Informationen zur Anreise in die Tschechische Republik

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Deutsche Staatsbürger können mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Tschechien einreisen. Da Tschechien Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums ist, sind Grenzkontrollen in der Regel nicht vorhanden; ein gültiges Ausweisdokument ist jedoch stets mitzuführen.
Kinder benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass). Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Leinen- und Maulkorbregelungen können von Gemeinden und lokalen Behörden unterschiedlich festgelegt werden.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft der Tschechischen Republik, Wilhelmstraße 44, 10117 Berlin, Tel. 030/22 63 80, Fax 030/22 63 81 21.

Kfz: Nationaler Führer- und Zulassungsschein sind ausreichend. Das Länderkennzeichen (D-Schild) muss am Fahrzeug angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein. Wird ein fremdes Fahrzeug genutzt, empfiehlt sich die Mitführung einer schriftlichen Nutzungsvollmacht des Fahrzeughalters. Für Kraftfahrzeuge besteht Versicherungspflicht. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie im Schadensfall die Abwicklung erleichtern kann.

Verkehrsvorschriften: Das im Kreisverkehr befindliche Fahrzeug hat Vorfahrt, solange dies nicht durch Verkehrsschilder aufgehoben wird. An allen Fußgängerüberwegen haben die Fußgänger stets Vorrang. Gelbe Fahrbahnrandmarkierungen sind zu beachten: Eine durchgehende gelbe Linie bedeutet Halte- und Parkverbot, eine unterbrochene gelbe Linie kennzeichnet ein Parkverbot. Verstöße gegen Park- und Haltevorschriften werden konsequent geahndet. Alle Kfz müssen das ganze Jahr über mit Abblendlicht fahren. Bei Unfällen mit Personenschäden, erheblichen Sachschäden oder bei Meinungsverschiedenheiten über den Unfallhergang sollte die Polizei verständigt werden. Kindersitze für Kinder bis 12 Jahre und kleiner als 1.50 m sind Pflicht. Es besteht Anschnallpflicht und absolutes Alkoholverbot!

Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.LEZ-Czechia.cz oder www.Green-Zones-App.eu.

Straßengebühren: Für die Benutzung der meisten Autobahnen und ausgewählter Schnellstraßen in der Tschechischen Republik benötigen Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine gültige elektronische Vignette (E-Vignette). Diese ist an das Fahrzeugkennzeichen gebunden und kann online, an offiziellen Verkaufsstellen, auf Postämtern, an ausgewählten Tankstellen sowie an Selbstbedienungsautomaten erworben werden. Motorräder sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen einer streckenabhängigen elektronischen Maut.

Telefon: Deutschland - Tschechischen Republik: +420. Tschechischen Republik - Deutschland: +49. Bei Telefonaten im Land wird vor der Nummer keine Null gewählt.

Unfallnotruf: Europäischer Notruf: 112, Polizei: 158, Rettungsdienst: 155, Feuerwehr: 150.

Pannenhilfe: leistet der tschechische Automobilclub UAMK rund um die Uhr unter der Rufnummer 1230. Mitglieder eines Automobilclubs (z. B. ADAC) sollten die Notrufnummer ihres jeweiligen Clubs mitführen. Die Inanspruchnahme von Pannenhilfsdiensten kann kostenpflichtig sein, sofern kein entsprechender Schutzbrief oder Versicherungsschutz besteht.

Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen sowie der tschechischen Landeswährung ist grundsätzlich zulässig. Bei der Mitnahme größerer Bargeldbeträge können im Rahmen der geltenden EU- und Zollvorschriften Nachweise über Herkunft und Verwendungszweck verlangt werden. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die aktuell geltenden Bestimmungen informieren.

Camping: Campingplätze sind in der Regel privat betrieben und werden nach gängigen europäischen Standards (häufig Sterneklassifizierung) geführt. Die Ausstattung der Plätze ist heute überwiegend gut bis sehr gut; moderne Sanitäranlagen und Stromanschlüsse gehören auf den meisten Campingplätzen zum Standard.
Wildcampen ist in der Tschechischen Republik grundsätzlich nicht erlaubt. Übernachtungen außerhalb offizieller Campingplätze sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundstückseigentümers gestattet.
Stromversorgung erfolgt landesweit mit 230 Volt / 50 Hz. Es werden überwiegend Steckdosen der Typen C und E verwendet. Deutsche Schuko-Stecker sind in vielen Fällen nutzbar, ein Adapter kann jedoch je nach Ausstattung einzelner Anlagen sinnvoll sein.

Wassersport: Für die vorübergehende Einreise mit Sportbooten und Anhängern aus EU-Mitgliedstaaten bestehen in der Regel keine besonderen Zoll- oder Grenzformalitäten. Es wird empfohlen, entsprechende Eigentums- und Zulassungsdokumente mitzuführen.

Allgemeine Informationen:

10117 Berlin, Tschechische Zentrale für Tourismus
Wilhelmstraße 44
Tel. 030/204 47 70, Fax 030/204 47 70
www.czechtourism.com, berlin@czechtourism.com



Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

11801 Prag 1, Deutsche Botschaft
Vlašská 19, Malá Strana
11800 Prag 1, Post: P.O. Box 88
Tel. +420 257 113 111, Fax +420 257 113 318
www.prag.diplo.de


Währung:

Währungseinheit: 1 Tschechische Krone (CZK) = 100 Haleru
Devisenkurs: 100 CZK = ca. 4.09 Euro
1 Euro = ca. 24.38 CZK (Stand: Okt. 2025)


Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.

Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.

Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.

Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.