Informationen zur Anreise in die Türkei
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ist der gültige Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Bei der Anreise mit dem Kfz ist grundsätzlich der Reisepass vorgeschrieben, da die Daten des Kfz von den türkischen Grenzbehörden in den Reisepass eingetragen werden. Bei der Ausreise werden diese Eintragungen wieder gelöscht. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Visum: Bei einem Aufenthalt bis 3 Monaten ist kein Visum erforderlich.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfungen: Hepatitis A und Typhus.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis im internationalen Impfpass erforderlich, das mind. 15 Tage und höchstens 12 Monate alt sein darf. Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein, der Zeitpunkt der Impfung muss mind. 15 Tage und darf höchstens 12 Monate her sein. Katzen müssen nur gegen Tollwut geimpft werden (Impfung mind. 15 Tage, höchstens 12 Monate). Es ist sinnvoll, Dokumente ins Türkische übersetzen zu lassen. Die Einfuhrbestimmungen des Heimatlandes sind zu berücksichtigen, deshalb empfiehlt es sich, detaillierte Informationen rechtzeitig vorab beim Tierarzt einzuholen.
Spezielle Auskünfte, sowie Informationen zur Einfuhr anderer Tiere erteilen die türkischen Konsulate oder die türkische Botschaft: Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin, Tel. 030/275 85 0, Fax 030/275 90 915, Email botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länderkennzeichen »D« muss an der Rückseite des Fahrzeuges und am Anhänger angebracht sein, auch dann, wenn das Nummernschild die EU-Plakette enthält. Wird das Kraftfahrzeug nicht vom Eigentümer benutzt, muss eine Benutzungsvollmacht des Eigentümers vorliegen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt und beglaubigt sein sollte. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die »Internationale Grüne Versicherungskarte« muss mitgeführt werden. Da sie nur im europäischen Teil der Türkei gültig ist, ist es dringend erforderlich eine schriftliche Bestätigung bei der eigenen Kfz-Versicherung anzufordern, aus der hervorgeht, dass die Deckungssumme des Versicherungsvertrags auch für den asiatischen Teil der Türkei gilt. Dringend geraten wird, im Heimatland eine Kurzkasko-und Insassen-Unfallversicherung für die gesamte Türkei abzuschließen. Zwei Warndreiecke müssen mitgeführt werden. Im Winter sind Ketten und Bremskeil Pflicht. Caravans werden von den Zollbehörden in den Pass eingetragen. Die Mitnahme einer Inventarliste wird empfohlen.
Verkehrsvorschriften: Die Verkehrsvorschriften gleichen denen der anderen europäischen Länder, jedoch werden sie häufig großzügig ausgelegt oder gar nicht beachtet! Man sollte daher besonders in ländlichen Gegenden sehr vorsichtig sein und nicht nach Einbruch der Dunkelheit fahren. Beim Überholen und vor Kurven ist grundsätzlich zu hupen. Bei Unfällen ist immer die Polizei zu rufen. Es herrscht Rechtsverkehr und die von rechts kommenden Fahrzeuge haben Vorfahrt, auch im Kreisverkehr. Die Benützung der türkischen Autobahnen ist gebührenpflichtig. Es besteht Anschnallpflicht. Für Lenker von Pkw (ohne Anhänger) Promillegrenze: 0,5. Für Lenker aller anderen Fahrzeuge -auch Motorräder- besteht absolutes Alkoholverbot.
Telefon: Deutschland-Türkei: 0090, Türkei-Deutschland: 0049 ohne die erste Null der Ortsvorwahl.
Unfallnotruf: Polizei: 155, Unfallrettung: 112, Feuerwehr 110. Pannenhilfe leistet die Straßenwacht des »Turing Servisi« für die Strecken Edirne-Istanbul-Ankara und Izmir-Ankara. Telefonische Anforderung kann über die deutschsprachige ADAC-Notrufstation in Istanbul Tel.-Nr. 0212/28871 90 erfolgen (bei Anrufen aus dem europäischen Teil von Istanbul ohne Vorwahl). Die Pannenhilfe ist kostenpflichtig.
Devisen: Bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung bestehen keine Beschränkungen. Ab einem Gegenwert von US-$ 5000 - ist eine Deklaration erforderlich.
Camping: Das Campingnetz befindet sich im Aufbau und wird laufend erweitert. Die Ferienzentren sind von April/Mai bis Oktober geöffnet. Manche Campingplätze verfügen über Gästehäuser. Registrierte Campingplätze liegen auf dem selben Preisniveau wie in anderen Ländern, sind hervorragend ausgestattet und stehen im Standard westeuropäischen in nichts nach. Andere Campingplätze sind in der Regel rustikal gehalten, daher sehr preisgünstig. Freies Campen ist nicht grundsätzlich verboten, aus Sicherheitsgründen jedoch nicht empfehlenswert. Falls unvermeidbar, sollte man bei der Gendarmerie (türkisch »jandarma«) nach Campingmöglichkeiten fragen. In den Nationalparks ist Campen nur auf den ausgeschilderten Plätzen erlaubt. Bei vielen Tankstellen besteht die Möglichkeit, für eine Nacht zu bleiben. Das Stromnetz ist auf eine Spannung von 220 Volt Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt. Zwischenstecker sind nicht erforderlich.
Allgemeine Informationen:
D-10789 | Berlin, Türk. Botschaft, Abt. Tourismus u. Information |
Tauentzienstraße 9-12, Europacenter | |
Tel. 030/214 37 52, Fax 030/214 39 52 | |
www.reiseland-tuerkei-info.de, info@tuerkei-kultur-info.de |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
TR-06540 | Ankara-Kavaklidere, Deutsche Botschaft 114, Atatürk Bulvari |
TR-06552 | Cankaya-Ankara, Post: Posta Kutusu 54 |
Tel. 0090 312/455 51 00, Fax 0090 312/455 53 37 | |
Visastelle: Tel. 0090 312/455 53 30, Fax 0090 312/455 53 36 | |
www.ankara.diplo.de, info@ankara.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren sind in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben.
Währungseinheit: | 1 Türkische Lira (TRY) = 100 Kurus |
Devisenkurs: | 100 TRY = ca. 3.46 Euro 1 Euro = ca. 28.83 TRY (Stand: Okt. 2023) |
Bei Gebühren mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das aktuelle Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es besteht die Möglichkeit, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.