Informationen zur Anreise in die Schweiz

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Für die Einreise in die Schweiz benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Dies gilt auch für minderjährige Reisende. Die Reisedokumente müssen während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt www.auswaertiges-amt.de.

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt.

Dokumente für Haustiere: Für die Einreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen ist ein gültiger EU-Heimtierausweis erforderlich. Das Tier muss durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein und über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Bei einer Erstimpfung ist vor der Einreise eine vorgeschriebene Wartefrist zu beachten.
Für bestimmte Tierarten sowie für die Einfuhr von Vögeln können zusätzliche veterinärrechtliche Bestimmungen gelten. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die aktuellen Vorschriften informieren.
Bitte beachten Sie, dass für kupierte Hunde (gekürzte Ohren und/oder Rute) besondere Einfuhrbeschränkungen gelten. Ausnahmen können bei vorübergehenden Aufenthalten unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Weitere Informationen erteilt die Schweizer Botschaft, Otto-von-Bismarck-Allee 4a, 10557 Berlin, Tel. Telefon: +49 30 390 40 00, E-Mail: berlin@eda.admin.ch.

Kfz: Nationaler Führerschein und die nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länderkennzeichen »D« muss am Fahrzeug angebracht, bzw. im EU-Nummernschild enthalten sein. Die Grüne Karte ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, ihre Mitnahme wird jedoch empfohlen, insbesondere zur vereinfachten Abwicklung im Schadensfall.

Caravans: Für Wohnwagen (Caravans) und Sportgeräteanhänger gelten in der Schweiz besondere Vorschriften. Sämtliche Längenangaben beziehen sich auf die Gesamtlänge einschließlich Deichsel.

maximale Breite/Länge Geltungsbereich
2,55/12 m Caravans und Sportgeräteanhänger sind innerhalb der aufgeführten Abmessungen nicht bewilligungspflichtig. Bei Überschreiten dieser Maße wird die Einreise verweigert.
18,75 m max. Gesamtlänge des Gespanns


Achtung:
Bitte beachten Sie, dass auf einzelnen Berg- und Nebenstraßen Fahrverbote oder besondere Beschränkungen für Gespanne gelten können. Auf bestimmten Strecken sind beispielsweise nur Fahrzeuge bis zu einer festgelegten Breite zugelassen. Maßgeblich sind die örtlichen Verkehrszeichen und Beschilderungen.
Bei Fahrten mit Anhänger ist außerdem eine Sicherheitsverbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (z. B. Abreißseil oder Sicherungskabel) vorgeschrieben.

Verkehrsvorschriften: Auf Bergstraßen ist besonders vorsichtig zu fahren. Auf engen Strecken wird in der Regel dem bergauffahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, sofern die örtlichen Gegebenheiten oder Verkehrszeichen nichts anderes vorsehen.
Straßenbahnen genießen im Straßenverkehr häufig Vorrang. Achten Sie insbesondere in Städten auf die entsprechende Beschilderung und die Verkehrsführung.
In der Schweiz besteht auch tagsüber Lichtpflicht für Motorfahrzeuge. Es muss mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht gefahren werden. In Tunneln ist das Fahren mit Licht vorgeschrieben. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten dürfen bei entsprechend schlechten Sichtverhältnissen verwendet werden.
In den sogenannten „Blauen Zonen“ darf nur mit einer korrekt eingestellten Parkscheibe geparkt werden. Die zulässige Parkdauer richtet sich nach den örtlichen Bestimmungen. Verkehrszeichen sowie Fahrbahnmarkierungen sind stets zu beachten.
Für Fahrer und Mitfahrer besteht Anschnallpflicht. Motorradfahrer und Mitfahrer müssen einen zugelassenen Schutzhelm tragen.
Promillegrenze 0,5 - für bestimmte Fahrzeugführer, insbesondere Neulenker während der Probezeit, gilt ein Alkoholverbot (0,1 Promille).

Straßengebühren: Die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostraßen (grüne Beschilderung) ist für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gebührenpflichtig. Es besteht Vignettenpflicht.
Für Pkw und Anhänger ist jeweils eine separate Autobahnvignette erforderlich. Die Vignette ist nicht strecken-, sondern zeitbezogen gültig.
Die Vignette kostet 40 CHF (bzw. entsprechender Gegenwert in Euro). Sie ist 14 Monate gültig und gilt jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die Vignette ist an Grenzübergängen, Tankstellen, Poststellen sowie bei Automobilclubs erhältlich. Zusätzlich kann seit 2023 die digitale E-Vignette online erworben werden unter: www.e-vignette.ch.

