Informationen zur Anreise in die Tschechische Republik
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen einen für die Aufenthaltsdauer gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de. Alle Reisende müssen bei Ankunft auf Anfrage den Besitz ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthaltes und für die Rückreise (ca. € 50.- pro Person u. Tag) nachweisen können.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Leinen- und Maulkorbpflicht werden von den Gemeinden geregelt.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft der Tschechischen Republik, Wilhelmstraße 44, 10117 Berlin, Tel. 030/22 63 80, Fax 030/22 63 81 21.
Kfz: Nationaler Führer- und Zulassungsschein sind ausreichend. Das Länderkennzeichen (D-Schild) muss am Fahrzeug angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein. Ist der Fahrer nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Eigentümers vorliegen. Der Fahrer darf keinen Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte" wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis gilt und im Schadensfall die Abwicklung erleichtert. Da die Mindestdeckungssummen in der Tschechischen Republik deutlich unter deutschen Standards liegen, wird der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenunfallversicherung im Heimatland für die Aufenthaltsdauer in der Tschechischen Republik dringend geraten. Kraftfahrzeuge mit erkennbarem Karosserieschaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land verlassen, daher diese bei der Einreise an der Grenze, bzw. an der tschechischen Unfallstelle von der Grenzpolizei/Polizei ausstellen lassen. Im letzten Fall muss im Schadensprotokoll auch vermerkt sein, das keine Einwände gegen die Ausreise bestehen. Die in Deutschland erlaubten Zusatzbremsleuchten müssen abgedeckt oder außer Betrieb gesetzt werden. Ein Set mit Ersatzglühbirnen ist vorgeschrieben. Spikesreifen sind ganzjährig verboten. Es empfiehlt sich für Caravans und Reisemobile ein Inventarverzeichnis mitzuführen.
Verkehrsvorschriften: Das im Kreisverkehr befindliche Fahrzeug hat Vorfahrt, solange dies nicht durch Verkehrsschilder aufgehoben wird. An allen Fußgängerüberwegen haben die Fußgänger stets Vorrang. Parkverbot ist erkennbar an gelben durchgehenden oder unterbrochenen Streifen am Fahrbahnrand. Gegen Parksünder wird streng vorgegangen. Alle Kfz müssen das ganze Jahr über mit Abblendlicht fahren. Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden. Man sollte sich ein Schadensprotokoll erstellen lassen. Kindersitze (bis 12 Jahre und kleiner als 1.50 m) sind Pflicht. Es besteht Anschnallpflicht und absolutes Alkoholverbot!
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.LEZ-Czechia.cz oder www.Green-Zones-App.eu.
Straßengebühren: Auf Autobahnen und Schnellstraßen benötigt man eine Autobahn-Vignette, die an den Grenzübergängen, UAMK-Zweigstellen, auf Postämtern, sowie an einigen Tankstellen erhältlich ist.
Telefon: Deutschland-CZ: 00420. CZ-Deutschland: 0049. Bei Telefonaten im Land wird vor der Nummer keine Null gewählt.
Unfallnotruf: Polizei: 158 oder 112, Rettungsdienst: 155, Feuerwehr: 150.
Pannenhilfe: leistet der Automobilclub UAMK CR rund-um-die-Uhr unter Tel. 1230. Auf Autobahnen kann die Pannenhilfe über orangefarbene Notrufsäulen (alle 2 km) gerufen werden. ADAC-Notrufstation Tel. 26110 4351 (ganzjährig). Die Pannenhilfe ist kostenpflichtig.
Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbeschränkt möglich. Eine Deklaration ist erforderlich, wenn Fremd- und Landeswährung den Gesamtwert von 15000 Euro übersteigt.
Camping: Die Campingplätze unterliegen einer staatlichen Klassifizierung und sind in drei Kategorien eingeteilt. Die sanitären Anlagen sind meist einfach, aber durchaus annehmbar. Nicht auf allen Campingplätzen gibt es Stromanschlüsse. Außerhalb der offiziellen Plätze ist freies Campen verboten. Mit Genehmigung des Eigentümers darf auf Privatgrundstücken nur dann übernachtet werden, wenn eine Toilette vorhanden ist. Das Stromnetz ist auf 220 Volt (50 Hz) ausgelegt (in Prag teilweise 110 V). Vereinzelt gibt es auch noch 120 Volt. Schukostecker sind kaum verwendbar; es wird empfohlen, ein Adapterkabel mit Flachstecker oder Schukostecker nach französischer Norm mitzuführen.
Wassersport: Für die Einfuhr von Booten und deren Anhänger sind keine Grenzdokumente erforderlich. Sie werden beim Grenzübergang in den Pass eingetragen.
Allgemeine Informationen:
D-10117 | Berlin, Tschechische Zentrale für Tourismus |
Wilhelmstraße 44 | |
Tel. 030/204 47 70, Fax 030/204 47 70 | |
www.czechtourism.com, berlin@czechtourism.com |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
CZ-11801 | Prag 1, Deutsche Botschaft |
Vlasská 19, Malá Strana | |
CZ-11800 | Prag 1, Post: P.O.Box 88 |
Tel. 00420 2/57 53 14 81, Fax 00420 2/57 11 33 18 | |
www.prag.diplo.de, info@prag.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben.
Währungseinheit: | 1 Tschechische Krone (CZK) = 100 Haleru |
Devisenkurs: | 100 CZK = ca. 4.09 Euro 1 Euro = ca. 24.40 CZK (Stand: Okt. 2023) |
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.