Informationen zur Anreise nach Bosnien und Herzegowina
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Visumfrei für 90 Tage. Benötigt wird ein mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass oder Personalausweis. Für deutsche Kinder wird außerdem der Kinderreisepass mit Lichtbild akzeptiert. ACHTUNG: Der deutsche "vorläufige Personalausweis" wird nicht anerkannt! Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten reisen, benötigen zusätzlich von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebene und notariell beglaubigte Einverständniserklärung. Wird der oder die Minderjährige von nur einem Elternteil begleitet, dann muss vom anderen Elternteil/Erziehungsberechtigten eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung vorliegen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der Eltern/des Erziehungsberechtigten von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein. Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat mitzuführen.
Die Mitnahme bzw. Ausstellung eines Auslandskrankenscheines von der Krankenkasse wird empfohlen. Auch eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung für weitere evtl. Leistungsabdeckung wird empfohlen. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nicht.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: Hepatitis A. Grundsätzlich sollte auch der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Bei Kindern sollte Impfschutz gemäß Impfkalender vorliegen.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind erforderlich. Das Länder-Kennzeichen »D« muss angebracht sein auch wenn das Fahrzeug bereits eine EU-Plakette hat. Die »Internationale Grüne Versicherungskarte« ist mitzuführen und hat nur Gültigkeit, wenn das Kürzel BIH eingetragen ist.
Verkehrsvorschriften: Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Wird im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden die Schuld des Fahrers festgestellt, droht oft eine Haftstrafe. Die Hauptstraßen sollten aufgrund der Minengefahr nicht verlassen werden. Von Nachtfahrten wird abgeraten. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters vorliegen. Reisedokumente und Wertsachen sollte man nicht im geparkten Fahrzeug zurücklassen, auch nicht im Kofferraum. Abblendlicht ist auch tagsüber einzuschalten. Eine Mitführpflicht eines Abschleppseiles und eines Ersatzlampensets ist vorgeschrieben. Vom 15. November bis 15. April besteht Winterreifenpflicht. Warnweste ist erforderlich und muss beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden. Die Promillegrenze ist bei 0,3.
Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h. Für Gespanne/Wohnmobile 80 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf den Autobahnen. Es wird empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Die Mitnahme von Migranten kann als Schleusung ausgelegt werden.
Straßengebühren: Generell sind Autobahnen in Bosnien und Herzegowina mautpflichtig.
Telefon: Deutschland – Bosnien Herzegowina: 00387
Unfallnotruf: Polizei 92 oder 122, Unfallrettung 94 oder 124, Feuerwehr 123. Pannenhilfe ist unter (033) 1282 erreichbar. Girocards, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen können über die Sperr-Notruf-Nummer 0049 116 116 (aus dem Ausland 0049 30 4050 4050) rund um die Uhr gesperrt werden lassen.
Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt. Deklaration bei Ein- oder Ausfuhr ab 10.000 BAM oder dem Gegenwert in anderen Währungen erforderlich.
Allgemeine Hinweise: Reisende nach Bosnien Herzegowina sind seit Januar 2017 verpflichtet bei der Einreise über Mittel von mindestens € 75.- pro Aufenthaltstag zu verfügen. Der Nachweis für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in Euro) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) mitgeführt werden. Der Geldumtausch wird im Reiseland empfohlen. Der Euro kann überall problemlos umgetauscht werden. Er wird häufig auch als Zahlungsmittel akzeptiert. Internationale Kreditkarten werden zunehmend (vor allem in Sarajevo) akzeptiert. Bargeldabhebungen sind in den größeren Städten mit Kreditkarten zum Teil auch mit der Girocard (mit Maestro- oder V-Pay-Logo) möglich. Netzspannung: 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. In Bosnien-Herzegowina gilt ebenfalls die europäische Sommerzeit, daher besteht auch im Sommer kein Zeitunterschied.
Allgemeine Informationen:
D-10439 | Berlin, Botschaft von Bosnien und Herzegowina |
Ibsenstraße 14 | |
Tel. (030) 81 47 12 10/15 | |
www.botschaftbh.de, mail@botschaftbh.de |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
BIH-71000 | Bosnien-Herzegowina, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Sarajevo |
Skenderija 3 | |
Tel. (00387 33) 56 53 00, Fax (00387 33) 20 64 00 | |
www.sarajewo.diplo.de, info@sarajewo.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben.
Währungseinheit: | 1 Konvertible Mark (BAM) = 100 Fening |
Devisenkurs: | 1 Euro = ca. 1.96 BAM |
1 BAM = ca. 0.51 Euro (Stand: Okt. 2023) |
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das aktuelle Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es besteht die Möglichkeit, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.