Informationen zur Anreise nach Albanien
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Gültiger Reisepass oder Personalausweis bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein.
Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Kfz: Der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I sind erforderlich. Die Mitnahme eines internationalen Führerscheins wird empfohlen. Inhabern alter deutscher Führerscheine wird empfohlen, diesen gegen einen neuen EU-Führerschein eintauschen zu lassen. Das Nationalitätskennzeichen ("D") muss am Fahrzeug angebracht sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Internationale Grüne Versicherungskarte wird anerkannt und sollte mitgeführt werden. Dringend angeraten wird der Abschluss einer Kurzhaftpflicht- und Insassen-Unfall-Versicherung im Heimatland. Unfälle müssen sofort der Polizei gemeldet werden.
Straßennetz: Das Straßennetz Albaniens umfasst rund 18.000 km. Die Hauptstraßen sind asphaltiert und meist gut ausgebaut. Die Nebenstraßen können teilweise nur mit Allradfahrzeugen befahren werden. Im Winter und nach Regenfällen sind manche Verbindungen im Gebirge oft über längere Zeit nicht passierbar. Es besteht ein hohes Unfallrisiko aufgrund der schlechten Straßen und der oft riskanten Fahrweise der Einheimischen. Bei Nachtfahrten ist wegen unbeleuchteter Fahrzeuge und unbefestigter Randstreifen erhöhte Vorsicht geboten.
Verkehrsvorschriften: Motorradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen. Kfz- und Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen auf Vorder- und Rücksitzen nur in geeigneten Kindersitzen mitfahren, Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr dürfen in geeigneten Kindersitzen nur auf dem Rücksitz reisen. Es ist Pflicht Verbandszeug, Warndreieck, Ersatz-Lampenset, Abschleppseil und Reservereifen mitzuführen. Telefonieren während der Fahrt ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Promillegrenze: 0,1.
Telefon: Deutschland-Albanien: 00355, dann die regionale Kennziffer, gefolgt von der 8-stelligen Rufnummer. Albanien-Deutschland: 0049.
Unfallnotruf: Polizei 19 und 129, Unfallrettung: 17 und 126/127, Feuerwehr 18 und 128.
Devisen: Für die Einfuhr von Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen; Deklarationspflicht. Mitnahme von Euro in kleinen Stückelungen empfohlen. Für die Ausfuhr hingegen besteht eine Deklarationspflicht. Begrenzt ist die Ausfuhr auf umgerechnet 5.000 US$ bzw. dem Betrag, der bei der Einreise deklariert wurde.
Das Abheben mit der EC-Karte (Maestro) ist in größeren Städten an Geldautomaten mit Maestro-Zeichen möglich. In jedem Fall sollten Sie sich vor Reiseantritt von Ihrer Bank beraten lassen, inwieweit Ihre EC-Karte bzw. Kreditkarte in Albanien benutzt werden kann.
Camping: Die meisten Campingplätze befinden sich an der Küste und sind hauptsächlich in der Hauptsaison (April bis Oktober) geöffnet. Es gibt jedoch zunehmend neue Campingplätze. Die Ausstattung dieser entspricht in den Bereichen Sanitär- und Platzeinrichtung sowie Service nahezu westlichem Niveau. In den Bergen gibt es oft kleine Campingplätze bei dazugehörigen Restaurants oder Herbergen. Deutsche Gasflaschen können mit einem EU-Adaptersatz in Albanien befüllt werden.
Allgemeine Informationen:
D-10969 | Berlin, Botschaft der Republik Albanien |
Friedrichstraße 231 | |
Tel.: (030) 25 93 04 00, Fax: (030) 25 93 18 90 | |
www.ambasadat.gov.al/germany/, embassy.berlin@mfa.gov.al |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
Tirana | Embassy of the Federal Republic of Germany |
Rruga Skenderbej 8 | |
Tel: (00355 42) 27 45 05 | |
www.tirana.diplo.de, info@tirana.diplo.de | |
Campingplätze:
Gebühren in Landeswährung und Euro.
Währungseinheit: | 1 Albanische Lek (LEK) = 100 Qindarka |
Devisenkurs: | 100 LEK= ca. 0.93 Euro 1 Euro = ca. 105.58 LEK (Stand: Okt. 2023) |
Bei Gebühren mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das aktuelle Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es besteht die Möglichkeit, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.