Informationen zur Anreise in die Türkei
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Türkei einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Für Kinder gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Erwachsene. Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden. Seit dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe in Deutschland jedoch nicht mehr neu ausgestellt.
Bei der Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses, da Fahrzeugdaten an der Grenze elektronisch erfasst werden. Eine generelle Pflicht, aufgrund der Fahrzeugeinreise einen Reisepass mitzuführen, besteht jedoch nicht.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Visum: Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum.
Impfbescheinigungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reisende sollten über einen vollständigen Impfschutz gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen verfügen. Zusätzlich wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Eine Typhus-Impfung kann bei längeren Aufenthalten oder Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen sinnvoll sein.
Dokumente für Haustiere: Hunde und Katzen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und einen EU-Heimtierausweis oder ein entsprechendes amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitführen. Erforderlich ist eine gültige Tollwutimpfung. Bei einer Erstimpfung muss diese mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein; Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der vom Impfstoffhersteller festgelegten Gültigkeitsdauer liegen. Weitere Impfungen sind für die Einreise in die Türkei grundsätzlich nicht vorgeschrieben, können jedoch aus tierärztlicher Sicht empfohlen werden. Da sich die Einfuhrbestimmungen kurzfristig ändern können, sollten sich Tierhalter rechtzeitig vor Reiseantritt bei ihrem Tierarzt sowie den zuständigen türkischen Behörden über die aktuellen Vorschriften informieren.
Spezielle Auskünfte, sowie Informationen zur Einfuhr anderer Tiere erteilen die türkischen Konsulate oder die türkische Botschaft: Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin, Tel. 030/275 85 0, Fax 030/275 90 915, Email botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Kfz: Der deutsche EU-Kartenführerschein sowie die nationale Zulassungsbescheinigung (Teil I) sind für die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ausreichend. Führt nicht der Fahrzeughalter das Fahrzeug, sollte eine schriftliche Vollmacht des Halters – möglichst in deutscher und englischer oder türkischer Sprache – mitgeführt werden. Für Kraftfahrzeuge besteht in der Türkei Haftpflichtversicherungspflicht. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen. Sie sollte den Geltungsbereich Türkei (TR) ausdrücklich einschließen. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung mit Gültigkeit für die gesamte Türkei. Fahrzeuge mit EU-Kennzeichen benötigen kein zusätzliches Nationalitätskennzeichen „D“.
Wohnwagen und Wohnmobile werden bei der Einreise zollrechtlich elektronisch erfasst. Für Reisen mit Wohnwagen oder Wohnmobil kann eine Inventarliste hilfreich sein, ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Verkehrsvorschriften: In der Türkei herrscht Rechtsverkehr. Die Verkehrsregeln entsprechen weitgehend den in Europa üblichen Vorschriften. Dennoch empfiehlt sich insbesondere in größeren Städten sowie auf ländlichen Straßen eine defensive und vorausschauende Fahrweise. Fahrten bei Dunkelheit sollten außerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderer Vorsicht erfolgen.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden oder größeren Sachschäden sind Polizei oder Gendarmerie zu verständigen. In Kreisverkehren ist die jeweilige Beschilderung zu beachten; in den meisten Fällen haben Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt. Es besteht Anschnallpflicht. Zur vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung gehören Warndreiecke. Das Mitführen von Warnwesten und eines Verbandskastens wird empfohlen bzw. ist je nach Fahrzeugart vorgeschrieben. Winterreifen oder Schneeketten können in bestimmten Regionen und bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sein.
Die zulässige Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 ‰ für Fahrer von Pkw ohne Anhänger. Für Fahrer bestimmter anderer Fahrzeugarten (z. B. Lkw, Busse oder Fahrzeuge mit Anhänger) gilt 0,0 ‰.
