon geschlossen sind, kann man oftmals über die Stadtverwaltung Informationen über Campingmöglichkeiten erhalten. Das Übernachten ist außerhalb eines Campinggeländes (für eine Nacht) zwar nicht verboten, jedoch muss Rücksicht genommen werden auf Wiesen, Anpflanzungen und landwirtschaftliche Nutzflächen, die dadurch Schaden nehmen könnten. Auf privatem Boden ist die Einwilligung des Grundstückseigentümers einzuholen. Die finnischen Campingplätze sind überwiegend naturbelassen. Aus diesem Grund haben wir in diesem Land auf das Naturplatzzeichen verzichtet.
Das Stromnetz ist auf 220 Volt (50 Hz) Wechselstrom ausgelegt. Es stehen allerdings nicht auf allen Campingplätzen für Caravans und Zelte Stromanschüsse zur Verfügung. Die meisten Plätze haben separate Areale mit Stromversorgung an den Stellplätzen eingerichtet. Ausländische Gasflaschen werden bei finnischen Tankstellen nicht ausgetauscht. Es empfiehlt sich daher, das für den Aufenthalt benötigte Gas mitzubringen. Butangas ist in Finnland nicht erhältlich.

Wassersport: Finnland mit seinen 187.888 Seen ist ein Paradies für Wassersportler. Boote über 5,5 m Länge sind bei der Einreise zu deklarieren (für teure Boote muss meistens eine Kaution hinterlegt werden).
Für Rennfahrzeuge ist ein »Carnet de Passage« erforderlich, das bei den deutschen Automobilclubs erhältlich ist. Campingplätze und Feriendörfer vermieten Kanus und Ruderboote.

Allgemeine Informationen:

D-10623 Berlin, Finnische Zentrale für Tourismus
Grolmanstraße 27-28
Tel. 0176/38 57 20 793
www.visitfinland.com/de/, jyrki.oksanen@visitfinland.com

Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

FIN-00331 Helsinki, Deutsche Botschaft
Krogiuksentie 4
FIN-00331 Helsinki, Post: PL 5
Tel. 00358 9/45 85 80, Fax 00358 9/45 85 82 58
www.helsinki.diplo.de, info@helsinki.diplo.de

Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.