Informationen zur Anreise nach Estland

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Deutsche Staatsbürger benötigen für die Dauer des Aufenthalts einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Krankenversicherung: Alle Reisenden müssen eine Auslandsreise-Krankenversicherung nachweisen können. Die Unterlagen sind im Original mitzuführen. Für EU-Staatsangehörige genügt als Nachweis die Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzlich empfehlen wir vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen, die weitere Leistungen wie zum Beispiel einen Ambulanz-Rettungsflug abdeckt.

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: saisonal FSME.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.

Weitere Informationen erteilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de. Auskünfte über die Einfuhr anderer Tiere können bei der estnischen Botschaft eingeholt werden: Hildebrandstraße 5,10785 Berlin, Tel. 030/25 46 06 02, Fax 030/25 46 06 01, www.estemb.de.

Kfz: Für Reisende aus EU-Ländern ist für einen vorübergehenden Aufenthalt der nationale Führerschein und die nationale Zulassung ausreichend. Ist der Fahrzeugführer nicht der Besitzer des Kfz, muss eine Benutzungsvollmacht des Eigentümers vorliegen. Das Länderkennzeichen »D« muss am Fahrzeug angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Für Kfz aller Art ist das Kennzeichen eines Mitgliedstaates der EU ausreichend als Nachweis des EU-weiten Versicherungsschutzes. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird empfohlen, da sie im Schadensfall die Abwicklung erleichtert. Auf ihr muss Estland (EST) aufgeführt sein. Da mit niedrigen Deckungssummen zu rechnen ist, wird dringend geraten, im Heimatland eine Kurzkasko- und Insassen-Unfallversicherung abzuschließen.

Verkehrsvorschriften: Fahrzeuge im Kreisverkehr sind wartepflichtig. Straßenbahnen und Omnibusse haben immer Vorfahrt. Überholen ist im Bereich von Kreuzungen und Eisenbahnübergängen verboten. Alle Kfz und Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. Es dürfen 10 Liter Kraftstoff pro Kfz im Reservekanister mitgeführt werden. Ein Feuerlöscher im Auto ist Vorschrift. Bei Unfällen muss immer die Polizei verständigt werden. Es besteht Anschnallpflicht und absolutes Alkoholverbot!

Ampeln: Andere Ampelschaltung als in Deutschland: Grün - blinkendes Grün - Gelb - Rot. Das blinkende Grün entspricht Gelb in Deutschland. Wenn die Ampel auf Gelb steht darf nicht mehr gefahren werden! Sollten Pfeile innerhalb der Ampellichter vorhanden sein ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Sie dürfen nur fahren, wenn die Ampel für ihre Abbiege-Richtung auf grün steht, auch wenn für ihre Fahrtrichtung keine rote Ampel vorhanden ist und für die anderen Fahrtrichtungen grün angezeigt wird.

Telefon: Deutschland-Estland: 00372. Estland-Deutschland: 80049.

Unfallnotruf und Pannenhilfe: Polizei: 110, Unfallrettung: 112, Feuerwehr: 112. Pannenhilfe leistet der Straßenhilfsdienst des Eesti Autoclubi rund-um-die-Uhr unter Tel. 69791 88, Mobil 1888.

Ärztliche Hilfe: Tallinn: Teet Lainevee (spricht Englisch), Kuldnoka Str. 14-19, 06/559387, priv. 559680.

Devisen: Unbeschränkte Einfuhr und Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung. Schriftliche Deklaration ab einem Betrag von 10000 Euro.

Camping: Campingplätze mit westeuropäischem Standard gibt es zunehmend. Zeltplätze mit bescheidenem Komfort sind in allen 3 baltischen Staaten zu finden. Manche Campingplätze sind mit kleinen Miet-Holzhütten ausgestattet, jedoch gibt es zunehmend solche mit einer in Deutschland üblichen Ausstattung. Neue Campingplätze kommen ständig dazu. In den Nationalparks darf man nur auf den ausgewiesenen Plätzen campieren. Außerhalb von Campingplätzen, auf Straßen, Rastplätzen, Bauernhöfen oder im freien Gelände (Besitzer um Erlaubnis fragen) ist Campen mit Einschränkungen meist geduldet. Das Stromnetz ist auf 220 V Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt. Es empfiehlt sich die Mitnahme eines Adapters.

Wassersport: Bei der Mitnahme von Booten sollte man Kontakt zu der Botschaft von Estland aufnehmen.

Allgemeine Informationen:

D-20457 Hamburg, Estonian Tourist Board
Kleine Reichenstraße 6
Tel. 040/30 38 78 99, Fax 040/30 38 79 81
www.visitestonia.com/de, hamburg@eas.ee

Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

EST-15048 Tallin, Deutsche Botschaft
Toom-Kuninga 11
Tel. 00372 6/27 53 00, Fax 00372 6/27 53 04
Twww.tallin.diplo.de, info@tallin.diplo.de

Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.