CAMPING VON TAILLEUR IRFERSGRÜN
Beschreibung:
Parzelliertes, lichtes Waldgelände und ebene Wiese zwischen Straße und Bahnlinie (nachts nicht befahren). Ferienhäuser. Ort 2 km, Golfplatz (9 Loch) 8 km entfernt. Touristen-/Dauerstellplätze 30/5. Mittagsruhe 12-14 Uhr.
- Land:
- Deutschland
- Stadt:
- 08485 Irfersgrün
- Straße:
- Irfersgrüner Bahnhofstr. 17
- E-Mail:
- info@von-tailleur.de
- Webseite:
- www.camping-von-tailleur.de
- Fläche:
- 13.000 m2
- Öffnungszeiten:
- 1.4. bis 31.10.
- Telefon:
- 0049 37606 2787
Ausstattung:
- naturbelassener Platz
- AB-Abfahrt max. 10 km entfernt
- bis 25,- Euro
- Klassifizierung: befriedigend
- Lage: schön
- Platzeinrichtung: befriedigend
- Geräuschkulisse: überwiegend ruhig
- Hygiene: gut
- Service: mittelmäßig, das Wichtigste ist vorhanden
- nur Barzahlung
- Grasgelände, Wiese
- teilweise Schatten
- Stromanschluss
- Waschbecken mit Warmwasser
- Duschkabinen mit Warmwasser
Standort:
A 72/E 441 Hof-Chemnitz Abf. (10) Zwickau-West (3.5 km) oder Abf. (9) Reichenbach (4 km) Richtung Lengenfeld/Irfersgrün.
GPS: 50°36'30" N / 12°24'35" E oder Lat/Lon: 50.608333 / 12.409722
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Informationen zur Anreise:
Zur Ein- und Durchreise sind von In- und Ausländern einige wichtige Punkte zu beachten. Informationen dazu finden Sie auch unter www.germany.travel.
Gültiger Reisepass oder Personalausweis:
Deutschland wendet zusammen mit Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn das »Schengen-Abkommen« an. Das heißt, der Reiseverkehr innerhalb dieser Staaten gilt als »grenzenloses« Gebiet und verschärfte Kontrollen finden nur an den Außengrenzen statt.4
Für Reisende aus den EU-Staaten und einigen Drittländern genügt der Personalausweis. Für Reisende aus allen anderen Ländern ist ein bei der Einreise noch 4 Monate gültiger Reisepass oder ein Visum erforderlich. Die Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Auskünfte erteilen die diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
Kinder: Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbestimmungen: Für die Einreise nach Deutschland werden keine Impfungen verlangt. Grundsätzlich sollte aber der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio überprüft und wenn notwendig aufgefrischt werden. Campingurlaubern im süddeutschen Raum wird zwischen Frühjahr und Herbst dringend zur FSME-Impfung geraten.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen, die innerhalb der EU auf die Reise mitgenommen werden, muss ein Heimtierpass mitgeführt werden. Der Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, indem das Tier durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar ist und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen ist. Neben den Angaben zu Tier und Besitzer muss der Pass einen tierärztlichen Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut enthalten.
Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Devisen: Euro und ausländische Währungen, sowie sonstige Zahlungsmittel können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden.
Kfz-Papiere: Für Campingurlauber aus EU-Ländern ist der nationale Führerschein und die nationale Zulassung ausreichend. Das Länder-Kennzeichen muss am Kraftfahrzeug und am Anhänger angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein.
Campingurlauber aus den Nicht-EU-Ländern benötigen den internationalen Führerschein und den internationalen Fahrzeugschein.
Die Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen an der Rückseite das Nationalitäts-Kennzeichen des Heimatstaates führen.
Ausländische Fahrzeuge, die nicht mit dem Euro-Nummernschild und dem integrierten Landeskennzeichen ausgestattet sind, müssen mit einem Aufkleber mit Landeskennzeichen am Heck versehen werden.
Boote und Anhänger: In privater Verwendung sind keine Zolldokumente erforderlich.
Haftpflichtversicherung: Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die »Internationale Grüne Versicherungskarte« ist gültig. Für Kraftfahrzeuge ist das Kennzeichen eines Mitgliedstaates der EU sowie einiger weiterer Länder ausreichend als Nachweis des EU-weiten Versicherungsschutzes.
Straßen und Verkehr: Rechtsverkehr. Das Deutsche Straßennetz befindet sich allgemein in gutem Zustand. Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften Gespanne 80 km/h, Wohnmobile bis 3,5 t 100 km/h. Empfohlene Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen für Pkw und Motorräder 130 km/h, Gespanne 80 km/h, Mindestgeschwindigkeit auf den Autobahnen 60 km/h. Für Wohnmobile über 3,5 t gelten folgende Verkehrszeichen: Lkw-Überholverbot, Lkw-Durchfahrtsverbot und Fahren mit Mindestabstand. Es besteht Anschnallpflicht auf den Vorder- und Rücksitzen, sowie ein Promille-Grenzwert von 0,5 Promille Blutalkohol, bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol. Bleihaltiges Benzin ist in Deutschland nicht mehr erhältlich. Neben normalem Dieselkraftstoff wird auch Biodiesel angeboten.
Beachten Sie bitte, dass auf vielen Campingplätzen ein Eingangs-Torbogen besteht, der nur 2.50 m Durchfahrtshöhe hat!
Umweltzonen: Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.umwelt-plakette.de oder www.Green-Zones-App.eu.
Unfallnotruf: Polizei: 110, Feuerwehr, Unfallrettung 112.
Angaben der Campingplätze:
Jährliche Öffnungszeiten der Campingplätze sowie die Angaben über Mittagsruhe und Platzgebühren werden uns von den Platzhaltern gemeldet. Die Einhaltung dieser Zeiten und Gebühren liegt bei den Platzverwaltungen.
DCC Vorteilsplätze haben sich zur Gewährung von 10% Ermäßigung auf die Personengebühr ab der 1. Nacht für DCC-Mitglieder verpflichtet.
Gebühren:
Ist bei der Gebühr eines Campingplatzes die Vorjahreszahl angegeben, können sich die Öffnungszeiten verändert haben und es besteht die Möglichkeit, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.