Straßengebühren: Die Benutzung der türkischen Autobahnen sowie zahlreicher Schnellstraßen ist mautpflichtig. Die Maut wird überwiegend über das elektronische HGS-System (Hızlı Geçiş Sistemi) erhoben. Hierfür ist ein HGS-Transponder oder ein entsprechendes HGS-Konto erforderlich. Informationen und den HGS-Aufkleber erhalten Sie bei türkischen Postämtern (PTT) sowie an vielen großen Raststätten und Tankstellen. Das Guthaben kann dort oder per Bank-App aufgeladen werden.
Telefon: Deutschland - Türkei: +90, Türkei-Deutschland: +49 ohne die erste Null der Ortsvorwahl.
Unfallnotruf: In der gesamten Türkei gilt die einheitliche Notrufnummer 112. Über diese Nummer werden Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr sowie weitere Notfalldienste koordiniert.
Pannenhilfe: In der Türkei leisten verschiedene Pannen- und Abschleppdienste Hilfe. Der türkische Automobilclub Türkiye Turing ve Otomobil Kurumu (Turing) unterhält Service- und Kontaktstellen im Land. Die Inanspruchnahme von Pannenhilfe ist in der Regel kostenpflichtig.
ADAC-Mitglieder können im Pannenfall die ADAC-Pannenhilfe Ausland unter +49 89 22 22 22 kontaktieren oder die ADAC-Pannenhilfe-App nutzen. Je nach Mitgliedschaft organisiert der ADAC die Hilfe über seine Partner vor Ort.
Devisen: Die Einfuhr von Fremdwährungen und Türkischen Lira ist grundsätzlich unbeschränkt möglich. Werden Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mitgeführt, sind die geltenden Anmelde- und Deklarationsvorschriften der Zollbehörden zu beachten. Bei der Ausfuhr größerer Bargeldbeträge können ebenfalls Nachweise oder Zollanmeldungen erforderlich sein.
Camping: Die Türkei verfügt über ein gut ausgebautes Angebot an Campingplätzen, das von einfachen Naturcampingplätzen bis zu modern ausgestatteten Ferien- und Glampinganlagen reicht. Besonders entlang der Ägäis- und Mittelmeerküste sowie in touristischen Regionen besteht eine große Auswahl. Die Hauptsaison dauert in den meisten Regionen von April bis Oktober, viele Plätze im Süden des Landes sind jedoch länger oder ganzjährig geöffnet.
Wildcampen ist nicht grundsätzlich verboten, kann jedoch regional eingeschränkt oder untersagt sein, insbesondere in Nationalparks, Naturschutzgebieten und an einigen Küstenabschnitten. Aus Sicherheits- und Naturschutzgründen wird empfohlen, ausgewiesene Campingplätze zu nutzen. In Nationalparks ist das Campen grundsätzlich nur auf dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
Das Stromnetz arbeitet mit 230 Volt Wechselstrom (50 Hz). Es werden die in Deutschland üblichen Steckdosen (Typ C und F) verwendet, sodass in der Regel kein Reiseadapter erforderlich ist.
Allgemeine Informationen:
| 06100 | Emek/Ankara, Ministerium für Kultur u. Tourismus der Rep. Türkiye |
| Ismet Inonu Boulevard Nr. 32 | |
| Tel.: +90 (312) 4708000 | |
| https://www.ktb.gov.tr/ |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| 06680 | Ankara-Kavaklidere, Deutsche Botschaft |
| 114, Atatürk Bulvari | |
| 06552 | Cankaya-Ankara, Post: Posta Kutusu 54 |
| Telefon: +90 312 455 51 00, Fax: +90 312 455 53 37 | |
| https://tuerkei.diplo.de/tr-de/vertretungen/ |
Währung:
| Währungseinheit: | 1 Türkische Lira (TRY) = 100 Kurus |
| Devisenkurs: | 100 TRY = ca. 2.68 Euro 1 Euro = ca. 48.33 TRY (Stand: Okt. 2025) |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.