Informationen zur Anreise in die Slowakische Republik

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Es wird ein bis zum letzten Aufenthaltstag gültiger Reisepass oder Personalausweis benötigt. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Krankenversicherung: Alle Reisenden müssen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Für Deutsche genügt als Nachweis die Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzlich empfehlen wir für die Dauer des Aufenthalts beim Heimatversicherer eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Sie muss Leistungen, wie zum Beispiel die Kostenübernahme bei der Überführung im Krankheitsfall in das Heimatland, gewährleisten.

Impfbescheinungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: saisonal FSME.

Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de, Hinweise zur Mitnahme von anderen Tieren bei der Botschaft der Slowakischen Republik: Hildebrandstraße 25, 10785 Berlin, Tel. 030/88 92 62 01, Fax 030/88 92 62 22.

Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Besitzern älterer Führerscheine (grau) wird empfohlen einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen um Probleme zu vermeiden. Das Länderkennzeichen »D« muss am Fahrzeug und am Anhänger angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges, muss er im Besitz einer Benutzungsvollmacht des Eigentümers sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und im Schadensfall die Abwicklung erleichtert. Wegen niederer Deckungssummen in der Slowakischen Republik raten wir dringend, für die Dauer des Aufenthalts, zum Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenunfallversicherung im Heimatland. Achtung: Fahrzeuge mit sichtbaren Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen. Deshalb bei der Einreise an der Grenze/Slowakische Unfallstelle diese sich von der Grenzpolizei/Polizei ausstellen lassen. Bei Unfall immer die Polizei rufen.

Verkehrsvorschriften: Abbiegende Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Parkverbot besteht bei durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand. Halte- und Parkverbot besteht auf Brücken, 15m vor und hinter Bahnübergängen, in Tunnels und Unterführungen. Beim Parken muss ein mindestens 3m breiter Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen dem parkenden Kfz und der Straßenbahn muss ein Abstand von 3.50 m eingehalten werden. Das Abblendlicht muss ganzjährig, auch tagsüber, eingeschaltet sein. Die in Deutschland erlaubten Zusatzbremsleuchten müssen abgedeckt, oder außer Betrieb gesetzt werden. Auto- und Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mitführen und anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen. Telefonieren ohne Freisprechanlage ist während der Fahrt verboten. Fußgänger dürfen auf der Straße kein Handy/iPod benutzen. Es besteht ­Anschnallpflicht und absolutes Alkoholverbot.

Straßengebühren: Die Benutzung von Autobahnen und Straßen mit vier Fahrspuren ist gebührenpflichtig. Straßengebühren werden in Form einer Vignette erhoben, die an Grenzübergängen, in Postämtern und in Tankstellen nahe der gebührenpflichtigen Straßen erhältlich ist. Für Wohnwagen wird eine eigene Vignette verlangt! Informationen unter www.bratislava.de/Slowakei_Maut_Vignette/slowakei_maut_vignette.html.

Unfallnotruf: Europaweite Notrufnummer 112. Polizei: 158, Unfall­rettung: 155, Feuerwehr: 150.

Pannenhilfe: leistet der ASA, ein Pannenhilfsunternehmen des SATC. Tel. 18 124 oder 02/68 24 92 11. Die ADAC-Notrufstation befindet sich in der Tschechischen Republik und ist auch für die Slowakische Republik zuständig: Tel. 0042 02/61 10 43 51/52.

Telefon: Deutschland – Slowakische Republik: 00421. Slowakische Republik – Deutschland 0049.

Devisen: Bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung bestehen keine Beschränkungen. Deklaration bei Ein- und Ausreise aus oder in ein Nicht-EU-Land ab einem Wert von 10000 Euro.
Camping: In der Slowakischen Republik gibt es ca. 100 Campingplätze. Fast alle befinden sich in privatem Besitz. Die sanitären Anlagen sind meist einfach, aber mit allem Erforderlichen ausgerüstet. Das Übernachten außerhalb von Campingplätzen ist verboten. Ebenfalls ist es strengstens untersagt in Waldnähe ein offenes Feuer zu entzünden. Das Stromnetz ist auf eine Netzspannung von 220 Volt (50 Hz) ausgelegt Es wird empfohlen, einen Adapter mitzuführen. Flache Euro-Stecker passen meistens problemlos.

Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Booten und deren Anhängern sind keine besonderen Grenzdokumente erforderlich. Boote werden am Grenzübergang in den Pass eingetragen.

Allgemeine Informationen:

D-10785 Berlin, Slowakische Zentrale für Tourismus
Hildebrandstr. 25
Tel. 030/25 94 26 40, Fax 030/25 94 26 41
www.slovakia.travel/de, office.de@slovakia.travel

Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

SK-81303 Bratislava, Deutsche Botschaft
Hviezdoslavovo Nam. 10
Tel. 0042 12/59 20 44 00, Fax 0042 12/54 41 96 34
Pass-/Visastelle: Tel. 0042 12/54 43 14 80
www.pressburg.diplo.de, info@pressburg.diplo.de

Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.