Informationen zur Anreise in die Slowakische Republik
Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Slowakische Republik einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Auch Kinder benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument. Hierfür können ein Reisepass, ein Personalausweis oder ein noch gültiger Kinderreisepass verwendet werden. Seit dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe in Deutschland nicht mehr neu ausgestellt; bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit ihre Gültigkeit.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Krankenversicherung: Für die Einreise in die Slowakische Republik besteht für deutsche Staatsangehörige keine Pflicht zum Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sollten jedoch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführen, mit der medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitssystem der Slowakei in Anspruch genommen werden können.
Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung wird empfohlen. Diese übernimmt je nach Tarif Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der EHIC nicht abgedeckt werden, beispielsweise den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland, Behandlungskosten in Privatkliniken oder weitere Zusatzleistungen.
Impfbescheinungen: Für die Einreise in die Slowakische Republik sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) aktuell zu halten. Darüber hinaus wird insbesondere bei Aufenthalten in Wald- und Wiesengebieten während der Zeckensaison eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Beim Aufenthalt in der Slowakischen Republik können je nach Gemeinde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln besondere Vorschriften für das Führen von Hunden gelten. Es empfiehlt sich daher, Leine und gegebenenfalls einen Maulkorb mitzuführen.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de, Hinweise zur Mitnahme von anderen Tieren bei der Botschaft der Slowakischen Republik: Hildebrandstraße 25, 10785 Berlin, Tel. Tel.: +49 30 88926200, Fax: +49 30 88926222.
Kfz: Der deutsche nationale Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) werden in der Slowakischen Republik anerkannt. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug und gegebenenfalls am Anhänger angebracht sein, sofern es nicht bereits im Euro-Kennzeichen enthalten ist.
Fahrer, die nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind, sollten eine schriftliche Benutzungsvollmacht des Halters mitführen, insbesondere bei einem Grenzübertritt oder einer Kontrolle.
Für Kraftfahrzeuge besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte ist innerhalb der EU zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch als Versicherungsnachweis empfohlen und kann die Abwicklung im Schadensfall erleichtern.
Bei einem Verkehrsunfall sollten Unfallstelle und Fahrzeuge zunächst gesichert werden. Bei Personenschäden, erheblichem Sachschaden, Streitigkeiten über den Unfallhergang oder Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss ist die Polizei zu verständigen. Bei geringfügigen Sachschäden ohne Meinungsverschiedenheiten genügt in der Regel das Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts.
Verkehrsvorschriften: In der Slowakischen Republik gelten teilweise von Deutschland abweichende Verkehrsregeln. Das Abblendlicht muss ganzjährig auch am Tag eingeschaltet sein. Für Fahrer und alle Mitfahrenden besteht Anschnallpflicht. Motorrad- und Mopedfahrer müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen. In jedem Kraftfahrzeug muss mindestens eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden. Sie ist anzulegen, wenn das Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines Unfalls auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand verlassen wird.
Das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Halte- und Parkverbote sind unbedingt zu beachten. Beim Parken darf der Verkehr, insbesondere Schienenfahrzeuge und andere Verkehrsteilnehmer, nicht behindert werden. Es besteht Anschnallpflicht und absolutes Alkoholverbot.
Straßengebühren: Für die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in der Slowakischen Republik ist für die meisten Kraftfahrzeuge eine elektronische Vignette (E-Vignette) erforderlich. Diese kann vor Reiseantritt online oder über die offizielle App sowie an autorisierten Verkaufsstellen, beispielsweise an Grenzübergängen und Tankstellen, erworben werden.
Bei Gespannen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen genügt die Vignette für das Zugfahrzeug. Überschreitet das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen, ist für den Anhänger eine zusätzliche E-Vignette erforderlich. Motorräder sind von der Vignettenpflicht befreit.
Weitere Informationen sowie den Erwerb der E-Vignette bietet das offizielle slowakische Mautportal eZnámka: https://eznamka.sk/de/evignettes/types-and-prices
Unfallnotruf: Europaweite Notrufnummer 112. Polizei: 158, Rettungsdienst: 155, Feuerwehr: 150.
Pannenhilfe: Pannenhilfe in der Slowakischen Republik leistet der ADAC-Partnerclub Autoklub Slovakia Assistance (ASA). ASA (24-Stunden-Service): Tel.: +421 2 4920 5949
Die ADAC-Auslandshilfe (24 Stunden): Tel.: +49 89 22 22 22
Telefon: Deutschland – Slowakische Republik: +421. Slowakische Republik – Deutschland +49.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln zwischen Deutschland und der Slowakischen Republik bestehen keine Beschränkungen.
Bei der Einreise in die Europäische Union oder der Ausreise aus der Europäischen Union müssen Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr (oder dem Gegenwert in anderen Währungen bzw. anderen Barmitteln) bei den Zollbehörden angemeldet werden.
Camping: In der Slowakischen Republik gibt es ca. 100 Campingplätze, die sich überwiegend in landschaftlich reizvollen Regionen, an Seen sowie in den Nationalparks befinden. Die Ausstattung reicht von einfachen Naturcampingplätzen bis hin zu modernen Campinganlagen mit guter Infrastruktur.
Das Übernachten außerhalb ausgewiesener Camping- oder Stellplätze (Wildcampen) ist grundsätzlich nicht gestattet. Offenes Feuer darf nur an ausdrücklich dafür vorgesehenen Feuerstellen entzündet werden; insbesondere in Wäldern und deren Nähe gelten strenge Brandschutzvorschriften.
Die Stromversorgung erfolgt mit 230 Volt Wechselspannung (50 Hz). Für Reisende aus Deutschland ist in der Regel kein Reiseadapter erforderlich, da die in Deutschland üblichen Stecker (Eurostecker und Schuko-Stecker) in den meisten Steckdosen verwendet werden können.
Wassersport: Für die vorübergehende Einfuhr von Sportbooten und Bootsanhängern aus Deutschland sind innerhalb der Europäischen Union keine besonderen Zoll- oder Grenzdokumente erforderlich. Es empfiehlt sich, die Registrierungs- oder Eigentumsnachweise des Bootes mitzuführen. Für das Befahren einzelner Gewässer können besondere Vorschriften oder Genehmigungen gelten. Vor Fahrtantritt sollten daher die jeweils geltenden regionalen Bestimmungen beachtet werden.
Allgemeine Informationen:
| D-10785 | Berlin, Slowakische Zentrale für Tourismus |
| Hildebrandstr. 25 | |
| Tel.: +49 30 25942640, Fax: +49 30 25942641 | |
| www.slovakia.travel/de, office.de@slovakia.travel |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
| SK-81303 | Bratislava, Deutsche Botschaft |
| Hviezdoslavovo Nam. 10 | |
| Tel.: +421 2 5920 4400 | |
| www.pressburg.diplo.de, info@pressburg.diplo.de |
Campingplätze:
Die Gebühren-Angaben sind in EURO.
Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.
Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.
Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.