KANDA VIKING

Russische Föderation

Beschreibung:

Stellplatz an einem See im lichten Waldgelände, bei einer kleinen Ferienhaussiedlung. Stellflächen auf Sand. Touristen-/Dauerstellplätze 3/0.

Land:
Russische Föderation
Stadt:
184030 Fedoseyevka
Webseite:
www.kandalaksha.su/kanda-viking-camp-re-openes/
Öffnungszeiten:
Juni bis Okt.

Ausstattung:

  • Lage: schön
  • Geräuschkulisse: überwiegend ruhig
  • sandiger Grund
  • kiesig, harter Grund
  • teilweise Schatten
  • Frischwasseranschluss
  • Badegelegenheit im offenen Gewässer
  • Angeln

Standort:

E 105, St. Petersburg-Murmansk, gegenüber der Abfahrt nach Fedoseyevka in die unbefestigte Straße einbiegen, ca. 850 m.

GPS: 67°5'55" N / 32°7'26" E oder Lat/Lon: 67.098611 / 32.123889

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Informationen zur Anreise:

Besondere Vorschriften und Regelungen

Personaldokumente: Deutsche Staatsbürger benötigen einen Reisepass. Dieser muss mindestens drei Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass mit Foto. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Krankenversicherung: Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Siehe dazu: www.russische-botschaft.de

Visum: Ein Visum ist Vorschrift. Es wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt und gilt für einen bestimmten Termin und für festgelegte Ortschaften. Wichtige Voraussetzung ist 1) der Nachweis einer Unterkunft, also z. B. eine Campingplatzbuchung über einen Reiseveranstalter und 2) muss bei jedem Visaantrag die genaue Fahrtroute mitgeteilt werden. Reisende mit dem Kfz müssen im Visaantrag unter Reisezweck »Autotourist« angeben. Bei Reisen in die russische Enklave Kaliningrad muss das Visum zusätzlich für Kaliningrad ausgestellt sein.
Spezielle Auskunft erteilt die Botschaft der Russischen Föderation:
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin, Tel. 030/229 11 10, Fax 229  93  97, www.russische-botschaft.de, info@russische-botschaft.de
Konsularabteilung: Behrenstr. 66, 10117 Berlin, Tel. 030/22 65 11 84, Fax 22 65 19 99, infokonsulat@rusbotschaft.de

Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfungen: Hepatitis A und Typhus, regional FSME.

Dokumente für Haustiere: Hunde und Katzen benötigen einen Mikrochip sowie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (»EU-Heimtierausweis«), das nicht älter als 10 Tage sein darf. Zudem ist eine eingetragene Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage, jedoch maximal 12 Monaten vor der Abreise vorgenommen wurde, erforderlich. Außerdem sind die Einfuhrbestimmungen des Heimatlandes zu berücksichtigen. Informationen hierzu sind rechtzeitig vorab beim Tierarzt einzuholen. Andere Haustiere benötigen ebenfalls ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 10 Tage sein darf. Die Einfuhr von Tauben ist verboten. In Hotels sind Haustiere generell nicht erlaubt.

Spezielle Informationen erteilt die Botschaft der Russischen Föderation: Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin, Tel. 030/22 65 11 84, Fax 030/22 65 19 99, Email infokonsulat@russische-botschaft.de, www.russische-botschaft.de.

Kfz: Der nationale Führerschein mit der Übersetzung in die russische Sprache (diese ist kostenpflichtig an der Grenze erhältlich) ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird jedoch dringend empfohlen. Die nationale Zulassung ist notwendig. Bei der Einreise muss sich der Reisende schriftlich verpflichten, das Kfz wieder auszuführen. Bei der Ausreise muss dieses Dokument der Zollbehörde vorgelegt werden. Wer mit dem Auto anreist, sollte sein Visum bei der ersten Übernachtung auf dem Campingplatz registrieren lassen. Das Autokennzeichen sollte im Visum eingetragen sein. Das Länderkennzeichen »D« muss am Fahrzeug und am Anhänger angebracht sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die »Internationale Grüne Versicherungskarte« gilt nicht. Bei der Einreise ist über die russische Versicherung »Ingosstrakh» eine Kurzfrist-Haftpflichtversicherung für die Dauer von mindestens 15 Tagen (höchstens 6 Monate) abzuschließen. Ingosstrakh hat an den Grenzübergängen Versicherungsbüros. Zum Abschluss einer Reisevollkasko- und Insassenunfallversicherung im Heimatland wird dringend geraten. Für Campingfahrzeuge ist ein doppeltes Inventarverzeichnis mitzuführen. Kfz müssen mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein.