Wichtige Hinweise: Das Fahren ohne gültige Vignette ist strafbar und wird mit einer Ersatzabgabe geahndet. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t unterliegen nicht der Vignettenpflicht, sondern der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ch.ch/de/autobahnvignette/

Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.

Telefon: Deutschland - Schweiz +41. Schweiz - Deutschland +49, dann jeweils die Durchwahl ohne die erste Null der Ortsnetzkennzahl.

Unfallnotruf: Polizei: 117, Feuerwehr 118, Unfallrettung: 144, Europäischer Notruf: 112, Pannenhilfe: 140 (TCS-für Mitglieder).
Auf Autobahnen und wichtigen Verkehrsachsen befinden sich in regelmäßigen Abständen Notrufeinrichtungen. In abgelegenen Bergregionen und auf Passstraßen können teilweise weiterhin Notrufsäulen von Automobilclubs wie TCS oder ACS vorhanden sein. In der Praxis erfolgt die Alarmierung heute jedoch überwiegend über Mobiltelefon. Bitte beachten Sie, dass die Mobilfunkabdeckung in Bergregionen eingeschränkt sein kann.

Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landes- und Fremdwährung ist grundsätzlich ohne Beschränkung möglich.

Camping: Das Übernachten außerhalb offizieller Campingplätze (freies Campen bzw. Wildcamping) ist in der Schweiz kantonal und kommunal unterschiedlich geregelt. Es kann erlaubt, geduldet oder verboten sein. In der Regel ist das Übernachten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundstückseigentümers zulässig. Eine vorherige Information bei der jeweiligen Gemeinde wird empfohlen.
Auf nahezu allen Campingplätzen wird eine ortsabhängige Kurtaxe bzw. Tourismusabgabe erhoben. Zusätzlich können in einzelnen Regionen kantonale oder lokale Abgaben anfallen.
Bei Reservierungen können Bearbeitungsgebühren anfallen, die im Falle einer Stornierung nicht immer erstattet werden. Es wird empfohlen, die jeweiligen Stornierungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
Die Stromversorgung auf Campingplätzen erfolgt in der Regel mit 230 Volt Wechselstrom (50 Hz). Für den Anschluss werden häufig spezielle Adapterstecker nach Schweizer Norm (Typ J) benötigt.

Wassersport: Für die vorübergehende Nutzung von Sportbooten im grenznahen Bereich (z. B. auf Rhein oder Bodensee) gelten erleichterte zoll- und schifffahrtsrechtliche Bestimmungen.
In der Regel ist für kurzfristige Aufenthalte keine gesonderte Einfuhrabfertigung erforderlich, sofern das Boot nur vorübergehend genutzt und anschließend wieder ausgeführt wird. Je nach Gewässer, Nutzungsart und Herkunftsland können jedoch Registrierungs- oder Nachweispflichten bestehen.
Es wird empfohlen, sich vor der Einreise mit dem Boot bei den zuständigen Zoll- oder Schifffahrtsbehörden über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

Allgemeine Informationen:

60325 Frankfurt/Main, Schweiz Tourismus (MySwitzerland)
Mendelssohnstraße 87
Tel. 00800/100 200 29 (gebührenfrei)
www.myswitzerland.com, info@myswitzerland.com

Ebenfalls Auskunftsstelle für das Fürstentum Liechtenstein.


Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

3006 Bern, Deutsche Botschaft
Willadingweg 83
3000 Bern 16, Post: Postfach 250
Tel. +41 31/359 41 11, Fax +41 31/359 44 44
www.bern.diplo.de, info@bern.diplo.de


Währung:

Währungseinheit: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen
Devisenkurs: 1 CHF = ca. 0.93 Euro
1 Euro = ca. 1.06 CHF (Stand: Okt. 2025)


Campingplätze:

Die Gebühren-Angaben sind in EURO.

Es werden die Gebühren in der Hochsaison für einen Standard-Stellplatz inklusive zwei Personen angegeben. Die Strom- und Nebenkosten (Kurtaxe, Umweltgebühr etc.) werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Preis soll ausschließlich zur Orientierung dienen, damit Sie wissen, ob es sich um einen günstigen oder höherpreisigen Campingplatz handelt.

Den für Sie aktuellen Preis erfahren Sie direkt am Campingplatz bzw. bei einer Buchung. Dieser ist zumeist abhängig von der Saison, der Stellplatzgröße, dem Komfort auf dem Stellplatz oder der Art Ihres Fahrzeugs, weshalb wir hier keine genauen Angaben veröffentlichen können.

Sind keine Gebühren angegeben, wurden uns in den letzten beiden Jahren keine Preise gemeldet. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass sich auch die angegebenen Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen verändert haben.