Verkehrsvorschriften: Im Kreisverkehr hat rechts Vorfahrt. Links abzubiegen ist nur an Kreuzungen mit Ampelregelung in Großstädten zulässig. Omnibusse und Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Überholen ist im Bereich von Kreuzungen und Eisenbahnübergängen verboten. Von Nachtfahrten wird wegen der Straßenverhältnisse abgeraten. Anhalter mitzunehmen ist verboten. Autofahrer müssen außerorts ganzjährig mit Abblendlicht fahren. Ein Ersatzset an Glühbirnen muss im Auto immer vorrätig sein. Zu jedem Unfall muss die Polizei (Tel. 007/02) gerufen werden. Jeder Unfall muss der staatlichen Versicherungsgesellschaft »Ingosstrakh«, Pjatnizkaja uliza 12, 113805 Moskau, Tel 495/232 34 60/61 gemeldet werden. Es besteht Anschnallpflicht und absolutes Alkoholverbot.

Telefon: Deutschland – Russ. Förderation: 007, dann Durchwahl mit der ersten Null. In ländlichen Gebieten ist nur in wenigen Postämtern telefonieren möglich, in großen Städten besteht die Möglichkeit in Hotels und Telefonzellen. Russ. Föderation – Deutschland: 8 - Freizeichen abwarten- dann 1049.

Notruf: Feuerwehr: 007/01, Polizei: 007/02, Unfallrettung: 007/03. Es gibt keinen Straßenhilfsdienst. Auf den Hauptverkehrsstraßen helfen motorisierte Polizeistreifen oder die nächste Polizei­station. In Moskau und St. Petersburg gibt es Niederlassungen der großen Autofirmen.

Devisen: Bei der Einreise können Fremdwährungen unbeschränkt mitgeführt werden. Obwohl Reisende zur Zeit ausländische Währung in bar im Gegenwert von maximal $ 1500.- ohne Deklaration einführen dürfen, wird aufgrund der verschärften Devisenbestimmungen dringend empfohlen jeden Bargeldbetrag bei der Einreise zu deklarieren um eine mögliche Konfiszierung überzähliger Barmittel bei der Ausreise zu vermeiden. Die Einfuhr von Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50000 Rubel gestattet. Die Ausfuhr von Landeswährung ist verboten. Travellerschecks in Rubel, ausgestellt von Banken der Russ. Föderation, dürfen ein- und ausgeführt werden.

Camping: Das Campingsystem in der Russischen Föderation ist noch im Entstehen und dadurch laufend Veränderungen unterworfen. Die von uns beschriebenen Campingplätze können nicht mit westlichem Standard verglichen werden. Campingreisen können auf eigene Faust unternommen werden, allerdings sind die Länder noch nicht auf Individualtouristen eingestellt. Vorherige bestätigte Buchung durch einen Reiseveranstalter ist zwingend erforderlich. Wir machen darauf aufmerksam, dass etliche Campingplätze nur Reisegruppen aufnehmen. Das Übernachten ausserhalb von Campingplätzen auf Straßen, Rastplätzen oder im freien Gelände ist verboten. Das Stromnetz ist auf eine Spannung von 220 V ausgelegt. Die Mitnahme eines Adapters (Eurostecker) wird empfohlen.

Wassersport: Bei der geplanten Mitnahme eines Bootes ist es notwendig, sich in jedem Fall vorher mit der russischen Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung zu setzen.

Allgemeine Informationen:

RUS-101990 Moskau, Russia Federal Agency for Tourism
  Myasnitskaya Ulitsa 47
  Tel. 007 495/607 76 80, 007 495/607 36 57
  www.russiatourism.ru, rustourism@ropnet.ru

Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:

RUS-119285 Moskau, Deutsche Botschaft
  Uliza Mosfilmowskaja 56
  Tel. 007 495/937 95 00, Fax 007 495/783 08 75
  Visastelle: Tel. 007 495/933 43 11
  www.moskau.diplo.de, emb@mosk.diplo.de

 

Campingplätze:

Gebühren-Angaben in Landeswährung oder in Euro.

Währungseinheit: 1 Russicher Rubel (RUB) = 100 Kopeken
Devisenkurs: 100 RUB = ca. 1.16 Euro
  1 Euro = ca. 85.83 RUB (Stand: Okt. 2021)

Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das aktuelle Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es besteht die Möglichkeit, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.